1147 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Regierungsvorlage

Kündigung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über einen gemeinsamen Hubschrauberdienst

 

Kündigung

Der Bund, vertreten durch die Bundesregierung, kündigt die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Wien über einen gemeinsamen Hubschrauberdienst gemäß Art. III dieser Vereinbarung, BGBl. Nr. 106/1990.