1421 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXIV. GP

 

Bericht

des Rechnungshofausschusses

über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz (2/URH2)

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses hat den im Titel erwähnten Bericht gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG vorgelegt.

Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht am 5. Oktober 2011 in Verhandlung genommen.

 

An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Mag. Christine Lapp die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Erwin Hornek und Wolfgang Zanger.

 

 

Bei der Abstimmung am 5. Oktober 2011 hat der Rechnungshofausschuss gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG einstimmig beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen.

 

Weiters beschloss der Rechnungshofausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: S, V , dagegen: F,G,B), dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle

1.      den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG betreffend „Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz (2/URH2)“ zur Kenntnis nehmen,

2.      diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

 

Wien, 20011 10 05

                             Mag. Christine Lapp                                                         Mag. Werner Kogler

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann


Anlage

 

Bericht

des Ständigen Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses

gemäß § 32e Abs. 4 GOG

betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz (2/URH2)

1. Allgemeine Einleitung

Am 20. Jänner 2011 haben ein Viertel der Abgeordneten gemäß § 32e Abs. 2 GOG des Nationalrates einen Antrag auf Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB Holding AG sowie den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz, hinsichtlich

a)     der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB Holding und den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen, (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren;

b)     des Ankaufs der ungarischen MAV Cargo, der damit im Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf, sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren;

c)     des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesonders der Beschaffung von Handys und des Abschlusses von Telekomdienstleistungsverträgen

gestellt.

 

Das Verlangen wurde wie folgt begründet:

Die Verschuldung der ausgelagerten Staatsbetriebe steigen weiter dramatisch an. 2011 werden alleine die Verbindlichkeiten für die ÖBB eine Höhe von rund 20,6 Milliarden Euro erreichen, eine Steigerung von 2,2 Milliarden Euro gegenüber dem Jahr 2010.

Dabei hätte es nicht an Gelegenheiten gemangelt, diese Negativentwicklung zu korrigieren. Bereits durch die Umsetzung der vom Rechnungshof empfohlenen Maßnahmen hätte eine merkliche finanzielle Verbesserung der dahinsiechenden ÖBB, eine Steigerung der Servicequalität  und  damit eine  deutlich  verbesserte Marktposition erreicht werden können.

Von einem Sparkurs der ÖBB war in den letzten Jahren jedoch nichts zu erkennen. Vielmehr wurde mit Steuergeldern spekuliert und großzügig zweifelhafte Bonuszahlungen für Manager gewährt. Während die Empfehlungen des Rechnungshofes von den ÖBB-Verantwortlichen geflissentlich ignoriert wurden, schlössen eben diese kostspielige externe Beratungsverträge ab. Dass es der ÖBB unter solchen Vorzeichen beispielweise auch nicht gelingen konnte ihr Beschaffungswesen kosteneffizienter zu gestalten, ist offenkundig.

Diese Misswirtschaft gipfelt in der ÖBB-Praxis, unliebsame Manager vorzeitig mit Golden Handshakes aus ihren Verträgen freizukaufen und damit enorme Kosten zu verursachen. Samt und sonders Vorgänge, die jahrzehntelang maßgeblich von politischen Verantwortungsträgern gedeckt, oder zumindest gebilligt wurden.

Ein Unternehmen kann nur mit klarer, wirtschaftlicher und transparenter Verantwortlichkeit geführt werden. Diese Attribute haben sowohl die politischen, als auch die vermeintlich "privatwirtschaftlichen" Vertreter der ÖBB bis heute schmerzlich vermissen lassen.

Es ist endgültig an der Zeit, einen klaren Schlussstrich unter diese Machenschaften zu ziehen und eine schonungslose Bilanz vorzulegen. Diese Maßnahme ist angesichts der mehr als angespannten budgetären Situation des Staatshaushaltes längst überfällig.

Die Verantwortlichen für den ruinösen Zustand der ÖBB müssen benannt und dazu gebracht werden, endlich Rechenschaft über ihr Handeln abzulegen.

Dies betrifft sowohl die sogenannte "Führungsetage" der ÖBB als auch deren politische Hintermänner. Um dieses Netzwerk zu entflechten, ist der ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses das derzeit geeignetste Instrumentarium.

 

2. Ausschusssitzungen – Ablauf

Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gehören

von der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion

die Abgeordneten Wilhelm Haberzettl, Anton Heinzl, Johann Hell, Dr. Günther Kräuter und Mag. Christine Lapp,

vom Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei

die Abgeordneten Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Johannes Schmuckenschlager, Johann Singer und Gabriele Tamandl,

vom Freiheitlichen Parlamentsklub

die Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Roman Haider und Wolfgang Zanger,

vom Parlamentsklubs des BZÖ

der Abgeordnete Gerald Grosz

sowie vom Grünen Klub

die Abgeordneten Mag. Werner Kogler und Dr. Gabriela Moser

an.

 

Obmann dieses Ständigen Unterausschusses ist der Abgeordnete Wolfgang Zanger, Stellvertreterin und Stellvertreter sind die Abgeordneten Mag. Christine Lapp und Erwin Hornek, Schriftführerin und Schriftführer sind die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Johann Hell und Johann Singer.

 

Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung bestand im Ständigen Unterausschuss Einvernehmen, die Präsidentin des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG zu ersuchen, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.

 

Anlässlich der 10. Sitzung des Ständigen Unterausschusses in der XXIV. GP am 02. Februar 2011 befasste sich dieser erstmalig mit dem gegenständlichen Prüfverlangen und beschloss einstimmig das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie und das Bundesministerium für Justiz gemäß § 40 Abs. 1 GOG um die Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerung in Berichtsform im Sinne des gegenständlichen Prüfverlangens bis 07. März 2011 zu ersuchen.

 

Anlässlich der 10. Sitzung am 02. Februar 2011 waren die Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Mag. Christine Lapp, Anton Heinzl, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Dr. Günther Kräuter, Gerald Grosz, Gabriel Obernosterer, Johann Singer, Erwin Hornek, Konrad Steindl, Hermann Gahr, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Roman Haider und Wolfgang Zanger anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz und Erwin Hornek.

 

 

Anlässlich der 11. Sitzung am 16. März 2011 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Johannes Schmuckenschlager, Johann Singer, Gerald Grosz, Mag. Roman Haider, Bernhard Vock, Johann Hell, Wilhelm Haberzettl, Dr. Günther Kräuter, Anton Heinzl, Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Gabriele Tamandl, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz und Mag. Werner Kogler anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christine Lapp, Wolfgang Zanger, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Roman Haider, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Werner Kogler, Anton Heinzl und Wilhelm Haberzettl.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag die Bundesministerin für Justiz Mag. Claudia Bandion-Ortner, die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures und Mag. Oskar Herics anwesend.

 

 

Im Zuge der weiteren Prüfung waren in der 12. Sitzung am 23. März 2011 die Abgeordneten

Wolfgang Zanger, Mag. Christine Lapp, Dr. Günther Kräuter, Anton Heinzl, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Gerald Grosz, Dr. Gabriela Moser, Dr. Ferdinand Maier, Gabriele Tamandl, Johann Singer, Johannes Schmuckenschlager, Erwin Hornek, Roman Haider, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, und Dr. Wolfgang Spadiut anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Roman Haider, Anton Heinzl, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Wilhelm Haberzettl, Dr. Günther Kräuter, Johann Hell, Dr. Wolfgang Spadiut, Mag. Christine Lapp und Wolfgang Zanger.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag Mag. Martin Huber, Mag. Erich Söllinger und Peter Klugar anwesend.

 

 

Die Beratungen wurden in der 13. Sitzung am 08. April 2011 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Gabriele Tamandl, Johann Singer, Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Christine Lapp, Anton Heinzl, Ing. Erwin Kaipel, Johann Hell, Rudolf Plessl, Roman Haider, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Harald Walser und Gerald Grosz.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gerald Grosz, Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Dr. Harald Walser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Anton Heinzl, Gabriele Tamandl, Johann Hell.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag KR Friedrich Macher und Dr. Günther Riessland anwesend.

 

 

In der 14. Sitzung am 03. Mai 2011 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Johannes Schmuckenschlager, Anna Franz, Dr. Franz-Joseph Huainigg, Mag. Christine Lapp, Dr. Günther Kräuter, Johann Hell, Anton Heinzl, Wilhelm Haberzettl, Roman Haider, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Gabriele Tamandl und Johann Singer anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Erwin Hornek, Dr. Ferdinand Maier, Mag. Christine Lapp, Anton Heinzl, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Dr. Günther Kräuter, Gerald Grosz, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Wolfgang Zanger.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag Mag. Franz Wanzenböck, Mag. Wilhelm Hemetsberger, Dkfm Günther Robol und KR Gustav Poschalko anwesend.

 

 

Im Zuge der weiteren Prüfung waren in der 15. Sitzung am 10. Mai 2011 die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Christine Lapp, Dr. Günther Kräuter, Johann Hell, Wilhelm Haberzettl, Anton Heinzl, Roman Haider, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Hermann Gahr, Johann Singer, Gabriele Tamandl, Dr. Ferdinand Maier und Erwin Hornek anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Dr. Ferdinand Maier, Dr. Günther Kräuter, Gerald Grosz, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Christine Lapp, Erwin Hornek, Roman Haider, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Gabriele Tamandl und Wolfgang Zanger.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag DI Horst Pöchhacker, Dr. Wolfgang Reithofer, Mag. Gilbert Trattner und Mag. Nikolaus Schaffer anwesend.

 

 

In der 16. Sitzung am 09. Juni 2011 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Erwin Hornek, Johannes Schmuckenschlager, Gabriele Tamandl, Dr. Ferdinand Maier, Johann Singer, Martina Schenk, Dr. Gabriela Moser, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Roman Haider, Anton Heinzl, Gabriele Binder-Maier, Johann Hell, Ewald Sacher und Christine Lapp anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gerhard Deimek, Dr. Gabriela Moser, Christine Lapp, Martina Schenk, Erwin Hornek und Johann Hell.

 

Als Auskunftspersonen waren an diesem Tag Ing. Mag. Rudolf Fischer, Ferdinand Schmidt und Mag. Christian Kern anwesend.

 

 

Die Beratungen wurden in der 17. Sitzung am 28. Juni 2011 fortgesetzt. Anwesend waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Wilhelm Haberzettl, Gabriele Binder-Maier, Johann Hell, Christine Lapp, Dr. Gabriela Moser, Roman Haider, Gerhard Deimek, Gerald Grosz, Gabriele Tamandl, Dr. Ferdinand Maier, Erwin Hornek, Johannes Schmuckenschlager, Johann Singer und Dr. Günther Kräuter.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Roman Haider, Dr. Gabriela Moser, Gerald Grosz, Christine Lapp, Erwin Hornek, Johann Singer, Dr. Ferdinand Maier und Wolfgang Zanger.

 

Als Auskunftsperson war an diesem Tag Gerhard Leitgeb anwesend.

 

 

In der 18. Sitzung am 05. Juli 2011 waren die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Erwin Hornek, Johann Singer, Claudia Durchschlag, Johannes Schmuckenschlager, Gerald Grosz, Dr. Gabriela Moser, Roman Haider, Ing. Erwin Kaipel, Mag. Kurt Gaßner, Wilhelm Haberzettl, Johann Hell, Mag. Christine Lapp und Gabriele Tamandl anwesend.

An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Gerald Grosz, Dr. Gabriela Moser, Mag. Christine Lapp, Mag. Roman Haider, Erwin Hornek und Wolfgang Zanger.

 

In dieser Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Bericht des Unterausschusses an den Rechnungshofausschuss.

 

 

 

3. Auskunftspersonen und Sachverständige

 

Der Unterausschuss hat die nachfolgend aufgelisteten Auskunftspersonen und Sachverständigen in seinen Sitzungen befragt. Im Sinne der raschen Zuordnung der einzelnen Auskunftspersonen zu den konkreten Sitzungen und somit auch zu den vertraulichen Protokollen der Befragungen in den Sitzungen des Unterausschusses werden die Auskunftspersonen und Sachverständigen in zwei Tabellen dargestellt:

 

3.1. Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet in alphabetischer Reihenfolge

3.2. Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet nach Sitzungstagen0

 

 

3.1 Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet in alphabetischer Reihenfolge:

 

 

Sitzungstag

Sitzungs-Nr.

