Entschließung

betreffend Evaluierung der Strafbestimmungen im Wahlrecht

 

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

 

1. bis Ende 2011 dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten, welche Strafverfahren wegen der Verletzung von Vorschriften zur Briefwahl geführt wurden, ob sie zu Verurteilungen geführt haben und inwiefern die Briefwahlvorschriften durch Straftatbestände ausreichend bewehrt sind sowie

2. im Fall des legistischen Anpassungsbedarfs dem Nationalrat bis Ende 2012 einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten.