1243 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 116/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Stärkung der Rechte atypisch Beschäftigter

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 3. Dezember 2008 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In den 90er Jahren des vorigen Jahrhunderts kam die Idee der atypischen Beschäftigungsverhältnisse - wie etwa freie Dienstverträge, geringfügige Beschäftigung oder Werkverträge - in Mode. Diese durchaus adäquate Methode der Arbeitsflexibilisierung ist zwar zu grundsätzlich begrüßen, birgt aber sowohl für freie Dienstnehmer als auch für Werkvertragsnehmer wesentliche Gefahren und Nachteile.

Aufgrund einer immer häufiger anzutreffenden Entartung des Systems, muss es das ziel sein dieses Modell zu adaptieren.

War es früher noch so, dass viele Arbeitnehmer für sich einen Vorteil durch die atypische Beschäftigung sahen, wird das System der atypischen Beschäftigungen immer mehr zum Kosten sparenden Spielball des globalisierten Großunternehmertums. Die Statistik Austria besagt beispielsweise, dass in den Jahren 2000 bis 2004 die Anzahl der Vollbeschäftigten um 6,7% fiel, während die Teilzeitquote um 39% stieg.

Vor allem die sozialen Folgen sind verheerend, denn das Arbeitsrecht gilt weder für freie Dienstverträge noch für Werkverträge. Während sich eine geringe Anzahl von Unternehmungen Kosten in Millionenhöhe insbesondere im Bereich der Sozialversicherung erspart und von den politisch Verantwortlichen eine höhere Anzahl von Beschäftigung vorgetäuscht wird, ist es abermals die Arbeitnehmerschaft, welche unter den Bedingungen zu leiden hat.

Da die arbeitsrechtlichen Bestimmungen für freie Dienstnehmer und Werkvertragsnehmer nicht gelten, kann alleine der Dienstgeber über die Rahmenbedingungen des ‚Dienstverhältnisses‘ entscheiden. Einkommenshöhe und Dauer des Beschäftigungsverhältnisses hängen alleine von der Vereinbarung mit dem Dienstgeber ab, es gibt keine arbeitsrechtlichen Mindeststandards und keine Kollektivverträge.

Wochenendarbeit, Freizeit im Schicht- und Blockbetrieb, unsichere Arbeitsplätze ohne zureichende soziale Absicherung und keinerlei (gewerkschaftlich) organisierte Vertretung. Die betroffenen Beschäftigungsgruppen haben auch keine Möglichkeit ihre Interessen kollektiv durchzusetzen, da der Betriebsrat formell für sie nicht zuständig ist.

Derzeit sind es etwa 1 Million Arbeitnehmer, welche den Dienst in atypischen Beschäftigungsverhältnissen verrichten, deren Rechte durch einheitliche und gerechte arbeitsrechtliche Bestimmungen gestärkt werden müssen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 12. Februar 2009 und am 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Franz Riepl, Karl Öllinger, Dr. Martin Bartenstein, Sigisbert Dolinschek, Mag. Birgit Schatz, Werner Neubauer, Ridi Maria Steibl und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ulrike Königsberger-Ludwig gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 08

                    Ulrike Königsberger-Ludwig                                                    Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau