1401 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Finanzausschusses

über die Regierungsvorlage (1331 der Beilagen): Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen

 

Das Protokoll und das Zusatzprotokoll zur Abänderung des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sind gesetzändernd bzw. gesetzesergänzend und bedürfen daher der Genehmigung des Nationalrats gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG. Sie haben nicht politischen Charakter. Sie sind der unmittelbaren Anwendung im innerstaatlichen Rechtsbereich zugänglich, sodass ein Beschluss gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 3 B-VG, dass dieser Staatsvertrag durch die Erlassung von Gesetzen zu erfüllen ist, nicht erforderlich ist. Da durch das Protokoll und das Zusatzprotokoll Angelegenheiten des selbständigen Wirkungsbereiches der Länder geregelt werden, bedürfen sie überdies der Zustimmung des Bundesrates gemäß Art. 50 Abs. 2 Z 2 B-VG.

Die steuerlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik werden gegenwärtig durch das am 26. März 1993 in Wien unterzeichnete Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl. Nr. 613/1994, geschützt. Aufgrund der von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelten neuen Grundsätze der steuerlichen Transparenz und Amtshilfebereitschaft hat sich das Abkommen als revisionsbedürftig erwiesen.

Es fanden auf schriftlichem Weg Verhandlungen zum Abschluss eines Protokolls und eines Zusatzprotokolls statt, die mit der einvernehmlichen Erstellung des vorliegenden Entwurfs abgeschlossen wurden.

Das Protokoll und das Zusatzprotokoll entsprechen dem neuen OECD-Standard betreffend steuerliche Transparenz und Amtshilfebereitschaft.

Mit dem Inkrafttreten des Protokolls und des Zusatzprotokolls werden im Wesentlichen keine finanziellen und keine personellen Wirkungen verbunden sein.

 

Der Staatsvertrag ist in deutscher und französischer Sprache abgefasst, wobei jeder Text gleichermaßen authentisch ist.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Staatsvertrag in seiner Sitzung am 14. September 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Abgeordneten Gabriel Obernosterer der Abgeordnete Elmar Podgorschek sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Mag. Andreas Schieder.

 

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V, G, B; dagegen: F) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieses Staatsvertrages zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Finanzausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss des Staatsvertrages: Protokoll und Zusatzprotokoll zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik zur Abänderung des zwischen der Republik Österreich und der Französischen Republik am 26. März 1993 in Wien unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (1331 der Beilagen) wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Wien, 2011 09 14

                            Gabriel Obernosterer                                                Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann