1313 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Gesetzesantrag des Bundesrates (1213 der Beilagen): Bundesverfassungsgesetz, mit dem zur Stärkung der Rechte der Gemeinden das Bundes-Verfassungsgesetz geändert wird

Der Bundesrat hat in der 797. Sitzung am 1. Juni 2011 über Antrag der Bundesräte Gottfried Kneifel, Mag. Gerald Klug, Kolleginnen und Kollegen den gegenständlichen Gesetzesantrag im Sinne des Artikels 41 Absatz 1 B-VG beschlossen.

 

Der Verfassungsausschuss hat den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 in Verhandlung genommen und beschlossen, Bundesrat Mag. Gerald Klug als Auskunftsperson im Sinne des § 40 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates den Beratungen beizuziehen.

 

An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Angela Lueger und den Erläuterungen von Bundesrat Mag. Gerald Klug die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Karl Donabauer, Herbert Scheibner, Otto Pendl und Mag. Daniela Musiol.

 

Bei der Abstimmung wurde der vorliegende Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, B, dagegen: G) beschlossen.

 

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen eingebrachter Abänderungsantrag betreffend Anfragerecht der Gemeinderäte an die Geschäftsführung des Gemeindeverbands fand keine Mehrheit. (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem vom Bundesrat vorgelegten Gesetzentwurf (1213 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 28

                                  Angela Lueger                                                               Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann