1294 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1251/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ungerechte Behandlung von pflegebedürftigen Personen und ihren Angehörigen

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 25. August 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der Vergangenheit wurden bei pflegebedürftigen Eltern die Kinder zur Bezahlung der Pflege- und Betreuungsleistungen herangezogen. Nach einer Serie von Anträgen der FPÖ und nicht zuletzt durch den Druck tausender Betroffener sind nun Menschen mit Kindern gegenüber Kinderlosen nicht mehr benachteiligt.

Es war für Eltern höchst unangenehm, wenn sie wussten, dass aufgrund der eigenen Pflegebedürftigkeit ihre Kinder, die sich vielleicht gerade eine Existenz aufbauen, die Schulden für das Haus oder die Wohnung abbezahlen oder für die Kosten der eigenen Kinder aufkommen müssen, zusätzlich belastet wurden.

Diese Ungerechtigkeit wurde beseitigt. Der bisherige Angehörigenregress ist durch die Bundesländer gestrichen worden.

Eine erhebliche Belastung für die Betroffenen und deren Familien gibt es aber noch immer. Wird eine Person pflegebedürftig und muss aus diesem Grund in einem Heim versorgt werden, dann wird nicht nur auf das Einkommen sondern auch auf das bestehende Vermögen, also beispielsweise auf das Einfamilienhaus, das man sich in jahrzehntelanger Arbeit erspart hat, zugegriffen. Den Bewohnern bleiben ein Taschengeld und ein kleiner Freibetrag für ein ‚ordentliches Begräbnis‘.

Einige Personen umgehen diese Belastung, indem das Eigentum frühzeitig den Kindern überschrieben wird. Wer aber plötzlich und unerwartet pflegebedürftig wird, wird diese Möglichkeit nicht nutzen können.

Die Kinder verlieren so als Erben sogar das Elternhaus oder die Wohnung, in der sie aufgewachsen sind und ihre Kindheit verbracht haben.

Wer auf bescheidenes Eigentum verzichtet und seine Ressourcen anderweitig verwendet oder wer sein Eigentum frühzeitig überträgt, ist also im Alter klar im Vorteil. Das kann keineswegs im Sinne der Gesellschaft sein und ist Basis für eine eklatante Ungleichbehandlung der Betroffenen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seinen Sitzungen am 5. Oktober und 9. November 2010 sowie am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen.

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Norbert Hofer die Abgeordneten Oswald Klikovits, Mag. Christine Lapp, Karl Öllinger, Dr. Andreas Karlsböck, Sigisbert Dolinschek, Ursula Haubner, Ridi Maria Steibl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Johann Hechtl, Herbert Kickl, August Wöginger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS und Dr. Franz­Joseph Huainigg sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F,G,B dagegen: S,V ).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 28

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                                     Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau