1299 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1571/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Förderung der Tagesbetreuung von pflegebedürftige Menschen

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Zahl der älteren Menschen wächst im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung ständig und rasch an. Eine der größten Herausforderungen der Zukunft stellt deshalb die Betreuung und Pflege der älteren Mitmenschen dar. In Österreich gibt es rund 425.000 pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld erhalten. Rund 80 Prozent der pflegebedürftigen Menschen in ganz Österreich werden nach wie vor zu Hause von ihren Angehörigen betreut und gepflegt. Damit aber die pflegebedürftigen Menschen trotz vielfältiger Einschränkungen ein relativ selbständiges Leben im eigenen Haushalt ermöglicht wird sind weitere Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Familien notwendig.

So ist auch die Tagesbetreuung als eine teilstationäre Hilfe und Betreuung von pflegebedürftigen Menschen während der Tagesstunden einmal oder mehrmals pro Woche auszubauen. Tagesbetreuung dient mit ihrem strukturierten Tagesablauf und dem Angebot an aktivierenden und therapeutischen Maßnahmen vorwiegend dazu, den pflegebedürftigen Menschen trotz vielfältiger Einschränkungen ein relativ selbständiges Leben im eigenen Haushalt zu ermöglichen. So kann in der Tagesbetreuung neben Therapien (Ergotherapie, Physiotherapie und Heilmassagen), eine fachkundige Pflege (Bade- und Körperhygiene) vor allem Alltagsgestaltung und Förderung (z.B.: Gedächtnisübungen, Bewegungstraining, Unterstützung für desorientierte Menschen) angeboten werden. Dabei sind aber einheitliche Standards und Qualitätskriterien festzulegen. Bei der Durchführung der Tagesbetreuung wird aber vorausgesetzt, dass die Betreuung der pflegebedürftigen Menschen während der übrigen Zeit in der eigenen Wohnung sichergestellt ist.

Mit der Umsetzung der Förderung und dem Ausbau der Tagesbetreuung kann die Pflege und Betreuung zu Hause nachhaltig sichergestellt werden. Zusätzlich werden die Familien durch die Tagesbetreuung entlastet und unterstützt.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Bernhard Vock, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Ridi Maria Steibl, Ulrike Königsberger-Ludwig, Karl Öllinger und Karl Donabauer sowie der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Rudolf Hundstorfer.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B, dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ridi Maria Steibl gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 28

                                Ridi Maria Steibl                                                                Renate Csörgits

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau