1232 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 395/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhöhung der monatlichen Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge

Die Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Jänner 2009 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Durch die Abfertigung-Neu wurden grundlegende Verbesserungen für Österreichs Arbeitnehmer beschlossen und zahlreiche Schwachstellen im alten Abfertigungsrecht beseitigt. Damit wurde ermöglicht, dass anstelle von rund 15 Prozent hinkünftig alle 3,1 Mio. Arbeitnehmerinnen und Arbeit­nehmer Anspruch auf eine Abfertigung haben. Diese gesetzliche Maßnahme wurde auch von den Sozial­partnern mitgetragen. In der Sozialpartnereinigung zu diesem Gesetz wurde festgelegt, dass die Arbeitgeber lediglich einen monatlichen Betrag in der Höhe von 1,53 Prozent des Bruttoentgelts zu leisten haben.

Während für die Abfertigung-Alt die Arbeitgeber einen Beitrag von rund 1,5 Mrd. Euro aufgewendet haben, belaufen sich nach den Berechnungen des Hauptverbandes der Sozialversicherungsträger nun die Kosten der Arbeitgeberseite nach dem Modell der Abfertigung-Neu auf rund eine Mrd. Euro. Den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern entgeht auf diese Weise ein Betrag von rund 500 Mio. Euro. Damit aber dieser Fehlbetrag von rund 500 Mio. Euro wieder zurückerstattet wird, ist es unbedingt erforderlich, den Beitragssatz der Arbeitgeberseite im Rahmen der Abfertigung-Neu von bisher 1,53 Prozent zumindest auf 2,5 Prozent zu erhöhen. Mit diesem erhöhten Beitragssatz ist die Abfertigung-Neu immer noch kostenneutral im Vergleich zur alten Regelung. Es ist daher ein Gebot der Fairness und Gerechtigkeit, dass sich die Arbeitgeberseite bereit erklärt, die monatliche Beitragsleistung zumindest auf 2,5 Prozent der Beitragsgrundlage anzuheben. Daher soll die monatliche Beitragsleistung in der Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorge erhöht werden.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 14. Oktober 2009, 5. Oktober 2010 sowie am 14. April und 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneter Sigisbert Dolinschek die Abgeordneten Oswald Klikovits, Karl Öllinger, Mag. Christine Lapp, Mag. Silvia Fuhrmann, Mag. Dr Wolfgang Zinggl, Ursula Haubner, Ulrike Königsberger-Ludwig, Dr. Dagmar Belakowitsch­Jenewein, Dr. Martin Bartenstein, Dr. Andreas Karlsböck, Mag. Birgit Schatz, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Franz Riepl, Johann Hell, August Wöginger und Ing. Norbert Hofer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des vom Abgeordneten Sigisbert Dolinschek eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: G,B dagegen: S,V,F ).

Ferner beschloss der Ausschuss für Arbeit und Soziales mit Stimmenmehrheit (dafür: S,V,F dagegen: G,B ) folgende Feststellung:

„Der Ausschuss für Arbeit und Soziales geht davon aus, dass bei den derzeit im BMASK stattfindenden Sozialpartnergesprächen über eine Überarbeitung des Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetzes alle damit zusammenhängenden Fragen erörtert werden.“

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 08

                    Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                    Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau