1415 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1237/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen betreffend Weiterführung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots und über die Einführung der verpflichtenden frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen

Die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 09. Juli 2010 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„In der geltenden 15a Vereinbarung zur Kinderbetreuung zwischen Bund und Ländern werden drei klare Zielsetzungen angegeben. Die erste lautet, dass nach dem Barcelona-Ziel der Europäischen Union bis zum Jahr 2010 im Interesse der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem regionalen Bedarf entsprechend für 33% der Unter-Drei-Jährigen Kinderbetreuungsplätze zur Verfügung stehen sollen. Der aktuelle Österreich-Durchschnitt liegt laut Statistik Austria bei 15,8%. Vom Barcelona-Ziel der EU ist Österreich damit noch weit entfernt. Zwar zeigen die Bemühungen des Bundes und der Länder positive Effekte, die von der Statistik Austria erfasst wurden: „Die Zahl der in Österreichs Kindertagesheimen betreuten Kinder im typischen Kindergartenalter von drei bis fünf Jahren ist im Vorjahresvergleich um knapp 4.000 auf insgesamt 214.000 gestiegen. Auch bei den 0- bis 2-Jährigen gab es nach Berechnungen der Statistik Austria gegenüber dem Vorjahr einen Zuwachs von knapp 4.000 betreuten Kindern auf insgesamt 36.800.“[1] Laut einer Studie des Europäischen Zentrums für Wohlfahrtspolitik fehlen aber selbst bei gegebenen sinkenden Bevölkerungszahlen bis 2015 mit Blick auf das Barcelona-Ziel der EU immer noch rund 47.000 Plätze für Kinder unter drei Jahren.

Die zweite Zielsetzung will Kinder, die über mangelnde Deutsch-Kenntnisse verfügen, in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen so fördern, dass sie mit Eintritt in die erste Schulstufe der Volksschule die Unterrichtssprache Deutsch nach einheitlichen Deutsch-Standards im Sinne von Sprachkompetenzmodellen möglichst beherrschen. Die Sprachstandfeststellung des Instituts für Bildungsforschung zeigt, dass drei Viertel der 5-jährigen Kinder (76%) ein altersadäquates Sprachniveau in Deutsch aufweisen und keine spezielle Förderung im sprachlichen Bereich benötigen. Jedes vierte Kind (23%) aber hingegen 15 Monate vor Schuleintritt sprachlichen Förderbedarf und braucht spezielle Unterstützung bei der Sprachaneignung benötigt. Betrachtet man die Sprachbeherrschung hinsichtlich der Erstsprache so stellt das BIFIE fest, dass 10% der Kinder mit Deutsch als Erstsprache Förderbedarf haben, von den Kindern mit Deutsch als Zweitsprache jedoch deutlich mehr als die Hälfte (59%) Unterstützung bei der Aneignung der deutschen Sprache benötigen.[2]

Für Kinder, die keinen Kindergartenplatz haben, kommt das BIFIE hinsichtlich der Sprachkompetenz zu folgendem Ergebnis: „Die Situation für Kinder ohne Kindergartenplatz ist besonders problematisch: von ihnen braucht jedes zweite Kind intensive Förderung der Sprachkompetenz. Insbesondere Kinder mit Migrationshintergrund, die keinen Kindergarten besuchen, werden den sprachlichen Anforderungen in Deutsch nicht gerecht. 80% von ihnen haben Förderbedarf im Deutschen, spezielle Fördermaßnahmen im Jahr vor Schuleintritt könnten ihre Startbedingungen verbessern.“

Mit der dritten Zielsetzung schließlich soll ein Bildungsplan, fokussiert auf Inhalte der frühen sprachlichen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, insbesondere zur Verbesserung des Übergangs von diesen zur Volksschule und deren Kooperation geschaffen werden. Dieser Plan liegt vor und macht deutlich wie notwendig die Weiterführung des Ausbaus des institutionellen Kinderbetreuungsangebots ist.

Da mit der Abrechnung des Bundeszuschusses gemäß Artikel 14 15a Vereinbarung diese für die Länder außer Kraft tritt und die festgeschriebenen Ziele noch nicht erreicht sind, erscheint die Fortführung der eingeleiteten Maßnahmen sinnvoll.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Ursula Haubner die Abgeordneten Anna Höllerer, Gabriele Binder-Maier, Mag. Heidemarie Unterreiner, Mag. Daniela Musiol, Franz Riepl, Christine Marek, Mag. Judith Schwentner, Angela Lueger, Carmen Gartelgruber, Nikolaus Prinz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1237/A(E) der Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, gegen den Antrag: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Lueger gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 04

                                  Angela Lueger                                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau



[1] Presseaussendung Statistik Austria Februar 2010

[2] http://www.bifie.at/presseinformation-zur-sprachstandsfeststellung