1171 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 359/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Tausende Menschen (vor allem Frauen) in Österreich, die jahr - und jahrzehntelang Arbeitslosen­versicherungsbeiträge geleistet haben, erhalten nach der Ausschöpfung des Arbeitslosengeldanspruches vom Arbeitsmarktservice keine oder nur eine verminderte Notstandshilfe. Grund dafür ist die Anrechnung des Partnereinkommens, wobei es egal ist, ob es sich um eine Ehe oder eine Lebensgemeinschaft handelt.

Dies wird von allen Betroffenen nach Jahren der Beitragszahlung zu Recht als Ungerechtigkeit empfunden und führt immer zu finanziellen Belastungen in den Familien. Zudem wird das Vertrauen in die soziale Absicherung sowohl bei den Betroffenen als auch bei ihren Angehörigen, die dies miterleben müssen, geschädigt.

Für ältere Versicherte bis zum Jahrgang 1955 bewirkt der Ausschluss vom Notstandshilfebezug überdies auch, dass keine weiteren Ersatzzeiten in der Pensionsversicherung erworben werden, wodurch es in der Pension zu einem lebenslangen Verlust kommt.

Auch wenn alle sonstigen Leistungsvoraussetzungen vorliegen, muss nach der bestehenden Gesetzeslage vom Arbeitsmarktservice noch geprüft werden, ob ‚Notlage‘ vorliegt: Bei dieser Prüfung wird das Einkommen des Partners oder der Partnerin abzüglich eines Freibetrages - auf die grundsätzlich zustehende Notstandshilfe angerechnet. Der vom Einkommen des Partners/der Partnerin abzuziehende Freibetrag beträgt im Jahr 2008 € 473,- (wobei dieser Betrag mit dem 50. bzw. dem 55 Lebensjahr steigen kann). Für jedes unterhaltspflichtige Kind gibt es zusätzlich einen Freibetrag in halber Höhe (2008 also grundsätzlich in der Höhe von € 236,50,-).

Ist der sich so ergebende Anrechnungsbetrag höher als der Notstandshilfeanspruch, erhält der/die Betroffene keine Notstandshilfe. Je niedriger das vorangegangene Arbeitseinkommen war, umso niedriger war das Arbeitslosengeld und wäre die an sich gebührende Notstandshilfe. Das bewirkt logischerweise, dass die niedere Notstandshilfe durch ein Partnereinkommen über der Freigrenze rasch ‚aufgefressen‘ ist. Man sagt dann: ‚Notlage liegt nicht vor‘ und es gebührt demnach keine Notstandshilfe.

Paradox ist, dass nach dieser Definition - bei Vorliegen eines Partnereinkommens - Notlage umso eher nicht vorliegt, umso weniger der/die arbeitslose Versicherte vorher verdient hat. 2007 wurde die Not­standshilfe bundesweit in 14.889 Fällen abgelehnt oder eingestellt. Betroffen waren 12.717 Frauen und 2.172 Männer. Daneben gibt es noch eine Vielzahl von Versicherten, die nur eine durch das Partner­einkommen entsprechend reduzierte Notstandshilfe erhalten.

Bundesweit sind 90 Prozent der Betroffenen Frauen. Weil deren vorangegangenes Arbeitseinkommen und demnach ihre fiktiv gebührende Notstandshilfe im Vergleich zu Männern meist niedriger ist, kommt durch die Anrechnung des meist höheren männlichen Partnereinkommens bei der Notstandhilfe der Frauen oft NULL heraus.

In der Vergangenheit wurde wiederholt versucht diese ungerechte Regelung durch Anfechtung beim Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof zu Fall zu bringen. Leider blieben diese Anfechtungen erfolglos. Dieses Unrecht kann daher nur durch eine Gesetzesänderung beseitigt werden. Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass durch die derzeitige Anrechnung des Partnereinkommens beim Arbeitsmarkt­service ein hoher Verwaltungsaufwand besteht, der durch den Wegfall der Anrechnungsbestimmungen wegfallen würde.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. Oktober 2009 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Karl Öllinger, Heidrun Silhavy, Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag der Abgeordneten Heidrun Silhavy beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den Entschließungsantrag zu vertagen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2010 wieder in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dietmar Keck, August Wöginger, Franz Riepl, Karl Öllinger, Ursula Haubner, Herbert Kickl, Dr. Andreas Karlsböck, Werner Neubauer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, Walter Schopf, Erwin Spindelberger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Auf Antrag des Abgeordneten Johann Hechtl beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit, die Verhandlung über den gegenständlichen Entschließungsantrag zu vertagen.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 14. April 2011 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Jochen Pack, Herbert Kickl, Sigisbert Dolinschek, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Mag. Birgit Schatz, Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 359/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B; dagegen: S, V).

 

Als Berichterstatter für das Plenum wurde Abgeordneter Franz Riepl gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 04 14

                                    Franz Riepl                                                                    Renate Csörgits

                                    Berichterstatter                                                                             Obfrau