1188 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 812/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhö­hung der Nettoersatzrate in der Arbeitslosenversicherung

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Oktober 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„83% aller Leistungsbezüge nach dem AlVG liegen unter der Armutsgefährdungsschwelle für 2007. Dies ist einer modernen, demokratischen Gesellschaft in einem der reichsten Länder dieses Planeten schlicht unwürdig und für die Betroffenen unzumutbar.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 30. Juni 2010 und am 11. Mai 2011 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Dietmar Keck, August Wöginger, Franz Riepl, Ursula Haubner, Herbert Kickl, Dr. Andreas Karlsböck, Werner Neubauer, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Johann Hechtl, Walter Schopf, Erwin Spindelberger, Ulrike Königsberger-Ludwig, Ridi Maria Steibl, Oswald Klikovits, Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger und Ursula Haubner einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend soziale Situation von BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die österreichische Nettoersatzquote in der Arbeitslosenversicherung in der Höhe von 55% stellt nur einen Grundwert dar, der im Einzelfall durch den Ergänzungs­betrag bis zu 80% und durch Familienzuschläge in der Regel deutlich höher ausfällt.  Vor allem sind jedoch die Ersatzquoten in der Arbeitslosenversicherung international nicht vergleichbar. So gelten in den allermeisten europäischen Ländern Brutto­ersatzquoten (neben Österreich werden lediglich für Deutschland und die Tschechische Republik Nettoersatzquoten ausgewiesen). Im Gegensatz zu Österreich unterliegen in einigen europäischen Ländern die Ersatzleistungen zudem auch noch der Einkommensteuer und den Sozialversicherungsabgaben. Würde man z.B. den österreichischen Ersatzleistungen die von der Gebarung Arbeitsmarktpolitik entrichteten Sozialversicherungsabgaben zurechnen so ergäbe das rein rechnerisch schon beim Grundwert eine Ersatzquote von knapp 80%.

Mit der Umsetzung der bedarfsorientierten Mindestsicherung in den Bundesländern wurden zudem auch neue mindestsichernde Elemente im Arbeitslosen­versicherungsrecht umgesetzt:

Das System der 60%igen Nettoersatzrate für Alleinstehende unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz wird vollständig in der Notstandshilfe abgebildet, d.h. die Notstandshilfe wird mit 95 % von der auf bis zu 60 % erhöhten Nettoersatzrate bewertet.

Bei Personen mit Familienzuschlägen wird darüber hinaus die auf bis zu 80 % erhöhte Nettoersatzrate künftig auch in der Notstandshilfe als Berechnungsbasis herangezogen.

Und auch die Anrechnungsbestimmungen über das Partnereinkommen bei der Notstandshilfe wurden dahingehend geändert, dass eine Anrechnung des Partnereinkommens nicht zu einem Haushaltseinkommen unter dem Familienausgleichszulagenrichtsatz (zuzüglich Kinderzuschläge) führt.

Verbunden mit den Änderungen im Zuge der Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung ist auch eine stärkere Vernetzung zwischen Sozialhilfebehörden und AMS. Ziel ist, BMS-BezieherInnen wieder in den Arbeitsmarkt integrieren zu können. So ist es im Jahr 2011 bereits gelungen, dass 3.982 Menschen aus dem Mindestsicherungsbezug wieder eine Beschäftigung aufgenommen haben, 7.927 BezieherInnen der BMS haben ein Kursangebot wahrgenommen. Insgesamt wurden für 14.762 MindestsicherungsbezieherInnen arbeitsmarktpolitische Förderungen und Beihilfen – etwa in Form von Eingliederungsbeihilfen oder für Qualifizierungen am freien Bildungsmarkt - gewährt.“

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 812/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung eines vom Abgeordneten Karl Öllinger eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Der von den Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger und Ursula Haubner eingebrachte Entschließungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,G,B dagegen: F ) angenommen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 812/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 05 11

                                Ridi Maria Steibl                                                                Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau