Entschließung

betreffend Reform und Neustrukturierung der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette

 

Die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht,

-       ein Reorganisationskonzept für eine effiziente, transparente, risikobasierte und bundesweit einheitliche Lebensmittelkontrolle unter Berücksichtigung der gesamten Lebensmittelkette (vom Feld/Stall bis zum Teller) und der Ausschöpfung der Synergiepotentiale vorzuschlagen;

-       hierzu eine Reformarbeitsgruppe der zuständigen Ressorts und der Bundesländer einzurichten, welche die bisherigen Evaluierungsergebnisse, die Arbeiten der von den LandesgesundheitsreferentInnen eingerichteten Bund - Länderarbeitsgruppe sowie einschlägige erarbeitete Vorschläge zur Effizienzsteigerung in den angesprochenen Bereichen berücksichtigt. Die Sozialpartner sind einzubeziehen;

-       dem Nationalrat bis Ende Mai 2012 einen Vorschlag einschließlich einer Abschätzung der finanziellen Auswirkungen vorzulegen, um daraus einen Gesetzesentwurf zur Reorganisation der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette zu entwickeln, mit dem Ziel, die gesetzlich notwendigen Änderungen noch in dieser Gesetzgebungsperiode zu beschließen.

Die Orientierungspunkte für die Reformarbeitsgruppe sind dabei die Ziele

-       Erhalt des hohen Niveaus der Lebensmittelsicherheit in Österreich,

-       Rasche Reaktionsfähigkeit im Falle von Sicherheitsproblemen,

-       Neue Transparenz über Kontrollergebnisse,

-       Erhalt des Vertrauens in die österreichische Lebensmittelproduktion,

-       Steigerung der Effizienz und Effektivität der Kontrollen entlang der Lebensmittelkette,

-       Keine Verteuerung des gesamten Systems. Die von den beteiligten Körperschaften derzeit eingesetzten Mittel (Personal und Finanzen) sollen auch für die neuausgerichteten Strukturen zur Verfügung stehen;

-       Berücksichtigung des Vorhandenseins von Eigenkontrollsystemen und der Zurverfügungstellung der Eigenkontrolldaten für die Risikoeinstufung,

-       Durch Nutzen der Synergiepotentiale (z.B. Ausrichtung der Kontrolldienste auf Betriebstypen) soll eine Optimierung der Planung und Durchführung der Kontrollen erreicht und so der Finanzbedarf möglichst reduziert werden;