1230 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 30/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend mangelnde Bedachtnahme auf Gesundheitsschutz und Benachteiligung der ArbeitnehmerInnen im Arbeitszeitgesetz

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Oktober 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die im Juli 2007 im Nationalrat beschlossene Novelle des Arbeitszeitgesetzes (‚Flexibilisierung der Arbeitszeit‘) stellt eine wesentliche Schwächung der Schutzfunktion des Arbeitsrechtes für ArbeitnehmerInnen dar.

Das neue Gesetz und die dadurch geschaffenen erweiterten Möglichkeiten zur Arbeitszeitausweitung gehen von einer Ausgewogenheit der ArbeitgeberInnen (AG) und ArbeitnehmerInnen (AN) aus, die es in der Realität nicht gibt. Diese ist durch ein Machtgefälle (strukturelle Benachteiligung) zwischen AG und AN gekennzeichnet, was dazu führt, dass sich in der Mehrheit der Arbeitsverhältnisse die Arbeitszeitflexibilisierung beinahe ausschließlich an den Bedürfnissen der AG orientiert und den AN keine größere Gestaltungsfreiheit nach individuellen, persönlichen und familiären Bedürfnissen eröffnet.

Das neue Gesetz schafft zudem eine problematische Generalklausel (§1a), die die Möglichkeit eröffnet, künftig Fragen zur Arbeitszeit auf Ebene der Betriebsvereinbarung zu regeln und in betriebsratslosen Betrieben auch auf der Ebene des Arbeitsvertrages (§ 4 Abs 8 und § 7 Abs. 4a). Dies ist besonders problematisch, da insbesondere in Kleinbetrieben und noch mehr in solchen ohne Betriebsrat AN noch stärker dem Druck und der Willkür ihrer AG ausgesetzt sind. Zudem kommt es zu einer schrittweißen Aushöhlung kollektiver Arbeitsbeziehungen und gewerkschaftlicher Interessensvertretung.

Zu weiteren wesentlichen Kritikpunkten und Schwachstellen im Gesetz zählen, dass Schutzklauseln wie etwa die ‚medizinische Unbedenklichkeit‘ oder das ‚Benachteiligungsverbot‘ sehr ungenau definiert sind und daher drohen, wirkungslos zu bleiben. Das Gesetz enthält keine Angabe unter welchen Vorgaben diese arbeitsmedizinische Unbedenklichkeit festgestellt werden soll. Es fehlen sowohl Bestimmungen zu den anzuwendenden Methoden als auch hinsichtlich der Nachvollziehbarkeit (Dokumentation) für die Feststellung der Unbedenklichkeit.

Dies ist insbesondere bedenklich und nachlässig, weil bereits heute die arbeitsmedizinische und arbeitswissenschaftliche Studien nachweisen, dass durch die Arbeitsdauer Belastungen entstehen, welche die körperlichen und psychische Gesundheit der AN wesentlich gefährden können. Die Ärztekammer lehnt daher die Ausdehnung der Arbeitszeit aus arbeitsmedizinischen Gründen ab (OTS vom 13.6.2007) und verweist auf bereits vorliegende Studien. Das Unfallrisiko steigt demnach mit längeren Arbeitsschichten exponentiell an und das gleiche gilt für Krankheitshäufigkeiten (Hönecke et al 1998, Universität Oldenburg). Vor allem Zeit- und Leistungsdruck sind verantwortlich für die ständig wachsende Zahl von Burn-Out Syndromen, so auch der Vorsitzende des Beirats der österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin Hugo Rüdiger.“

 

 

 

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten Dr. Andreas Karlsböck, Sigisbert Dolinschek, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Martin Bartenstein, Franz Riepl, Johann Hell, August Wöginger, Ing. Norbert Hofer und Karl Öllinger sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des von der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 08

                    Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                    Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau