1321 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1320/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend steuerliche Absetzbarkeit von Spenden für Tier- und Umweltschutz

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Oktober 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Mit der Steuerreform 2009 wurde mit 1. Jänner 2009 die Absetzbarkeit von Spenden an Vereine und Einrichtungen eingeführt, die selbst mildtätige Zwecke verfolgen, Entwicklungs- und Katastrophenhilfe betreiben oder für diese Zwecke Spenden sammeln. Privatspender können seither ihre Zuwendung an die in § 4a EStG 1988 genannten Einrichtungen als Sonderausgabe in der Arbeitnehmerveranlagung geltend machen; Unternehmer können ihre Spenden als Betriebsausgaben absetzen.

Spenden (zB an wissenschaftliche Vereine, Museen etc.) blieben unter den gleichen Voraussetzungen wie bisher auch weiterhin absetzbar.

Hilfsorganisationen, die in die Liste der steuerbegünstigten Hilfsorganisationen aufgenommen werden wollen, müssen gewisse Voraussetzungen wie beispielsweise eine mindestens drei Jahre lange Erfüllung ihrer Arbeit oder das Nichtübersteigen der Verwaltungskosten von 10 % des Spendenaufkommens aufweisen.

Derzeit sind es 452 mildtätige bzw. Entwicklungs- oder Katastrophenhilfe betreibende Organisationen in Österreich, deren Unterstützer ihre Spenden von der Steuer absetzen können. Umwelt- und Tierschutzorganisationen sind von dieser Begünstigung derzeit aber ausgeschlossen, was von vielen Seiten kritisiert wird.

So betonen Greenpeace, WWF und GLOBAL 2000: ‚Das Scheitern des US-Klimaschutzgesetzes, die Ölpest im Golf von Mexiko oder auch der Versuch, den Schrottreaktor Mochovce 3 und 4 ans Netz zu bringen, zeigen deutlich, dass der weltweite Einsatz für den Umweltschutz wichtiger denn je ist‘. Und sie fordern ein Ende der Ausgrenzung per Jahresbeginn 2011, denn zu diesem Zeitpunkt soll das Ergebnis der Evaluation der ersten beiden Jahre Spendenabsetzbarkeit vorliegen.

Um den Tier- und Umweltschutz nicht weiter zu diskriminieren sowie aufgrund der Tatsache, dass im Jänner 2011 die Frist endet, innerhalb der der Finanzminister Kosten und Wirksamkeit der Spendenabsetzbarkeit abschätzen und über die Ausweitung der Begünstigten entscheiden wollte, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden Entschließungsantrag“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneter Wolfgang Zanger die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Petra Bayr, Elmar Podgorschek, Mag. Christiane Brunner, Ing. Peter Westenthaler, Gabriele Tamandl, Mag. Peter Michael Ikrath, Bernhard Themessl, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Martin Bartenstein und DDr. Werner Königshofer sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1320/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 29

                               Mag. Kurt Gaßner                                                   Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann