1273 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1606/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum Eltern-Jugend-Pass

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Mutter-Kind-Pass wird in seiner derzeitigen Form den Anforderungen nicht mehr gerecht: Kinder und Jugendliche sind immer öfter mit Entwicklungsstörungen in der Motorik, Sprache oder der Wahrnehmung belastet, chronischen Erkrankungen im Kindesalter nehmen zu, Vernachlässigung durch überforderte Eltern sowie schwierige Lebenssituationen führen zu psychischen Störungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten. Gewalt und Missbrauch im familiären oder weiteren Umfeld gilt es rechtzeitig aufzudecken und zu verhindern.

Daher fordert das BZÖ die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Jugend-Pass.

Die Kernpunkte des Eltern-Jugend-Pass-Konzeptes lauten:

             - Untersuchungsprogramm für Kinder und Jugendliche bis zum Ende der Schulpflicht: Die Aufgabe der jährlichen Untersuchung, die bis zum Schuleintritt vom Hausarzt durchgeführt wird, kann später vom Schularzt bis zum Ende des schulpflichtigen Alters übernommen werden. Dazu ist ein einheitlicher Untersuchungskatalog festzulegen, der jedenfalls die notwendigen Fähigkeiten für ein bestimmtes Alter festschreibt.

             - Werden bei einem Kind/Jugendlichen Auffälligkeiten festgestellt, so sind vom Arzt/Schularzt die begleitenden Therapien einzuleiten und auch nachweislich mit verpflichtenden Kontrollterminen weiter zu betreuen. Die Jugendwohlfahrt ist rechtzeitig einzuschalten, wenn Eltern nicht bereit sind die entsprechende Obsorge walten lassen. Die Therapie soll kostenlos zur Verfügung gestellt werden.

             - Die Familienbeihilfe wird jährlich immer nur für den Zeitraum eines Jahres gewährt,  bis der jährlichen Untersuchungspflicht beim Arzt/Schularzt nachgekommen wird.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 21. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Rosemarie Schönpass, Mag. Daniela Musiol und Edith Mühlberghuber sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner und die Ausschussobfrau Abgeordnete Ridi Maria Steibl.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag kein Mehrheit (für den Antrag: F, B, dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Rosemarie Schönpass gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 21

                           Rosemarie Schönpass                                                           Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau