1130 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 298/A(E) der Abgeordneten der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend jährliche Valorisierung der Familienleistungen

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 10. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Über die gesellschaftspolitische Bedeutung hinaus stellen die Familien auch einen wesentli­chen wirtschaftlichen Faktor dar. Die Leistungen, die in österreichischen Familien gratis er­bracht werden, sind von zahlreichen Erhebungen und Untersuchungen gestützt. Aktuelle Schätzungen, die den zeitlichen Aufwand für die unentgeltlichen Leistungen der Familien (Erziehung, Pflege etc.) in Geld messen, kommen zu dem Ergebnis, dass sich der Wert der Familienarbeit in Österreich pro Jahr mit rund 60 Milliarden Euro (berechnet nach Mindest­lohntarifen brutto inklusive Überstundenabgeltungen) beziffern lässt. Rund 80% der Famili­enarbeit wird von Frauen getragen.

Nach den Schätzungen des WIFO betragen die direkten Kinderkosten rund 500 € pro Kind und Monat. Der Verdienstentgang von Frauen erreicht - je nach Kinderzahl und Erwerbstä­tigkeit der Mutter - kumuliert bis zum 17. Lebensjahr des Kindes zwischen 107.000 € und 220.000 €. Die öffentlichen Transfers betragen im Durchschnitt aller kinderbetreuenden Haushalte 10% des Nettohaushaltseinkommens und gleichen damit die Kinderkosten nicht aus.

Seit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes unter der damaligen Bundesregierung Schüssel/Riess-Passer im Jahr 2002 wurde diese Familienleistung nicht erhöht. Familien­beihilfe, Kinderabsetzbetrag und Pflegegeld erfuhren einmalige Erhöhungen, was aber die ständige Teuerung bei weitem nicht wettmacht. Der Wertverlust des Kinderbetreuungsgeldes beträgt bereits über 18%, jener der Familienbeihilfe trotz der Einführung der 13. Familienbei­hilfezahlung liegt bei 13%.

Im Gegensatz zu den Pensionen bzw. der von der Regierung versprochenen bedarfsorien­tierten Mindestsicherung werden Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Kinderabsetzbe­trag und Pflegegeld nicht regelmäßig erhöht. Angesichts einer Inflationsrate seit 2000 von 20% wird die Notwendigkeit einer Anpassung der Familienleistungen immer augenscheinli­cher. Für die Pensionen ist ab 2009 eine jährliche Valorisierung mit dem Verbraucherpreisin­dex vorgesehen. Angepasste Familienleistungen stärken nicht zuletzt die Kaufkraft der Fa­milien und damit die österreichische Wirtschaft.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Juni 2009 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Martina Schenk die Abgeordneten Karl Öllinger, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Renate Csörgits, Gabriele Tamandl, Gabriele Binder-Maier sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Renate Csörgits wurden die Verhandlungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

 

In seiner Sitzung am 12. Mai 2010 wurden die Verhandlungen über den Antrag 298/A(E) wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Ursula Haubner, Mag. Gisela Wurm, Gabriele Tamandl sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek.

 

Auf Antrag der Abgeordneten Gabriele Tamandl wurden die Beratungen mit Stimmenmehrheit vertagt.

 

Die Verhandlungen wurden am 14. September 2010 wieder aufgenommen, und an der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Ursula Haubner, Anneliese Kitzmüller, Mag. Daniela Musiol, Nikolaus Prinz sowie die Staatssekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend Christine Marek.

 

Auf Antrag des Abgeordneten Nikolaus Prinz wurden die Beratungen vertagt.

 

In seiner Sitzung am 24. März 2011 hat der Familienausschuss diese Vorlage wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Mag. Andrea Kuntzl, Mag. Daniela Musiol, Edith Mühlberghuber und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 298/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B; dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter August Wöginger gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 03 24

                               August Wöginger                                                              Ridi Maria Steibl

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau