1185 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 835/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bedeckung des einkommensabhängigen Teils des Kinderbetreuungsgeldes aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung

Die Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. Oktober 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nachdem dem Kinderbetreuungsgeldgesetz durch die Einführung einer einkommensabhängigen Variante auch eine Einkommensersatzfunktion zukommt, es sich zumindest in dieser Variante also wieder dem alten Karenzgeld annähert, sind auch im Bereich der Mittelaufbringung (zumindest für den einkommensabhängigen Teil) wieder in Richtung Karenzgeld Überlegungen anzustellen.

Das Karenzgeld wurde aus Mitteln des FLAF und der Arbeitslosenversicherung finanziert. Durch die Einführung des Kinderbetreuungsgeldes als ‚Anerkennung und teilweise Abgeltung der Betreuungsleistung der Eltern‘ wurde der aus der Versicherungsleistung Karenzgeld ein Leistungsausgleich für Familienarbeit. Nachdem dieser Weg nun wieder verlassen wurde ist es nur gerecht, den einkommensabhängigen, 1.000,- Euro übersteigenden, Teil aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung zu bedecken, da es sich nun zumindest in der einkommensabhängigen Variante um einen Einkommensersatz handelt.

Die Ausgaben der Arbeitslosenversicherung für das Karenzgeld stellten sich in den Jahren 1980 bis 2003 wie folgt dar (seit 2003 belaufen sich die Ausgaben auf Null):

1980

1985

1990

1995

1999

2000

2001

2002

2003

119,11

170,42

232,84

709,84

422,55

414,05

459,51

0,67

0

Q: Statistik Austria, Ausgaben der Arbeitslosenversicherung für das Karenzgeld (in Mio. Euro)“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Herbert Kickl die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Ing. Norbert Hofer, Karl Öllinger, Sigisbert Dolinschek, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ridi Maria Steibl und Ursula Haubner sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 835/A(E) der Abgeordneten Herbert Kickl, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S,V,G,B ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

 


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 05 11

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau