1279 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Justizausschusses

über den Antrag 1507/A der Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Strafgesetzbuch (StGB) und das Staatsanwaltschaftsgesetz geändert werden

Die Abgeordneten Mag. Heribert Donnerbauer, Dr. Johannes Jarolim, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 28. April 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1 (Änderung des StGB):

Durch die Erweiterung des Schutzes vor verbotener Veröffentlichung sollen auch Auskünfte über Vorratsdaten erfasst werden, um deren Ergebnisse vor unberechtigter Kenntnisnahme Dritter effektiv schützen zu können.

Zu Artikel 2 (Änderung des StAG):

Die Bestimmung des § 5 Abs. 5 StAG soll um den Fall einer Anordnung der Staatsanwaltschaft gemäß § 76a Abs. 2 StPO ergänzt werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass derartige Datenauskünfte streng nach dem „Vier-Augen-Prinzip“ angeordnet werden.“

Der Justizausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Johannes Jarolim die Abgeordneten Mag. Karin Hakl, Mag. Ewald Stadler und Mag. Albert Steinhauser.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, dagegen: F, G, B) bzw. einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Justizausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 22

                            Dr. Johannes Jarolim                                                 Mag. Heribert Donnerbauer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann