1414 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über die Regierungsvorlage (1406 der Beilagen): Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots

2007 wurde zwischen Bund und Ländern die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes abgeschlossen. Diese ist mit 1. Jänner 2008 in Kraft getreten.

Mit dieser Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG wurden die Länder verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um das Barcelona-Ziel der Europäischen Union für die Kinderbetreuung anzustreben, wobei ganztägige und mit der Vollbeschäftigung der Eltern zu vereinbarende Kinderbetreuung besonders gefördert wurden. Darüber hinausgehend enthielt diese Vereinbarung  Maßnahmen zur Einführung der frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, sowie Schaffung eines bundesweiten vorschulischen Bildungsplanes.

Der bundesländerübergreifende Bildungsrahmenplan für elementare Bildungseinrichtungen wurde im Jahr 2009 in Zusammenarbeit von den Bundesländern und dem Charlotte-Bühler-Institut für praxisorientierte Kleinkindforschung entwickelt und ausgearbeitet. Die Fortführung der sprachlichen Frühförderung ist nicht Gegenstand der vorliegenden Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG. Aufbauend auf die sprachliche Frühförderung wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen abgeschlossen, die ebenfalls der Förderung von Sprachkompetenzen dient.

Durch die Kostenbeteiligung des Bundes konnten zwischen 2008 und 2010 24.573 zusätzliche Betreuungsplätze geschaffen werden, darin enthalten waren 12.080 Plätze für die Unter-Drei-Jährigen und 12.493 Plätze für die Drei- bis Sechsjährigen. Damit konnte die Betreuungsquote bei den Unter-Drei-Jährigen von 14 % auf 19 % gesteigert werden, jedoch das Barcelona-Ziel  nicht erreicht werden. Für die Drei- bis Sechsjährigen konnte die Betreuungsquote von 86,6 % auf  93,4 % erhöht werden. Somit konnte bereits 2009 das Barcelona-Ziel für diese Zielgruppe erreicht werden.

Zur Annäherung an das Barcelona-Ziel für die Unter-Drei-Jährigen – insbesondere in der Altersgruppe der Ein- bis Drei-Jährigen ­ und zur Abdeckung von regionalen Lücken für die Drei- bis Sechsjährigen soll in den nächsten vier Jahren der Ausbau der ganztägigen Betreuung weiter vorangetrieben werden.

Der Bund wird zur teilweisen Abdeckung des Mehraufwandes der Länder und Gemeinden im Jahr 2011 10 Millionen Euro und in den Jahren 2012, 2013 und 2014 jeweils 15 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Der Aufteilungsschlüssel für die Zweckzuschüsse des Bundes berechnet sich nach dem Anteil der Unter-Drei-Jährigen pro Bundesland an der Gesamtbevölkerung während der gesamten Geltungsdauer der Vereinbarung.

 

Der Familienausschuss hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 04. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Mag. Silvia Fuhrmann die Abgeordneten Anna Höllerer, Gabriele Binder-Maier, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Daniela Musiol, Ursula Haubner, Franz Riepl, Christine Marek, Mag. Judith Schwentner, Angela Lueger, Carmen Gartelgruber, Nikolaus Prinz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung wurde einstimmig beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des Abschlusses dieser Vereinbarung zu empfehlen.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:

Der Abschluss der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots (1406 der Beilagen) wird genehmigt.

Wien, 2011 10 04

                           Mag. Silvia Fuhrmann                                                          Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau