1309 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesbahn-Pensionsgesetz und das Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz) geändert werden

Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag 1544/A der Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Jakob Auer, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesbezügegesetz, das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 geändert werden, hat der Budgetausschuss am 28. Juni 2011 auf Antrag der Abgeordneten Jakob Auer und Mag. Kurt Gaßner mit wechselnden Mehrheiten (dafür: S, V dagegen: F, G, B bzw. dafür: S, V, F, G dagegen: B) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesbahn-Pensionsgesetz und zum Bundesgesetz über die Beschäftigung parlamentarischer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz) zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Zu Artikel 1:

Nachdem die Gleichbehandlung aller politischen Mandatarinnen und Mandatare verfassungsrechtlich geboten ist, sind auch jene Pensionistinnen und Pensionisten, die nach dem Bundesbahn-Pensionsgesetz eine vorzeitige Alterspension beziehen und gleichzeitig ein öffentliches Mandat ausüben in die geplanten Änderungen einzubeziehen.

Zu Artikel 2:

Zu Z. 1:

Die Ziffer 1 sieht für die gendergerechte Bezeichnung ‚Parlamentsmitarbeiterinnen- und Parlamentsmitarbeitergesetz‘ die Abkürzung ‚ParlMG‘ vor.

Zu Z. 2:

Der Vergütungsanspruch betrug bisher 100vH des monatlichen Gehalts einer/eines Bundesbediensteten der allgemeinen Verwaltung, Dienstklasse VI, Gehaltsstufe 5. Da das System der allgemeinen Verwaltung im Auslaufen ist, soll der  Vergütungsanspruch am Gehaltssystem des Allgemeinen Verwaltungsdienstes in ähnlicher Höhe angeknüpft werden. Durch die Anpassung entstehen Mehrkosten von ca 86.000 € jährlich.“

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Mag. Kurt Gaßner, Alois Gradauer, Dr. Christoph Matznetter, August Wöginger, Mag. Werner Kogler und Dkfm. Dr. Günter Stummvoll das Wort.

Ferner beschloss der Budgetausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G dagegen: B) folgende Feststellung:

„Der Budgetausschuss geht bei seiner Beschlussfassung davon aus, dass die aus den gegenständlichen Gesetzesänderungen resultierenden Mehrausgaben für die Jahre 2012 bis 2015 durch Einsparungen/Rücklagenentnahmen bei der UG 02 – Bundesgesetzgebung bedeckt werden können. Weiters geht der Budgetausschuss davon aus, dass im jeweiligen Bundesfinanzrahmengesetz ab dem Jahr 2016 die Obergrenzen für Ausgaben in der Rubrik 0,1 Recht und Sicherheit bzw. in der UG 02 – Bundesgesetzgebung entsprechend erhöht werden.“

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 28

                               Mag. Kurt Gaßner                                                                   Jakob Auer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann