1416 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Familienausschusses

über den Antrag 1647/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen betreffend Bundeseinheitliche Qualitätsstandards in der Kinderbetreuung

Die Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 08. Juli 2011 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. b B-VG ist das Kindergarten- und Hortwesen Landessache in Gesetzgebung und Vollziehung. Dies hat zur Folge, dass Kinderbetreuung in den einzelnen Bundesländern höchst unterschiedlich in ihrem Angebot und ihrer Qualität ist.

Die Grundsatzgesetzgebung liegt beim Bund gemäß Art. 14 Abs 4 lit d lediglich hinsichtlich der fachlichen Anstellungserfordernisse für die von den Ländern, Gemeinden oder von Gemeindeverbänden anzustellenden Kindergärtnerinnen und Erzieher an Horten und an Schülerheimen, die ausschließlich oder vorwiegend für Schüler von Pflichtschulen bestimmt sind. Die Ausführungsgesetzgebung und Vollziehung liegt diesbezüglich bei den Ländern.

Ab welchem Alter ein Kind einen Kindergarten besuchen darf, wie viel die Betreuung kostet, nach welchem Betreuungsschlüssel betreut wird, welche Qualifikationen das Personal zu erfüllen hat und wie viel Platz ein Kind zum Spielen hat, ist jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt.

Die ungleiche Behandlung von Kindern in Österreich beruht nicht auf ihren unterschiedlichen Bedürfnissen bei außerhäuslicher Betreuung, sondern ist Ergebnis der Länderkompetenz und ihrer unterschiedlichen Ausgestaltung.

Um ein Mindestmaß an pädagogischen Standards zu erreichen und auch Organisatorisches wie Ausstattung, Größe und Beschaffenheit der Räume, Gruppengrößen und Öffnungszeiten regeln zu können, darf das Kindergarten- und Hortwesen nicht mehr alleinige Landessache sein. Eine Änderung der verfassungsrechtlichen Kompetenzbestimmungen für den vorschulischen Bildungs- und Betreuungsbereich sind dafür ebenso notwendig wie die Schaffung eines bundeseinheitlichen Grundsatzgesetzes zur Kinderbetreuung, das österreichweite gemeinsame Standards setzt.

Die Gelegenheit, sich einem Grundsatzgesetz zur Kinderbetreuung bzw. der Schaffung von österreichweit einheitlichen Qualitätsstandards schrittweise anzunähern, liegt in der kürzlich angekündigten Fortsetzung des Bundeszuschusses zum Ausbau der Kinderbetreuung.

Wie am 31.5.2011 als Ergebnis der Regierungsklausur von SPÖ und ÖVP am Semmering präsentiert wurde, wird der Zuschuss für den Ausbau im Ausmaß von insgesamt 55 Mio Euro bis 2014 fortgesetzt.

Mittels 15a-Vereinbarung hat der Bund über die Vergabe von Bundeszuschüssen die Möglichkeit gewisse Mindestkriterien für die Verwendung der Mittel einfordern.

Wenngleich die Notwendigkeit einer Kompetenzverschiebung des frühkindlichen Bildungsbereiches in Richtung Bund dadurch nicht obsolet würde, so könnte hiermit ein wichtiger Schritt in Richtung Qualitätssicherung unternommen werden.

Laut Aussagen von Bundesminister Mitterlehner (ots, 31.5.2011), wird er die Verhandlungen mit den zuständigen Landesräten über eine neue 15a-Vereinbarung zum Ausbau der Kinderbetreuung rasch aufnehmen. Die neuen Bundesmittel an Qualitätsstandards zu knüpfen wird derzeit jedoch nicht in Aussicht gestellt.“

 

Der Familienausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 04. Oktober 2011 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Mag. Daniela Musiol die Abgeordneten Anna Höllerer, Gabriele Binder-Maier, Mag. Heidemarie Unterreiner, Ursula Haubner, Franz Riepl, Christine Marek, Mag. Judith Schwentner, Angela Lueger, Carmen Gartelgruber, Nikolaus Prinz sowie der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend Dr. Reinhold Mitterlehner.

 

Bei der Abstimmung fand der Entschließungsantrag 1647/A(E) der Abgeordneten Mag. Daniela Musiol, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, G, B, gegen den Antrag: S, V).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Angela Lueger gewählt.

 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Familienausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 10 04

                                  Angela Lueger                                                                 Ridi Maria Steibl

                                 Berichterstatterin                                                                           Obfrau