1323 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über den Antrag 1513/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Spekulation mit Spendengeldern

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 28. April 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Spenden an mildtätige Organisationen können steuermindernd geltend gemacht werden. So soll ein Anreiz geschaffen werden, diese finanziell zu unterstützen. Die Strukturen dieser Vereinigungen sind jedoch in vielen Fällen intransparent. Wofür erhaltene Spendengelder im Detail verwendet werden, lässt sich meist nicht nachvollziehen. Wie das Nachrichtenmagazin ‚Profil‘ berichtete, investierte eine Diözese Mittel aus der Dreikönigsaktion in Immobilienaktien.

Spendenfreudige Bürger werden darüber nicht informiert gewesen sein, sondern handelten in der Annahme, bedürftige Menschen direkt zu unterstützen. Diese Art, Spenden zu investieren, hat deshalb makabre Züge. Um diesen Missbrauch für die Zukunft ausschließen zu können, bedarf es neuer gesetzlicher Richtlinien zum Umgang mit Spendengeldern. Organisationen, die Zuwendungen erhalten, die steuermindernd geltend gemacht werden können, soll Spekulation mit diesen Mitteln gesetzlich untersagt werden. Ebenso wie Körperschaften öffentlichen Rechts, die dasselbe Privileg genießen.

Um den rechtmäßigen Umgang mit den erhaltenen Geldern auch gegebenenfalls überprüfen und gewährleisten zu können, sollen die genannten Organisationen und Körperschaften verpflichtet werden, die genaue Verwendung erhaltener Zuwendungen offenzulegen – ebenso wie etwaige Rücklagen und deren Herkunft.“

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 29. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Elmar Podgorschek die Abgeordneten Kai Jan Krainer, Petra Bayr, Mag. Christiane Brunner, Ing. Peter Westenthaler, Gabriele Tamandl, Mag. Peter Michael Ikrath, Bernhard Themessl, Dr. Christoph Matznetter, Dr. Martin Bartenstein und DDr. Werner Königshofer sowie die Bundesministerin für Finanzen Mag. Dr. Maria Theresia Fekter.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1513/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F, G, B, dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Gabriele Tamandl gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 29

                               Gabriele Tamandl                                                    Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann