1278 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über die Regierungsvorlage (1252 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Aktiengesetz, das Spaltungsgesetz, das EU-Verschmelzungsgesetz, das GmbH-Gesetz, das SE-Gesetz, das Firmenbuchgesetz, das Depotgesetz, das Kapitalberichtigungsgesetz und das Gerichtsgebührengesetz geändert werden (Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 – GesRÄG 2011)

Die Richtlinie 2009/109/EG zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG des Rates sowie der Richtlinie 2005/56/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen, ABl. Nr. L 259 vom 2.10.2009 S. 14, ist bis 30. Juni 2011 umzusetzen.

Die Financial Action Task Force (FATF), ein zwischenstaatliches Gremium zur Schaffung international einheitlicher Standards im Bereich der Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, stellte in ihrem am 1. Dezember 2009 veröffentlichten Prüfbericht zu Österreich unter anderem Handlungsbedarf zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien fest.

Mit dem Entwurf soll das österreichische Umgründungsrecht – konkret das Verschmelzungs- und das Spaltungsrecht – an die Vorgaben der Richtlinie 2009/109/EG angepasst werden.

Außerdem soll dem vom Ministerrat am 9. Februar 2010 aufgrund des FATF-Prüfergebnisses beschlossenen Transparenzpaket zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften entsprochen werden, indem alle nicht börsenotierten Gesellschaften zur Ausgabe von Namensaktien verpflichtet werden.

 

Der Justizausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 22. Juni 2011  in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Franz Glaser die Abgeordneten Mag. Ewald Stadler und Dr. Peter Fichtenbauer.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Johannes Jarolim einen Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Die Umstellung von der derzeit geltenden Zeilengebühr auf verschiedene „Flat-Rates“ für Abfragen aus dem Grundbuch über die Verrechnungsstellen soll mit der Fertigstellung der Applikation „Grundbuch neu“ erfolgen. Da aus Kapazitätsgründen eine Fertigstellung der technischen Voraussetzungen zum ursprünglich geplanten Zeitpunkt nicht erfolgen kann, soll das Datum für das Inkrafttreten der neuen „Flat-Rates“ sowie das Außerkrafttreten der Grundstücksdatenbankverordnung 2009 – GDBV 2009 auf den 7. Mai 2012 verschoben werden. Bis zu diesem Zeitpunkt soll die Umsetzung der Applikation „Grundbuch neu“ erfolgen.“

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf unter Berücksichtigung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer und Dr. Johannes Jarolim mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, dagegen: B) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 22

                                   Franz Glaser                                                         Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann