1356 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1539/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenfreistellung notwendiger Impfungen für Mitarbeiter der Feuerwehr

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Mai 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Tagtäglich leisten die Freiwilligen Feuerwehren in ganz Österreich durch unzählige freiwillige Einsatzstunden unverzichtbare Arbeit für unsere Gesellschaft. Über 300.000 Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren erfüllen ihre Aufgaben fast ausschließlich in ehrenamtlicher Funktion, die sie oft bis zur totalen Erschöpfung wahrnehmen. Überdies sind sie den Gefahren von abwehrendem Brandschutz, Hilfeleistung nach Unfällen, Waldbränden, Schadens- und Katastrophenfällen und gefährlichen Stoffen ausgesetzt.

Einen besonderen Stellenwert bei Einsätzen der freiwilligen Feuerwehren nehmen Verkehrsunfälle und die Bergung von Unfallopfern aus Fahrzeugwracks ein. Dabei sind die Einsatzmannschaften unwillkürlich auch erhöhten Infektionsgefahren, insbesondere Tetanus, oder Hepatitis ausgesetzt.

Während Sanitäter, Polizisten oder Müllsortierer als gefährdete Berufe angesehen werden und die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA) die Kosten für Impfungen übernimmt, ist das bei den Feuerwehren trotz hohen Risikos nicht der Fall. Feuerwehrleute sollten aber bestmöglich geschützt werden. Denn bei Hochwassereinsätzen hat sich gezeigt, dass die Freiwilligen der Feuerwehren tagelang im Schmutzwasser stehen müssen, das auch durch Fäkalien verunreinigt ist. Um das Risiko einer Infektion für freiwillige Helferinnen und Helfer zu reduzieren muss die öffentliche Hand für ihre unermüdliche Tätigkeit auch finanzielle Mittel zur Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit sicherstellen.

Daher sollen kostenlose Schutzimpfungen gegen Hepatitis A und B, FSME, Tetanus und Polio auch für jene Feuerwehrleute zur Verfügung gestellt werden, die in schwierigen Bergungseinsätzen Risiken übernehmen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Dr. Erwin Rasinger, Dr. Andreas Karlsböck, Renate Csörgits, Werner Herbert, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Kurt Grünewald, Erwin Spindelberger, Ursula Haubner, Johann Hechtl und Bernhard Vock sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé und die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, B dagegen: S, V, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Dr. Sabine Oberhauser, MAS gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 06 30

                     Dr. Sabine Oberhauser, MAS                                   Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau