1349 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1370/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Abschaffung des Krankenhauskostenbeitrages für Organspender

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 21. Dezember 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Menschen die klinisch tot sind und denen Organe zur Organspende entnommen werden, retten die Leben anderer Menschen und helfen deren Gesundheit wiederherzustellen.

Um die Vorbereitung des potentiellen Organempfängers auf seine Transplantation aber auch bewerkstelligen zu können, ist es oft erforderlich, Organspender so lange am Leben zu erhalten, bis ihre Organe auch tatsächlich entnommen werden können.

Versicherte, bzw. im Ablebensfall oder bei Kindern deren Angehörige haben derzeit, nach der geltenden Rechtslage des BSVG, bei der Anstaltspflege, an den Landesgesundheitsfonds einen täglichen Kostenbeitrag zu leisten.

Für den Fall, dass jetzt ein Patient/Patientin zwecks Organentnahme länger am Leben erhalten werden muss, sollte daher dieser Beitrag - schon aus Gründen der Pietät - entfallen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Ursula Haubner die Abgeordneten Renate Csörgits, Johann Hechtl, Dr. Andreas Karlsböck, Dr. Kurt Grünewald, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Mag. Gertrude Aubauer und Mag. Johann Maier sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Renate Csörgits gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 30

                                 Renate Csörgits                                               Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau