1242 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 24/A(E) der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen betreffend PraktikantInnenausbildungsgesetz

Die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. Oktober 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den letzten Jahren hat sich die Beschäftigungsform ‚PraktikantIn‘ stark ausgeweitet. Begründet ist dies zum einen in neuen Studienplänen der Universitäten und der Fachhochschulen, zum anderen aber auch in der Zunahme der missbräuchlichen Nutzung und Zweckentfremdung dieser Beschäftigungsform. So werden Praktika etwa in allen Stadien der Hochschulausbildung absolviert - in der Eingangsphase des Studiums, während des Studiums und nach dessen Abschluss.

Praktika sind aber auch und immer häufiger getarnte Regelbeschäftigungsverhältnisse, so genannte ‚Scheinpraktika‘. Diese haben nur mehr wenig oder gar nichts mit ‚Ausbildung‘ gemein. Ein daraus folgender Einsatz von PraktikantInnen als regulär Tätige ist mittlerweile zu einer zweifelhaften Norm in bestimmten Unternehmens- und Beschäftigungsbereichen geworden.

So finden ‚Praktika‘ mehrheitlich in 40h/Wochen und über mehrere Monate (2-3 im Durchschnitt, ein Fünftel dauert länger als 3 Monate) statt. Auch werden diese ‚PraktikantInnen‘ zu unterschiedlichsten Tätigkeiten herangezogen, die meist keinerlei Ausbildungscharakter besitzen. Gesetzliche Auflagen wie jene über Arbeitszeiten werden regelmäßig übergangen und in vielen Fällen gibt es nicht einmal schriftliche Vereinbarungen auf die sich PraktikantInnen im Streitfall berufen könnten. Wenn es doch schriftliche Vereinbarungen gibt finden Praktika meist in nicht dafür geeigneten Beschäftigungsformen statt, wie im Rahmen von Werkverträgen oder freie Dienstverträgen.

Die Zweckentfremdung der Beschäftigungsform Praktikum und schlechte Praktikumsbedingungen werden also durch eine mangelnde arbeitsrechtliche Regelung des Praktikums noch begünstigt. Letztlich verbirgt sich hinter dem Etikett ‚Praktikum‘ eine Bandbreite an Beschäftigungsverhältnissen, die von einer befristeten Anstellung bis hin zum Volontariat reichen. Durch den eigentlichen Ausbildungscharakter des Praktikums, der ein begleitendes Anlernen und die Integration in den Betrieb oder anderen Organisationen ermöglichen sollte, eignen sich viele Vertragsformen aber eben nicht für eine klare rechtliche Basis.

Angesichts der gestiegenen Bedeutung von Praktika im Rahmen der akademischen Ausbildung und der zunehmenden Umgehungen des Arbeitsrechts durch ‚Scheinpraktika‘ besteht also dringend Regelungs- und Handlungsbedarf. Die momentane allgemeine Definition im Arbeitsrecht, die PraktikantInnen als Personen, die ‚die praktische Tätigkeit in Ergänzung einer theoretischen, meist schulischen Ausbildung kennen lernen will‘ sieht und ungenaue Regelungen in einigen wenigen Kollektivverträgen bieten hier zuwenig an klarer Orientierung.

Entsprechend den Ergebnissen eine aktuellen Studie der Plattform ‚Generation Praktikum‘ sind es vier Kategorien, die aus Sicht von PraktikantInnen für ein optimales Praktikum ausschlaggebend wären:

●      die Ausbildungsorientierung,

●      adäquate Einsatzgebiete,

●      sozialrechtliche Absicherung

●      und ein Mindestlohn.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 12. Februar 2009 und am 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Birgit Schatz die Abgeordneten August Wöginger, Ursula Haubner, Werner Neubauer, Sigisbert Dolinschek, Ridi Maria Steibl und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des von der Abgeordneten Mag. Birgit Schatz eingebrachten Abänderungsantrages keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 08

                    Ulrike Königsberger-Ludwig                                                    Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau