1264 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Menschenrechte

über den Antrag 1404/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend Sanktionierung der Terroranschläge auf koptisch-orthodoxe Christen in Ägypten

Die Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Nach der blutigen Silvesternacht von Alexandria, wo in Gestalt eines verheerenden Anschlags auf koptisch-orthodoxe Christen nach der Mitternachtsmette der gewaltbereite radikalisierte Islam wiederum seine Terrorfratze zeigte, wurden bereits in einer ersten Reaktion vom Antragsteller scharfe Konsequenzen gegenüber Ägypten gefordert. Eine konsequente Antwort Österreichs darauf könnte im Entzug von finanziellen Mitteln bestehen, da dies nach der bisherigen Erfahrung die einzige Sprache zu sein scheint welche diese islamischen Terroristen verstehen. Ein Reiseboykott österreichischer Touristen zB. kann aber nur der erste Schritt sein. Der zweite Schritt sollte in der Streichung aller österreichischen Entwicklungsgelder für islamische Unrechtsregime bestehen: Wer nicht weiß, wie man mit Christen respektvoll umgeht, wer die Menschenrechte missachtet und Mord und Terror zur Tagesordnung erhebt, hat auch das Geld der Christen nicht verdient.

Das offizielle Österreich darf daher zu diesen Gewaltakten gegen Christen nicht länger schweigen oder sich auf offizielle Beileidsbekundungen beschränken, sondern muss endlich dazu übergehen auch entsprechende Sanktionen zu setzen. Rund 100 Millionen Christen sind in über 50 Ländern von Diskriminierung, Gefängnis und Gewalt bedroht.

Wenn in Österreich die Forderung nach einem Bauverbot für Minarette oder einem Verbot der menschenrechtswidrigen Verschleierung von Frauen erhoben wird, gibt es einen Aufschrei im Namen der Religionsfreiheit, während weltweit islamistische Terroristen nicht davor zurückschrecken heim­tückischen Mord an Christen als Ausdruck ihrer Religionsfreiheit zu verstehen. Dieser islamische Glaubenskrieg ist nach Ansicht der unterzeichneten Abgeordneten ein Terrorkrieg gegen die Errungenschaften der Menschenrechte.

Österreich müsse daher umgehend sämtliche Mittel und Projekte im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit mit jenen Staaten streichen, die solche menschenrechtswidrigen Vorgänge dulden oder vorantreiben.“

 

Der Ausschuss für Menschenrechte hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Gerhard Huber die Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Petra Bayr, Franz Glaser und Josef A. Riemer.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1404/A(E) der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, B, dagegen: S, V, G).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Franz Glaser gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Menschenrechte somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 21

                                   Franz Glaser                                                                   Mag. Alev Korun

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau