1271 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1591/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Grenzüberschreitender“ Kindergartenbesuch im verpflichtenden Kindergartenjahr

Die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Juni 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Frühjahr 2009 wurde zwischen dem Bund und den Ländern eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen.

Seit September 2009 haben Kinder im Jahr vor dem Schuleintritt die Möglichkeit im Ausmaß von 16-20 Wochenstunden kostenlos eine außerhäusliche Betreuungseinrichtung zu besuchen. Seit September 2010 sind sie dazu auch in ganz Österreich verpflichtet.

Der Bund stellt für das verpflichtende Gratis-Kindergartenjahr jährlich 70 Mio Euro zur Verfügung. Die Mittel werden unter den Bundesländern nach dem Anteil der kindergartenpflichtigen 5-jährigen Kinder/Bundesland im jeweiligen Förder-Jahr aufgeteilt.

Zahlreiche Beschwerdefälle landeten im vergangenen Jahr bei der Volksanwaltschaft betreffend der Umsetzung des verpflichtenden beitragsfreien Kindergartenjahrs in Grenzfällen. Denn Probleme haben jene Kinder, die eine Betreuungseinrichtung besuchen, die sich nicht an ihrem Wohnort, sondern in einem anderen Bundesland befindet.

Da sich die Bundesförderung nach dem jeweiligen Wohnort des Kindes orientiert, wird in manchen Bundesländern für nicht ansässige Kinder ein Kindergartenbeitrag weiterhin eingehoben. Betroffen sind demnach Eltern, die berufsbedingt in ein anderes Bundesland pendeln und das Kind aus organisatorischen Gründen an diesem Ort betreuen lassen. Betroffen sind auch jene Fälle in denen sich Eltern trotz Übersiedelung in ein anderes Bundesland dafür entscheiden, das Kind auch weiterhin in der gewohnten Umgebung des bisher besuchten Kindergartens zu belassen. Denn wenn die Einrichtung bereits vor dem 5. Lebensjahr besucht wurde, ist ein Wechsel für ein verpflichtendes Kindergartenjahr weder für das Kind noch für die Eltern zumutbar.

Sowohl im Bericht der Volksanwaltschaft für das Jahr 2010 (S.166) als auch in der Stellungnahme der Volksanwaltschaft zum nun vorliegenden Entwurf über die Änderung der 15a-Vereinbarung zur Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen (287/ME XXIV.GP) wird auf die Problematik, die insbesondere in NÖ und Wien zu Tragen kommt, hingewiesen.

Der Ursprung dessen liegt in unterschiedlichen Fördersystemen der Bundesländer. In Niederösterreich besteht ein System der Objektförderung, in dem KindergartenbetreiberInnen einen bestimmten Förderbetrag pro bestehendem Platz erhalten. In Wien wird hingegen das System der Subjektförderung umgesetzt, d.h. pro Kind wird eine Förderung ausbezahlt. Diese Systemkollision führt dazu, dass Kinder aus NÖ, die in Wien einen Kindergarten besuchen, einen Beitrag zu entrichten haben und folglich nicht vom Gratis-Angebot profitieren.

Einige Bundesländer haben, so die Darstellung der Volksanwaltschaft (Bericht 2010, S.167), Vereinbarungen untereinander getroffen, um sicherzustellen, dass auch der ‚grenzüberschreitende‘ Kindergartenbesuch für alle Eltern beitragsfrei ist (z.B. Vereinbarungen zwischen Salzburg, OÖ und NÖ). Lediglich zwischen NÖ und Wien konnte bis dato keine Einigung erzielt werden.

Insbesondere die Änderung der derzeit geltenden 15a-Vereinbarung (287/ME XXIV.GP) wäre ein idealer Zeitpunkt gewesen, um sicherzustellen, dass das kostenlose Kindergartenjahr künftig - über die Ländergrenzen hinweg - ALLE 5-Jährigen in Österreich in Anspruch nehmen können und Eltern in der Wahl der Betreuungseinrichtungen keine Hindernisse erleben. Diese Gelegenheit wurde von der Regierung verpasst.“

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Daniela Musiol die Abgeordneten Gabriele Binder-Maier, Hermann Lipitsch, Anna Höllerer, Ursula Haubner, Carmen Gartelgruber, Anneliese Kitzmüller, Mag. Judith Schwentner und Angela Lueger sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S,V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 21

                          Mag. Gertrude Aubauer                                                         Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau