Entschließung

betreffend klinisch-psychologische Behandlung

 

Der Bundesminister für Gesundheit wird ersucht, mit dem Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger die Möglichkeiten, Nutzen und Kosten für eine Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung in die Sozialversicherungsgesetze zu prüfen.

Weiters wird der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz ersucht, die Möglichkeiten, Nutzen und Kosten einer verstärkten Einbindung der Psychologen beispielsweise im Bereich des ASchG im Rahmen der betrieblichen Betreuung durch Präventivfachkräfte oder bei der Begutachtung psychischer Erkrankungen zu prüfen.