1132 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen der Staatsanwaltschaft Wien (501 St 104/10h) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer
Die Staatsanwaltschaft Wien ersucht mit Schreiben vom 17. März 2011, 501 St 104/10h, eingelangt am 18. März 2011, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer wegen des Verdachtes einer strafbaren Handlung nach § 288 Abs. 1 StGB.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 30. März 2011 in Verhandlung gezogen und einstimmig beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer besteht.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens der Staatsanwaltschaft Wien, GZ. 501 St 104/10h, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Werner Neubauer besteht.
Wien, 2011 03 30
Mag. Bernd Schönegger Otto Pendl
Berichterstatter Obmannstellvertreter