1127 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie

über die Regierungsvorlage (1073 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Außenhandelsgesetz 2011 – AußHG 2011 erlassen wird

 

Mit dieser Regierungsvorlage soll die Richtlinie 2009/43/EG betreffend die Verbringungen von Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union in nationales Recht umgesetzt werden. Dafür ist in der Richtlinie eine Frist bis spätestens 30. Juni 2011 vorgesehen. Damit soll ein System aus Allgemein-, Global- und Einzelgenehmigungen im Verkehr mit Verteidigungsgütern innerhalb der Europäischen Union geschaffen werden, das das bisherige österreichische System von Meldepflichten mit Untersagungsrecht ersetzen wird. Weiters sollen Genehmigungsvoraussetzungen, Auflagen und nachträgliche Maßnahmen zur Verhinderung einer Ausfuhr aus der Europäischen Union im Anschluss an eine Verbringung innerhalb dieser genau geregelt werden. Schließlich werden Vorschriften über die Zertifizierung von Unternehmen, die bestimmte Standards erfüllen, die der Verhinderung unerwünschter Ausfuhren aus der Europäischen Union dienen, geschaffen.

In diesem Zusammenhang werden Begleitvorschriften zur Dual-Use-Verordnung (EG) Nr. 428/2009 notwendig. Das betrifft die Anpassung von Definitionen, neue Regelungen betreffend die Vermittlung von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zwischen Drittstaaten sowie die Einführung neuer nationaler Kontrollen der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck. Ebenso erfordert die Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP in nationales Recht präzisere Regelungen der Genehmigungskriterien im Interesse der Rechtssicherheit, genauere Regelungen zur Prüfung der Endverwendung einschließlich der routinemäßigen Vorlage von geeigneten Endverwendungsbestätigungen und datenschutzrechtliche Ermächtigungen zur Durchführung des Informationsaustausches zwischen der Europäischen Kommission und den Mitgliedstaaten.

Aufgrund von Erfahrungen aus der Praxis werden außerdem Neuerungen zu den Bestimmungen zur effizienteren Umsetzung von internationalen Embargomaßnahmen und neue Regelungen, die zur Einrichtung interner Sicherungssysteme (internal compliance programmes - ICP) verpflichten sowie neue Regelungen im Zusammenhang mit der elektronischen Antragstellungvorgeschlagen.

 

Der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 23. März 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Franz Kirchgatterer die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Dr. Christoph Matznetter, Ing. Robert Lugar, Dr. Peter Pilz und Bernhard Themessl sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, dagegen: G, B) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Wirtschaft und Industrie somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1073 der Beilagen) die verfassungs­mäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 03 23

                             Franz Kirchgatterer                                                              Konrad Steindl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann