1378 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1582/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in das ASVG

Die Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 15. Juni 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Bereits seit dem Jahr 1990 sind die klinisch-psychologische Diagnostik und Behandlung Teil des Berufsbildes und als solche im Psychologengesetz verankert. Derzeit ist gemäß § 135 ASVG jedoch nur die klinisch-psychologische Diagnostik, nicht jedoch die klinisch-psychologische Behandlung im ASVG vorgesehen und mit der ärztlichen Hilfe gleichgestellt. Und das, obwohl auch die klinisch-psychologische Behandlung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 Psychologengesetz 1990 eine Kernkompetenz der Berufsgruppe ist.

Die klinisch-psychologische Behandlung findet in einem Rahmen von bis zu 30 Behandlungseinheiten statt, ist von einer klinisch-psychologischer Diagnostik als Erfolgs- und Verlaufskontrolle begleitet und erfolgt auf wissenschaftlich-psychologischer Basis im Sinne eines eklektischen Ansatzes.

Das Fehlen einer klinisch-psychologischen Behandlungsmöglichkeit führt zu Lücken im Versorgungssystem. Vor allem im Bereich der Behandlung von Schlaganfallpatienten, psychischen Co-Morbiditäten, bei somatischen Erkrankungen wie Diabetes, Krebserkrankungen und Herz-Kreislauferkrankungen, Schmerzpatienten sowie der extramuralen Krisenintervention und bei Kindern und Jugendlichen ist aber eine ergänzende psychologische Behandlung von großer Bedeutung für den Heilungsverlauf. Eine klinisch-psychologische Diagnostik ohne die nachfolgende Behandlung verlängert den Krankheitsprozess und führt letztlich zur Verteuerung im Gesundheitssystem. Sie verstärkt darüber hinaus den Weg zu einer Zwei-Klassen-Medizin, da die Finanzierung der klinisch-psychologischen Behandlung vom Einkommen bzw. den verfügbaren finanziellen Mitteln der Patienten abhängig ist. Die klinisch-psychologische Behandlung kann aber einen wesentlichen Beitrag dazu liefern, den Patienten zu einem rascheren Heilungsprozess zu verhelfen und damit letztlich die Gesundheitskosten der öffentlichen Hand zu reduzieren.

Da immer wieder Befürchtungen geäußert werden, dass die Aufnahme psychologischer Leistungen in das ASVG unüberschaubare Kosten im Gesundheitswesen verursacht, schlägt der Berufsverband ein Versorgungsmodell durch Vereine analog zur Salzburger Lösung vor, wo in der ‚ARGE Psychotherapie‘ gemeinsam mit der Gebietskrankenkasse die psychotherapeutische Versorgung erfolgreich implementiert wurde.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 30. Juni 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut die Abgeordneten Dr. Kurt Grünewald, Erwin Spindelberger, Dr. Sabine Oberhauser, MAS, Dr. Erwin Rasinger, Karl Donabauer und Dr. Andreas Karlsböck sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger und Dr. Sabine Oberhauser, MAS einen selbständigen Entschließungsantrag gemäß § 27 Abs. 3 GOG-NR betreffend klinisch-psychologische Behandlung eingebracht.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1582/A(E) der Abgeordneten Dr. Wolfgang Spadiut, Kolleginnen und Kollegen keine Mehrheit (für den Antrag: F, G, B; dagegen: S,V).

Der von den Abgeordneten Dr. Erwin Rasinger und Dr. Sabine Oberhauser, MAS eingebrachte Entschließungsantrag betreffend klinisch-psychologische Behandlung wurde einstimmig angenommen.

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Claudia Durchschlag gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      diesen Bericht hinsichtlich des Entschließungsantrages 1582/A(E) zur Kenntnis nehmen und

2.      die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2011 06 30

                            Claudia Durchschlag                                          Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau