1179 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gleichbehandlungsausschusses

über den Österreichischen Frauengesundheitsbericht 2010/2011, vorgelegt vom Bundesminister für Gesundheit (III-228 der Beilagen)

Der Österreichische Frauengesundheitsbericht 2010/2011 umfasst eine Themenaufstellung, die darlegt, dass geschlechterdifferenzierte und frauenspezifische Herangehensweisen im Gesundheitswesen nicht nur sinnvoll, sondern vielmehr dringend notwendig sind, um zielgenaue Angebote, gesundheitspolitische Konsequenzen und Handlungsstrategien ableiten zu können. Die Inhalte des Österreichischen Frauengesundheitsberichts zeigen die gesundheitliche und psychosoziale Situation der weiblichen Bevölkerung in Österreich. Ziel ist unter anderem eine Bewusstseinsförderung, dass Geschlechtergerechtigkeit im Gesundheitssystem ein wesentlicher Beitrag zur Qualitätssicherung sein muss. Die WHO empfiehlt Frauengesundheitsberichte zur sozioökonomischen und gesundheitlichen Situation der Frau, die den Parlamenten, den Medien und der Öffentlichkeit vorgelegt werden sollen, sowie Richtlinien zur Erstellung von Frauengesundheitsberichten. Die Inhalte des Frauengesundheitsberichts basieren auf diesen Empfehlungen der WHO und umfassen die politischen Rahmenbedingungen der Frauengesundheit in Österreich, die soziodemographische und epidemiologische Situation der weiblichen Bevölkerung, Lebensrealitäten und gesundheitsbezogene Lebensweisen der Frauen, Gesundheitsförderung und Prävention sowie die Entwicklung der Frauengesundheitsförderung. Die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen sollen als Ansatzpunkte für die Weiterentwicklung und Umsetzung von Maßnahmen im Bereich der Frauengesundheit dienen. Der vorliegende Frauengesundheitsbericht baut zudem auf den Ergebnissen des Österreichischen Frauengesundheitsberichts 2005/2006 auf. Der zeitliche Rahmen des Frauengesundheitsberichts bezieht sich auf die vergangenen zehn Jahre, mit dem Fokus auf Entwicklungstendenzen in der gesundheitlichen Lage von Frauen in Österreich. Folgende allgemeine Arbeitsprinzipien fanden auch bei der Erstellung des dritten österreichischen Frauengesundheitsberichtes Berücksichtigung:  

 

-       Orientierung an in- und ausländischen Ansätzen der Gesundheitsberichterstattung, im Besonderen der Frauengesundheitsberichterstattung;  

-       Beiziehen eines multidisziplinären Projektbeirats aus für die Frauengesundheit relevanten Bereichen;  

-       Ausarbeitung von Themenbereichen durch österreichische ExpterInnen;  

-       Berücksichtigung einer Vielfalt von Datenquellen und Datentypen: offizielle Gesundheitsstatistiken, Gesundheitsbefragungen, bestehende Gesundheitsberichte, statistische Jahrbücher etc., Gesetzestexte zu frauenrelevanten Bereichen, sozialwissenschaftliche und medizinische Studien zur Frauengesundheit. Recherchen in elektronischen Datenbanken, Internetrecherchen, graue Literatur wie z.B. Tätigkeitsberichte, Publikumszeitschriften, eigene Analysen und Recherchen;  

-       Einbeziehung aller gesundheitsrelevanten Handlungsfelder (Gesundheitsförderung, Prävention, Früherkennung, medizinische, pflegerische und psychosoziale Versorgung und Rehabilitation);  

-       Hinweis auf die multiplen Determinanten von Gesundheit und Krankheit (Lebensphasen, Zielgruppen, Settings, Ressourcen, ...);  

-       Berücksichtigung internationaler Leitlinien der Gesundheit und des Gender Mainstreaming. Die Ergebnisse der beiden vorangegangenen und des aktuellen Frauengesundheitsberichts zeigen, dass sowohl in der Prävention, der Diagnostik und in der Versorgung die unterschiedlichen Bedürfnisse von Frauen und Männern stärker berücksichtigt werden müssen. Dies bringt nicht nur mehr Lebensqualität für alle Beteiligten, sondern kann langfristig gesehen auch zur Vermeidung von Über-, Unter- und Fehlversorgungen führen.  

 

Der Gleichbehandlungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 4. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

Aufgrund eines am 4. Mai 2011 eingebrachten Verlangens der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion wird der vorliegende Bericht gemäß § 28b Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates nicht enderledigt.

Gemäß § 40 Abs. 1 GOG wurde einstimmig beschlossen, Frau Dr. in Anna Maria Dieplinger, Frau Univ. Prof. in Dr. in Alexandra Kautzky-Willer, Frau Univ. Prof. in Dr. in Beate Wimmer-Puchinger, Frau a.o. Univ. Prof. in Dr. in Karin Gutiérrez – Lobos, Frau Dr. in Melitta Bohn-Rieder, Frau Univ. Prof. in Dr. in Jeanette Strametz-Juranek, Herrn Univ. Prof. Dr. Peter Frigo, Frau Mag.a Sylvia Groth (MAS) und Herrn Dr. Josef Brunmair als Auskunftspersonen zu laden, die im Anschluss an die Berichterstattung eine Stellungnahme zum Gegenstand abgaben.

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Renate Csörgits die Abgeordneten Dorothea Schittenhelm, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Mag. Judith Schwentner, Martina Schenk, Andrea Gessl-Ranftl, Claudia Durchschlag, Carmen Gartelgruber, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Wolfgang Spadiut, Heidrun Silhavy und Dr. Erwin Rasinger sowie die Bundesministerin für Frauen und öffentlichen Dienst Gabriele Heinisch-Hosek und der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B, dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gleichbehandlungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den Österreichischen Frauengesundheitsbericht 2010/2011, vorgelegt vom Bundesminister für Gesundheit (III-228 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2011 05 04

                                 Renate Csörgits                                                             Mag. Gisela Wurm

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau