1285 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft

über den Antrag 1411/A(E) der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Erhalt der Saatgutsouveränität

Die Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 4. Februar 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Im Rahmen des internationalen Treffens der Saatgutinitiativen in Graz im März 2010 wurde die so genannte ‚Grazer Erklärung: Freiheit für Vielfalt‘ verabschiedet.

Diese ist eine Aufforderung an die politisch Verantwortlichen aller Länder, die im ‚internationalen Saatgutvertrag‘ (UN-Vertrag über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft ITPGR-FA) festgeschrieben bäuerlichen Rechte - Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu tauschen und verkaufen zu können - aufrechtzuerhalten und Beschneidungen dieser Rechte zu verhindern. Insbesondere unter dem Aspekt, dass über Jahrtausende kultiviertes Saatgut, auf Grund seiner Variabilität, besser geeignet ist sich an den Klimawandel anzupassen als Hochleistungssorten - und nur diese in Krisenfällen in der Lage sind die Selbstversorgung der Menschen ganzer Regionen zu sichern.

 

‚Jeder Mensch hat das Recht, frei von Hunger zu sein und sich angemessen zu ernähren‘. Dieses Menschenrecht umfasst auch den Zugang zu produktiven Ressourcen, insbesondere Saatgut aus seinem Kulturkreis. Das erfordert einen kulturell reichen ökologischen Anbau von Nahrungsmitteln, basierend auf lokal angepassten Sorten und der gemeinschaftlichen Pflege und Entwicklung dieser Vielfalt.

 

Zehn Konzerne lukrieren bereits einen Marktanteil von über 67 Prozent der kommerziellen weltweiten Saatgutproduktion. Nachbaufähige Sorten wurden dadurch systematisch vom Markt verdrängt. Aus diesem Grund und insbesondere im Lichte der noch nicht abschätzbaren Folgen des weltweiten Klimawandels ist es erforderlich, die bäuerlichen Rechte, Saatgut aus eigener Ernte zu gewinnen, zu züchten und weiterzugeben nicht einzuschränken sondern zu fördern und aufrechtzuerhalten.“

 

Der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 22. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, die Abgeordneten Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber und Gerhard Huber.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B; dagegen: S, V).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Ing. Hermann Schultes gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 22

                          Ing. Hermann Schultes                                                           Fritz Grillitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann