1412 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Konsumentenschutz

über den Antrag 1278/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kennzeichnung von Fleisch von mit GVO-Futtermitteln gefütterten Tieren

Die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Das Lebensmittelangebot wächst, und damit auch das Informationsbedürfnis der VerbraucherInnen. Informationshilfen, die es den Konsumentengruppen mit möglichst geringem Aufwand ermöglichen, jene Produkte zu finden, die ihren Qualitätsansprüchen auch tatsächlich Rechnung tragen, sind wichtiger denn je.

Eine entsprechende Etikettierung soll die Wahlfreiheit sicherstellen. Die Lebensmittelkennzeichnung muss vor allem der Information und dem Schutz der VerbraucherInnen dienen. Dazu gehört auch das Verbot, die KonsumentInnen mit irreführenden Angaben zu täuschen oder Lebensmitteln medizinische Eigenschaften zuzuschreiben.

(Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft)

Die deutsche Regierung steht derzeit mit ihrem Wunsch nach Kennzeichnung von Fleisch von Tieren, die mit gentechnisch veränderten Futtermitteln gefüttert wurden, innerhalb der EU allein da.

Deutschland hat bereits im Feber 2010 den zuständigen EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz John Dalli um einen Vorschlag für eine entsprechende Kennzeichnungsregelung ersucht. Anfang Juni 2010 wurde seitens Dalli geantwortet, dass die EU-Kommission nicht die Absicht habe, einen solchen Vorschlag vorzulegen, da sie dafür kein Bedürfnis sehe und verwies zudem auf die „isolierte“ Position Deutschlands in dieser Frage. Die deutsche Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner plant nunmehr offensichtlich, in den anstehenden Beratungen auf europäischer Ebene diesen Vorschlag wieder aufzunehmen und erneut in die Diskussion einzubringen.

In Österreich lehnen etwa 90% der Konsumenten den Einsatz der Gentechnik in Lebensmitteln ab. Bislang respektiert der österreichische Lebensmittelhandel diese Wünsche, d.h. praktisch alle großen Supermarktketten und auch die meisten Lebensmittelhersteller haben zugesagt, keine kennzeichnungspflichtigen Gentechnik-Lebensmittel zu verkaufen. Sofern gentechnische Inhaltsstoffe bekannt wurden, wurden Produkte bislang aus den Regalen genommen.

Österreich importiert pro Jahr allein ca. 600.000 Tonnen gentechhältiges Soja zur Futtermittelherstellung. Über diesen Umweg landet Gentechnik ohne Kennzeichnung auf den Tellern der Konsumenten. Produkte wie beispielsweise Milchpackungen müssen auch wenn Tiere gentechnisch verändertes Tierfutter bekommen haben, derzeit nicht gekennzeichnet werden. Mittlerweile hat aber bei vielen österreichischen Produzenten ein Umdenken eingesetzt; viele Betriebe verzichten auf Gentechnik in Futtermitteln.

Im Sinne der Konsumenten ist es aufgrund der zunehmenden Zahl von durch die EU zugelassenen GVO-Pflanzen unerlässlich, zumindest die Kennzeichnung von GVO-verunreinigten Produkten sicherzustellen und dem Konsumenten so die Wahlfreiheit zu lassen, ob er/sie GVO-Lebensmittel konsumieren will oder nicht.“

Der Ausschuss für Konsumentenschutz hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 4. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem  Berichterstatter Abgeordneten Wolfgang Zanger die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Mag. Johann Maier und Johann Höfinger sowie der Bundesminister für Gesundheit Alois Stöger, diplômé.

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1278/A(E) der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (dafür: F,G,B, dagegen: S,V).

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Johann Höfinger gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Konsumentenschutz somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 04

                                Johann Höfinger                                                          Ing. Heinz-Peter Hackl

                                   Berichterstatter                                                             Stellvertretender Obmann