1189 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 442/A(E) der Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufhebung des "Bartenstein - Erlasses" punkto Beschäftigungsverbot für AsylwerberInnen

Die Abgeordneten Mag. Alev Korun, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Februar 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„AsylwerberInnen sind gemäß den Bestimmungen des Ausländerbeschäftigungsgesetzes unter bestimmten Voraussetzungen (3 Monate Verfahrensdauer) berechtigt, sich um eine Beschäftigungsbewilligung zu bewerben. Ein Erlass des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit vom April 2004 (GZ: 435.006/6-II/7/04) sorgt jedoch dafür, dass tatsächlich außer kurzfristiger Beschäftigung im Tourismus und als ErntehelferInnen (im Rahmen von Kontingenten gemäß § 5 AuslBG) keinerlei Beschäftigung ausgeübt werden darf. Die Agenden der AusländerInnenbeschäftigung werden nunmehr vom Bundesminister für Arbeit, Soziales und KonsumentInnenschutz weitergeführt. Die Praxis zeigt, dass mit der Geltung dieses Erlasses dem Arbeitsmarkt nicht gedient ist. Vor allem schafft das für viele Betroffene (darunter zahlreiche LangzeitasylwerberInnen nach mehr als 5 Jahren Verfahrensdauer!) entwürdigende Umstände und eine in vielen Fällen erzwungene Abhängigkeit von der öffentlichen Hand (Grundversorgung).

Zahlreiche PolitikerInnen aller Parteien und ExpertInnen (NGOs, UNHCR) haben das erkannt. Das UNHCR – Exekutiv – Komitee hat dazu festgestellt, dass für AsylwerberInnen nach 6 Monaten der Zugang zum Arbeitsmarkt geöffnet werden sollte. Dadurch können AsylwerberInnen von staatlicher Unterstützung unabhängig werden.

Zuletzt erfolgte auf EU – Ebene ein Vorstoß für eine Lockerung bei der Beschäftigungsaufnahme für Asylsuchende. Dazu haben sich die EU – Parlamentarier Leichtfried (SPÖ) und Pirker (ÖVP) wie folgt am 5.1.2.2008 auf www.derstandard.at geäußert: ‚Einig sind sich die beiden Abgeordneten in der Frage der Arbeitserlaubnis nach 6 Monaten. Dies sei auch im Sinn des Steuerzahlers, meinte Leichtfried.‘“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Alev Korun die Abgeordneten Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer, Franz Riepl, Sigisbert Dolinschek, Erwin Spindelberger, Dr. Martin Bartenstein, Mag. Birgit Schatz, August Wöginger, Bernhard Vock und Herbert Kickl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: G dagegen: S,V,F,B ).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Erwin Spindelberger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 05 11

                             Erwin Spindelberger                                                             Renate Csörgits

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau