1370 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1396/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verhinderung einer Erhöhung der zulässigen Höchstwerte für Nitrat in Lebensmitteln

Die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 20. Jänner 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die EU plant derzeit die Nitrat-Höchstgehalte für Spinat und Salat anzuheben. Für Rucola soll ein Nitrat-Höchstgehalt erstmalig festgelegt werden. Eine Anhebung des Höchstgehaltes bei Spinat und Salat ist jedoch abzulehnen, da diese dem Bestreben entgegensteht, die Nitrat-Belastung von Lebensmitteln zu senken. Die Anstrengungen, die in den vergangenen Jahren von den Landwirten unternommen wurden, um die Nitrat-Belastung zu senken, würden durch die Anhebung der Höchstgehalte untergraben.

Dass für Rucula ein Höchstgehalt eingeführt werden soll, ist begrüßenswert, allerdings sollte dieser niedriger sein als der derzeit von der EU diskutierte Wert (5000 bzw. 6000 mg/kg). Denn bereits bei einem Verzehr von mehr als 25 g Rucola pro Tag mit einem mittleren Nitrat-Gehalt von 4252 mg/kg zusätzlich zum Durchschnittsverzehr aller in Bezug auf Nitrat wichtigen Lebensmittelgruppen ergäbe sich eine Überschreitung der duldbaren täglichen Aufnahmemenge (ADI-Wert).

In Österreich gibt es derzeit Aktionswerte für die Nitrat-Belastung bei bestimmten Gemüsesorten, die per Erlass festgelegt wurden. Dieser Wert ist jedoch kein zulässiger Höchstwert, sondern dient den Behörden und Unternehmen dazu, eine Kontaminationsquelle zu ermitteln und Maßnahmen zur Mängelbehebung zu setzen. Die Arbeiterkammer Salzburg hat bereits in der 5. Vollversammlung beschlossen, den Bestrebungen auf europäischer Ebene, bestehende Höchstgehalte für Nitrat anzuheben, entschieden entgegenzutreten.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Ridi Maria Steibl, Dr. Erwin Rasinger, Bernhard Vock und Dr. Sabine Oberhauser, MAS sowie die Ausschussobfrau Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B dagegen: S, V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Johann Maier gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 30 06

                              Mag. Johann Maier                                            Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                   Berichterstatter                                                                            Obfrau