1314 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Verfassungsausschusses

über den Antrag 1574/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verwaltungsreform in Österreich, Teil 1: Gemeindeebene

Die Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 18. Mai 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Österreichs 2.537 Gemeinden sitzen nicht nur auf einem Schuldenberg von 11,5 Milliarden Euro, sondern halten weiters 6,4 Milliarden Euro Haftungen sowie ausgelagerte Gesellschaften. Nach Ansicht des BZÖ könnten durch Zusammenlegung von Gemeinden mit unter 2.500 Einwohnern nicht nur die Finanzen saniert und "vernünftige" Strukturen ohne Nachteile für die Gemeindebürger geschaffen, sondern auch Gebühren gesenkt werden. Dies bestätigt auch der Städtebund, der eine Senkung der jährlichen Gemeindeausgaben in der Höhe von 13 Milliarden Euro um bis zu 1,3 Milliarden, also um glatte 10 %, für wahrscheinlich hält.

Derzeit haben 1.708 der 2.537 österreichischen Gemeinden weniger als 2.500 Einwohner. Die Antragsteller schlagen vor, in all diesen Fällen – also bei über 70 Prozent der Gemeinden – eine Gemeindezusammenlegung zu prüfen. Dabei sollen aber selbstverständlich die topografischen Gegebenheiten entsprechend Berücksichtigung finden. Hilfreich wäre weiters eine begleitende Kontrolle durch den Rechnungshof. Die Größe von 2.500 Einwohnern soll dafür als Richtwert verstanden werden.

Zu derartigen Zusammenlegungen sollte jedoch nicht, wie es derzeit mehrheitlich in den entsprechenden Landesgesetzes der Bundesländer geregelt ist, die jeweilige Landesregierung allein oder unter Mitwirkung des jeweiligen Landtages ermächtigt sein. Diese sollten vielmehr nur unter Einsatz direktdemokratischer Mittel stattfinden, etwa durch autonome Entscheidung der betroffenen Bevölkerung im Rahmen einer Volksabstimmung auf Gemeindeebene.

In Anbetracht der prekären budgetären Situation aller österreichischen Gebietskörperschaften, insbesondere aber der Gemeinden hoffen die unterzeichnenden Abgeordneten, dass angesichts der vielen positiven medialen Stellungnahmen als erste Stufe einer umfassenden Verwaltungsreform eine Reform der Gemeinden möglich sein wird.“

 

Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 28. Juni 2011 gemeinsam mit dem Gesetzesantrag des Bundesrates (1213 der Beilagen) in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Herbert Scheibner und den Erläuterungen von Bundesrat Mag. Gerald Klug die Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz, Karl Donabauer, Otto Pendl und Mag. Daniela Musiol.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1574/A(E) der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: G, B, dagegen: S, V, F).

 

Zur Berichterstatterin  für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Lueger gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Verfassungsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

diesen Bericht zur Kenntnis zu nehmen.

Wien, 2011 06 28

                                  Angela Lueger                                                               Dr. Peter Wittmann

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann