Bundesgesetz, mit dem das Apothekerkammergesetz 2001 geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Österreichische Apothekerkammer (Apothekerkammergesetz 2001), BGBl.  I Nr. 111/2001, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 78/2010, wird wie folgt geändert:

1. Nach § 2a Abs. 1 Z 6 wird folgende Z 6a eingefügt:

       „6a. Durchführung von Meldeverfahren zur vorübergehenden Dienstleistungserbringung in Österreich nach Artikel 7 der Richtlinie 2005/36/EG,“

2. § 32 Abs. 3 entfällt. Die Abs. 4 bis 7 erhalten die Bezeichnung „(3)“ bis „(6)“.