1365 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1394/A(E) der Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen betreffend gesetzlichen Schutz für die Begriffe „Vegetarisch“ und „Vegan“

Die Abgeordneten Mag. Christiane Brunner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In Österreich ernähren sich etwa 3% der Bevölkerung vegetarisch bzw. vegan bei stark steigender Tendenz, wobei der Prozentsatz zwischen verschiedenen sozialen Schichten stark variiert (bei StudentInnen ernähren sich bis zu 7% vegetarisch oder vegan). Gründe hierfür sind der Wunsch, sich gesünder zu ernähren, das wachsende Bewusstsein für Tierrechte sowie das zunehmende Wissen über die Zusammenhänge zwischen Fleischproduktion, Klimawandel und Welternährungsproblematik.

Für vegetarisch bzw. vegan lebende KonsumentInnen ist es unzumutbar, bei jedem Einkauf auf das Kleingedruckte achten zu müssen, um in Erfahrung zu bringen, ob das Produkt für eine vegetarische oder vegane Ernährung geeignet ist oder nicht. Dass einige Lebensmittelhersteller den Trend erkannt haben und Produkte als ‚vegan‘ oder ‚vegetarisch‘ kennzeichnen, bringt nicht die erhoffte Sicherheit. Denn beide Begriffe sind nicht gesetzlich geschützt. So finden sich immer wieder gekennzeichnete Produkte, die dann doch tierische Bestandteile enthalten.

Das Europäische Parlament hat in der Abstimmung zur europäischen Lebensmittelinformationsverordnung am 16.6.2010 beschlossen, die Begriffe ‚vegan‘ und ‚vegetarisch‘ gemäß der Definition der britischen Food Standards Agency zu schützen. Damit dieser Beschluss europäisches Recht wird, muss nun auch der EU-Agrarministerrat dem Vorschlag zustimmen.

Laut Ernährungsbericht 2008 wird in Österreich viel zu viel Fleisch und zu wenig Obst und Gemüse gegessen. Während durchschnittlich pro Kopf und Tag 85 Gramm Fleisch und Wurst verzehrt werden - und damit deutlich mehr als international empfohlen -, wird bei Gemüse nur die Hälfte der empfohlenen Menge verzehrt.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Karl Öllinger die Abgeordneten Mag. Gertrude Aubauer, Mag. Johann Maier, Johannes Schmuckenschlager, Bernhard Vock, Dr. Erwin Rasinger und Dipl.­Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G dagegen: S, V, B).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 30 06

                   Johannes Schmuckenschlager                                  Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau