1163 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für innere Angelegenheiten

über den Antrag 1360/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend sofortige Abschiebung als Rechtsfolge bei strafrechtlichen Verurteilungen

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 30. November 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Erfolg der Schweizer „Ausschaffungsinitiative“ bezüglich der sofortigen Abschiebung krimineller Ausländer verdeutlicht die Meinung der Mehrheit der Bürgerinnen und der Bürger in der Schweiz. Von einer ähnlichen Grundstimmung ist auch in Österreich auszugehen. So fordert eine Vielzahl der Österreicherinnen und Österreicher, dass das Gastrecht in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen bestehen kann und eine Durchsetzung des Rechts bei Verstößen konsequent zu erfolgen hat.

Entsprechend ist eine klare Abschiebungsregelung zu fordern, die im Einklang mit der Genfer Flüchtlingskonvention steht sowie europa- und menschenrechtskonform ist. Insbesondere ist insoweit Artikel 33 der Genfer Flüchtlingskonvention zu nennen, der zum Thema Verbot der Ausweisung und Zurückweisung folgendermaßen lautet: „Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.“

Der Ausschuss für innere Angelegenheiten hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 13. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Stefan Petzner die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Angela Lueger, Ing. Peter Westenthaler, Franz Riepl, Mag. Michael Hammer, Rudolf Plessl, Mag. Albert Steinhauser, Günter Kößl, Dr. Walter Rosenkranz und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie die Bundesministerin für Inneres Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1360/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B; dagegen: S, V, G).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für innere Angelegenheiten somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 04 13

                   Johannes Schmuckenschlager                                                        Otto Pendl

                                    Berichterstatter                                                                            Obmann