1195 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1272/A(E) der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sicherstellung einer pünktlichen Auszahlung der Pensionen

Die Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den letzten Monaten ist leider mehrfach der Fall aufgetreten, dass die Pensionen durch Banken nicht fristgerecht zur Auszahlung gelangten. Die verantwortlichen Banken haben dafür verschiedene Gründe angeführt, die allesamt für die betroffenen Pensionisten letztendlich unbefriedigend waren.

Pensionvertreter aller Couleurs sowie der Seniorenrat forderten deshalb die Banken ultimativ auf, bei den Pensionen hinkünftig die zeitgerechte Wertstellung zu garantieren. Dafür wird es erforderlich sein, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, wonach künftig die Pensionen, die ja im Nachhinein ausbezahlt werden, bereits am Monatsletzten am Konto verfügbar sein müssen. Derzeit ist die Gesetzeslage (§ 104 Abs. 2 ASVG ) so, dass die Pensionen am Monatsersten des Folgemonats ausbezahlt werden, also z.B. die Augustpension am 1. September.

Ziel der Gesetzesänderung muss es sein, Ungereimtheiten bei der Auszahlung der Pensionen in Zukunft zu vermeiden und auch die Möglichkeit einzuräumen bei Verletzungen entsprechende Ahndungsmöglichkeiten zu schaffen. Die Pensionen müssen verpflichtend am Monatsletzten am Konto der Pensionisten sein, um am Monatsersten bereits über das Geld verfügen zu können, ohne dafür Verzugszinsen bezahlen zu müssen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 11. Mai 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Werner Neubauer die Abgeordneten Karl Öllinger, Ursula Haubner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Karl Donabauer, Mag. Judith Schwentner und Sigisbert Dolinschek sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F dagegen: S,V,G,B ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 05 11

                     Ulrike Königsberger-Ludwig                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau