1191 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 714/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kontrolle von Kurzarbeit

Die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 9. Juli 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zuerkennung von Kurzarbeitsbeihilfen erfolgt nach einem Verfahren, das rechtsstaatlichen Kriterien nicht genügt und weitgehend ohne Kontrolle auskommt. Kurzarbeitsvereinbarungen werden zwischen den Sozialpartnern ausgehandelt, Anträge auf Kurzarbeitsbeihilfe von den jeweiligen Landesdirektorien des AMS genehmigt, in dem VertreterInnen der Sozialpartner sitzen, die zuvor eine Kurzarbeitsvereinbarung abgeschlossen haben. Eine Kontrolle dieser Genehmigungen ist gesetzlich nicht vorgesehen.

In den letzten Monaten mehren sich Berichte von Kurzarbeitsvereinbarungen, die entgegen der Intention des Gesetzes zu Stande gekommen sind. In einem Fall liegt ein begründeter, schriftlicher Beschluss der Nichtgewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe durch das Landesdirektorium des AMS Wien vor. Dennoch erhielt das Unternehmen, dessen wirtschaftliche Schwierigkeiten nicht von der Wirtschaftskrise ausgelöst wurden und die auf Grund offener Gerichtsverfahren auch nicht nur ‚vorübergehend‘ sind, wenige Wochen später im Wege eines Umlaufbeschlusses (und damit ohne schriftliche Begründung) eine Kurzarbeitsbeihilfe zuerkannt.

Dies ist nicht nachvollziehbar und bedarf einer Aufklärung. Leider unterliegen die Beschlüsse der Landesdirektorien hinsichtlich der Entscheidungen über Kurzarbeit keinerlei systematischer Kontrolle, sodass eine Prüfung der Gesetzmäßigkeit des Zustandekommens in der Praxis nicht erfolgt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Mag. Alev Korun, Franz Riepl, Sigisbert Dolinschek, Erwin Spindelberger, Dr. Martin Bartenstein, Mag. Birgit Schatz, August Wöginger, Bernhard Vock und Herbert Kickl sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger und Karl Öllinger einen selbständigen Entschließungsantrag gem. § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend Kurzarbeitsbericht eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Als unmittelbare Auswirkung der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise wurden im Oktober 2008 die ersten Anträge auf Gewährung einer Kurzarbeitsbeihilfe eingebracht, deren Zahl in den Folgemonaten sprunghaft anstieg und ab Mai 2009 zurückging. Die Zahl der effektiv kurzarbeitenden ArbeitnehmerInnen im Jahr 2009 betrug rund 66.500 Personen in ca. 500 Betrieben. Auch im Jahr 2010 bei beginnender Konjunkturerholung fand Kurzarbeit noch für 23.700 Personen in rund 260 Betrieben Anwendung.

Das gesamte Ausgabenvolumen im Jahr 2009 belief sich auf € 113,52 Mio. (davon € 17,82 Mio. für Frauen).

Die Kontrollmechanismen für die Gewährung einer KUA-Beihilfe (gem. § 37 b AMSG) sind zahlreich. Bereits bei (rechtzeitiger) Antragstellung zur Erlangung einer KUA-Beihilfe (Beihilfe ohne Rechtsanspruch) wird seitens des AMS zum ersten Mal geprüft, ob die in Gesetz und Richtlinie geforderten Anforderungen - wie z.B. nachweislich nicht vorhersehbare, kurzfristige Produktionsausfälle - erfüllt sind.

Bei Vorliegen eines Kurzarbeits-Falles werden im Rahmen einer kollektivvertrags-partnerschaftlichen Vereinbarung die bereits im Begehren dargelegten wesentlichen Details (betroffene ArbeitnehmerInnen, Dauer, Behaltefristen, Ausfallstunden, allfälliges Qualifizierungskonzept etc.) der beantragten Kurzarbeit festgehalten und zwischen Unternehmen und Sozialpartnern vertraglich fixiert. Ein wesentlicher Punkt des regelmäßigen Kontrollmechanismus der Kurzarbeit stellt die Auszahlung der Kurzarbeits-Unterstützung im Rahmen der monatlichen Gehaltszahlungen des Unternehmens an die ArbeitnehmerInnen dar, die erst nach Kontrolle der Abrechnungslisten durch das AMS in Form einer Kurzarbeits-Beihilfe an das Unternehmen refundiert wird.

Unmittelbar nach Beendigung der Kurzarbeitsperiode bleiben 98% der betroffenen Personen in Beschäftigung, drei Monate nach Förderende sind es 96%. Umgekehrt waren knapp 2% Prozent der betroffenen Personen (2010 nur 0,3%) unmittelbar nach der Kurzarbeit in Arbeitslosigkeit. Auf 3% beläuft sich dieser Anteil drei Monate nach Beendigung einer Förderepisode im Jahr 2009.

Hinsichtlich der arbeitsmarktpolitischen Wirkung des Einsatzes von Kurzarbeitsbeihilfen zur Überbrückung der im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise aufgetretenen Beschäftigungsschwierigkeiten kann eine eindeutig positive Bilanz gezogen werden.“

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 714/A(E) der Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen unter Berücksichtigung eines vom Abgeordneten Karl Öllinger eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: G,B dagegen: S,V,F ).

Der von den Abgeordneten Renate Csörgits, August Wöginger und Karl Öllinger eingebrachte Entschließungsantrag wurde einstimmig angenommen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrags 714/A(E) zur Kenntnis zu nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 05 11

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau