1317 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Volksanwaltschaftsausschusses

über den 34. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2010) (III-214 der Beilagen)

Der Bericht beinhaltet die Prüftätigkeit 2010. Neben der allgemeinen Leistungsbilanz werden Wahrnehmungen und Beispiele aus der Kontrolltätigkeit dargestellt, mit denen die Mitglieder der Volksanwaltschaft strukturelle Schwachpunkte und exemplarische Missstände in der österreichischen Verwaltung aufzeigen.

Die Prüftätigkeit der Volksanwaltschaft hat auf allen Verwaltungsebenen regelmäßig starken Grundrechtebezug. Diese Erfahrungen brachte die Volksanwaltschaft als österreichische Nationale Menschenrechtsinstitution (NHRI) auch 2010 in ihre traditionell intensive internationale Tätigkeit ein. Als Generalsekretariat des International Ombudsman Institute (I.O.I.), der einzigen globalen Interessenvertretung von unabhängigen Ombudsmann-Einrichtungen, fördert sie darüber hinaus transparente Verwaltungsstrukturen und effiziente Verwaltungskontrolle.

 

Der Volksanwaltschaftsausschuss hat den gegenständlichen Bericht der Volksanwaltschaft in seinen Sitzungen am 22. und 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An den Debatten beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hannes Fazekas die Abgeordneten Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Anna Höllerer, Carmen Gartelgruber, Stefan Petzner, Mag. Gertrude Aubauer, Oswald Klikovits, Ewald Sacher, Werner Herbert, Johann Hechtl, Anneliese Kitzmüller, Dr. Susanne Winter, Mag. Rosa Lohfeyer, Bernhard Vock, Mag. Daniela Musiol, Johann Hell, Sonja Ablinger, Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Volksanwalt Dr. Peter Kostelka, die Volksanwältinnen Dr. Gertrude Brinek und Mag. Terezija Stoisits und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Harald Stefan.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G , dagegen:  B ) beschlossen, dem Nationalrat die Kenntnisnahme des gegenständlichen Berichtes zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Volksanwaltschaftsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle den 34. Bericht der Volksanwaltschaft (1. Jänner bis 31. Dezember 2010) (III-214 der Beilagen) zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 2010 06 29

                                 Hannes Fazekas                                                              Mag. Harald Stefan

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann