1303 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verkehrsausschusses

über die Regierungsvorlage (1205 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem die Straßenverkehrsordnung 1960 geändert wird (24. StVO-Novelle) und

über die Petition Nr. 65 betreffend „Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen“, überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler

Bereits seit längerer Zeit wird von den Einsatzorganisationen immer wieder darauf hingewiesen, dass es bei der Versorgung von Unfallopfern zu vermeidbaren Verzögerungen kommt, weil die Richtungsfahrbahn einer Autobahn durch den unfallbedingten Stau blockiert ist und auch der Pannenstreifen für die Einsatzfahrzeuge nicht frei befahrbar ist, weil viele Autofahrer versuchen, verbotenerweise auf dem Pannenstreifen an der Kolonne vorbeizufahren.

Als Lösung bietet sich das System der Rettungsgasse an, das in Deutschland seit vielen Jahren im Gesetz verankert ist und auch in anderen Ländern erfolgreich praktiziert wird. Dabei müssen die Autofahrer bereits dann, wenn sich ein Stau zu bilden beginnt, zwischen den einzelnen Fahrstreifen einen freien Raum, eben die „Rettungsgasse“, bilden. Diese Gasse schafft für die Einsatzfahrzeuge eine ungehinderte Zufahrtmöglichkeit zum Unfallort.

Der Abgeordnete Johann Rädler hat die Petition Nr. 65 am 16. November 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Rettungsgasse kann Leben retten. Davon ist nicht nur die Feuerwehr, sondern auch das Rote Kreuz überzeugt. Deshalb, da der Pannenstreifen immer wieder durch rücksichtslose Autolenker verstellt ist und die Einsatzfahrzeuge bei der Zufahrt zum Unglücksort bedrohlich lange blockiert werden. Erst vor wenigen Wochen kam es auf der Ostautobahn in NÖ - Höhe Göttlesbrunn - zu einem schweren Verkehrsunfall. Weil der Pannenstreifen total blockiert war, benötigte die Feuerwehr Bruck an der Leitha 50 Minuten, ehe sie den Unfallort erreicht hatte. Bei dem Crash waren neun Fahrzeuge kollidiert, mehrere Lenker wurden dabei verletzt. Im Normalfall wäre der Einsatzort in zehn Minuten erreichbar gewesen. Beispiele dieser Art ließen sich unendlich fortsetzen.

Aus diesem Grund fordern Feuerwehr und Rettung die rasche Umsetzung der Rettungsgasse. Dass dieses System funktioniert, beweisen nicht nur Beispiele aus europäischen Nachbarländern. Auf der Südautobahn im Wechselabschnitt besteht über viele Kilometer gar kein Pannenstreifen. Dort müssen die Einsatzfahrzeuge schon seit Jahren zwischen den Kolonnen durchfahren - sprich in der Rettungsgasse.

Feuerwehr und Rotes Kreuz sind überzeugt davon, dass die Einsatzkräfte mit der Rettungsgasse verletzten Unfallopfern schneller helfen könnten. Ein Anliegen, das unter anderem auch von der ASFINAG und dem ÖAMTC unterstützt wird.“

Der Verkehrsausschuss hat die Petition Nr. 65 betreffend „Einführung der Rettungsgasse auf Autobahnen“, überreicht vom Abgeordneten Johann Rädler in seiner Sitzung am 6. April 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johann Rädler Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Der Vertagungsantrag wurde mit Stimmenmehrheit angenommen.

Der Verkehrsausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage und die Petition Nr. 65 in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Johannes Schmuckenschlager die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Dr. Ferdinand Maier, Christoph Hagen, Johann Singer, Gabriele Binder-Maier, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Johann Rädler und Sigisbert Dolinschek sowie die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures.

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Damit ist die Petition Nr. 65 betreffend „Einführung einer Rettungsgasse auf Autobahnen“ miterledigt.

Ferner beschloss der Verkehrsausschuss einstimmig folgende Feststellungen:

„Der Verkehrsausschuss geht davon aus, dass, sofern ein Pannenstreifen vorhanden ist, ein Benützen des Pannenstreifens zwecks Bildung einer Rettungsgasse - vergleichbar dem Einfahren in eine Kreuzung trotz roter Ampel, um einem Einsatzfahrzeug Platz zu machen - ausnahmsweise als gerechtfertigt anzusehen ist. § 46 Abs. 4 lit. d StVO bleibt dabei unberührt.“

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verkehrsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1205 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 28

                   Johannes Schmuckenschlager                                                      Anton Heinzl

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann