1319 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1202 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Nationalbankgesetz 1984 und das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz geändert werden

Nationalbankgesetz:

Die Gegebenheiten in den meisten europäischen Staaten zeigen, dass die Zentralbanken überwiegend als staatliche Einrichtungen oder Kapitalgesellschaften im vollständigen Staatsbesitz organisiert und Privataktionärsstrukturen eindeutig in der Minderheit sind. Darüber hinaus lässt sich im Bereich der Bankenaufsicht national wie auch international die Tendenz einer stärkeren Einbindung der jeweiligen Zentralbank feststellen. Ferner bringt die neue Europäische Aufsichtsstruktur Änderungen im Aufsichtswesen – und damit auch für die Oesterreichische Nationalbank, wodurch die Herstellung der neuen Eigentümerstruktur der Oesterreichischen Nationalbank im Interesse des Finanz- und Wirtschaftsstandortes Österreich geboten und als wichtiger Schritt in der Reform des Finanzstandortes Österreich zu sehen war.

Mit diesem Gesetzentwurf soll das Nationalbankgesetz 1984 an die neue Eigentümerstruktur angepasst werden. Weiters werden mit dem Gesetz Bereinigungen hinsichtlich obsoleter Bestimmungen vorge­nommen.

Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz:

Die Obergrenze für den Ersatz der der Oesterreichischen Nationalbank für die Vor-Ort-Prüfung der Kreditinstitute und für die Einzelbankanalyse erwachsenden Kosten soll auf Grund des erhöhten Aufwandes bei der Prüfungstätigkeit auf acht Millionen Euro angepasst werden.

Kompetenzgrundlage:

Der vorliegende Entwurf stützt sich auf Art. 10 Abs. 1 Z 5 B-VG (Geld-, Kredit-, Börse- und Bankwesen).

 

Der Finanzausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Heidrun Silhavy die Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Dr. Christoph Matznetter, Mag. Werner Kogler, Elmar Podgorschek und Bernhard Themessl sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, F, G, dagegen: B) beschlossen.

 

Zur Berichterstatterin für das Plenum wurde Abgeordnete Heidrun Silhavy gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf (1202 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2011 06 29

                                 Heidrun Silhavy                                                     Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann