1270 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (1225 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

2009 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a-B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen. Diese ist mit 1.9.2009 in Kraft getreten.

Mit dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wurden die Länder verpflichtet, einen kostenlosen halbtägigen Besuch von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen im Ausmaß von 20 Wochenstunden für das letzte Jahr vor Schuleintritt ab dem Kindergartenjahr 2009/10 sicherzustellen und spätestens ab September 2010 die halbtägige Besuchspflicht im Ausmaß von mindestens 16 bis 20 Stunden an mindestens 4 Tagen pro Woche einzuführen.

Als Beitrag zu den daraus entstandenen Mehrkosten hat der Bund den Ländern in den Kindergartenjahren 2009/10 und 2010/11 je € 70 Mio. zur Verfügung gestellt. Für die Jahre 2011 bis 2013 wurde vom Bund die weitere Kostenbeteiligung in der Höhe von jeweils 70 Millionen Euro zugesagt.

Nunmehr sind die Aufteilungsschlüssel für die Zweckzuschüsse des Bundes in den Kindergartenjahren 2011/12 und 2012/13 festzulegen. Weiters sind Anpassungen im Bereich Evaluation und Controlling vorzunehmen.

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin und Ausschussobfrau Abgeordneten Ridi Maria Steibl die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Hermann Lipitsch, Mag. Daniela Musiol, Anna Höllerer, Ursula Haubner, Carmen Gartelgruber, Anneliese Kitzmüller, Mag. Judith Schwentner und Angela Lueger sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (1225 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2011 06 21

                                Ridi Maria Steibl                                                               Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau