1248 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1328/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres als Bürgerhilfe

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit Jahren haben junge Menschen die Möglichkeit einen freiwilligen Einsatz im Sozialbereich zu absolvieren. Dabei können sie sich für mehrere Monate bei einem gemeinnützigen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder anderen geeigneten Stellen vertraglich verpflichten, dort ihren freiwilligen Dienst zu leisten. Diese praktischen Dienste sollen dem Freiwilligen (unter Anleitung, Beaufsichtigung und Verantwortung von Mitarbeitern der Trägerorganisation) dazu dienen, Einblicke und Erfahrungen im Sozialbereich zu sammeln, um so den jungen Menschen bei der Berufsfindung zu unterstützen.

Eine Aufwertung des freiwilligen sozialen Jahres ist aber längst notwendig. Denn mit der geplanten Abschaffung bzw. dem Aussetzen der allgemeinen Wehrpflicht wird auch die Weiterführung des Zivildienstes als Wehrersatzdienst in Frage gestellt. Durch diese Maßnahme würde die Tätigkeit von derzeit rund 13.000 Zivildienern ersatzlos wegfallen, die vor allem eine wesentliche Stütze des Gesundheits- und Pflegesystem sind. Daher müssen jetzt schon Vorbereitungen getroffen werden, um das bestehende Sozialsystem weiterhin aufrechterhalten zu können.

Mit dem Modell der ‚Bürgerhilfe‘, das auf zwei Säulen beruht, soll eine Aufwertung und gesetzliche Verankerung des freiwilligen Sozialdienstes umgesetzt werden. Durch die Tätigkeit, die bis zu einem Jahr ausgeübt werden kann, soll hinkünftig das Gesundheits- und Pflegesystem in Österreich gesichert werden.

Dabei sollen aber Freiwillige des neuen sozialen Dienstes neben einer adäquaten Entlohnung zusätzlich Anreize, wie beispielsweise Steuervorteile, die bevorzugte Aufnahme in den Bundesdienst, eine entsprechende Pensionsanrechnung und eine Anrechnung für die nachfolgende Ausbildung in Pflege- und Betreuungsberufe erhalten.

Damit der erforderliche Bedarf im Pflegebereich aber auch abgedeckt werden kann, soll weiters die Möglichkeit geschaffen werden, zusätzlich Langzeitarbeitslose verpflichtend zur Bürgerhilfe heranzuziehen, die dazu in der Lage sind. Um auch einen Leistungsanreiz für diese Personen zu bieten, soll die Entlohnung dieser ‚Bürgerhilfe‘ über der bedarfsorientierten Mindestsicherung liegen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 8. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Ursula Haubner die Abgeordneten August Wöginger, Karl Öllinger, Ing. Norbert Hofer und Ulrike Königsberger-Ludwig sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: B dagegen: S,V,F,G ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 08

                    Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                    Renate Csörgits

                                  Berichterstatterin                                                                           Obfrau