Auskunftspersonen (inkl. Sachverständige)

16.03.2011

11

BANDION-ORTNER Maga. Claudia, Bundesministerin für Justiz

16.03.2011

11

BURES Doris, Bundesministerin für VIT

09.06.2011

16

FISCHER, Ing. Mag. Rudolf

03.05.2011

14

HEMETSBERGER, Mag. Wilhelm

16.03.2011

11

HERICS, Mag. Oskar

23.03.2011

12

HUBER Mag. Martin

09.06.2011

16

KERN, Mag. Christian

23.03.2011

12

KLUGAR, DI Peter

28.06.2011

17

LEITGEB, Gerhard

08.04.2011

13

MACHER, KR Friedrich

03.05.2011

14

POSCHALKO, KR Gustav

10.05.2011

15

PÖCHHACKER, DI Horst

10.05.2011

15

REITHOFER, Dr. Wolfgang

08.04.2011

13

RIESSLAND, Dr. Günther

03.05.2011

14

ROBOL, Dkfm. Günther

10.05.2011

15

SCHAFFER, Mag. Nikolaus

09.06.2011

16

SCHMIDT, Ferdinand

23.03.2011

12

SÖLLINGER Mag. Erich

10.05.2011

15

TRATTNER, Mag. Gilbert

03.05.2011

14

WANZENBÖCK, Mag. Franz

 

 

 

3.2 Auskunftspersonen und Sachverständige geordnet nach Sitzungstagen:

 

 

Sitzungstag

Sitzungs-Nr.

Auskunftspersonen (inkl. Sachverständige)

16.03.2011

11

BANDION-ORTNER Maga. Claudia, Bundesministerin für Justiz

16.03.2011

11

BURES Doris, Bundesministerin für VIT

16.03.2011

11

HERICS, Mag. Oskar

23.03.2011

12

HUBER Mag. Martin

23.03.2011

12

KLUGAR, DI Peter

23.03.2011

12

SÖLLINGER Mag. Erich

08.04.2011

13

MACHER, KR Friedrich

08.04.2011

13

RIESSLAND, Dr. Günther

03.05.2011

14

HEMETSBERGER, Mag. Wilhelm

03.05.2011

14

WANZENBÖCK, Mag. Franz

03.05.2011

14

ROBOL, Dkfm. Günther

03.05.2011

14

POSCHALKO, KR Gustav

10.05.2011

15

PÖCHHACKER, DI Horst

10.05.2011

15

REITHOFER, Dr. Wolfgang

10.05.2011

15

TRATTNER, Mag. Gilbert

10.05.2011

15

SCHAFFER, Mag. Nikolaus

09.06.2011

16

FISCHER, Mag. Rudolf

09.06.2011

16

KERN, Mag. Christian

09.06.2011

16

SCHMIDT, Ferdinand

28.06.2011

17

LEITGEB, Gerhard

 

 


4.

 

Erhebungsbericht des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR i.V.m. § 40 Abs. 1 GOG-NR

 

 

I.             EINLEITUNG

 

Zum Ersuchen um Einleitung von Erhebungen und um schriftliche Äußerung in Berichtsform im Sinne des Prüfverlangens betreffend „die Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz, hinsichtlich

 

a)     der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB Holding und den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen, (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit in Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren;

b)     des Ankaufs der ungarischen MÁV Cargo, der damit in Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf, sowie des Stands etwaiger damit in Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren

c)     des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesonders der Beschaffung von Handys und des Abschlusses von Telekomdienstleistungsverträgen“

 

durch den Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses wird Folgendes festgestellt:

 

Die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie ist Alleinaktionärin der ÖBB-Holding AG. Die ÖBB-Holding AG ist Alleinaktionärin der drei Tochtergesellschaften ÖBB Personenverkehr AG, Rail Cargo Austria AG und ÖBB-Infrastruktur AG, die sich wiederum in Teilkonzerne formieren. Die Teilkonzerne ÖBB Personenverkehr und Rail Cargo Austria sorgen für die Beförderung von Personen und den Transport von Gütern und erbringen gemeinwirtschaftliche Leistungen im Auftrag von Bund, Ländern, Gemeinden und Verkehrsverbünden. Deren gemeinsame Tochtergesellschaften ÖBB-Produktions GmbH und ÖBB-Technische Services GmbH organisieren die Abwicklung von Lokeinsätzen und die Wartung und Reparatur des Wagenmaterials in den Bahnwerkstätten. Weiters ist die ÖBB-Postbus GmbH ein 100%-Tochterunternehmen der ÖBB-Personenverkehr AG. Das Management, die Entwicklung und die Verwertung der Immobilien des ÖBB-Konzerns erfolgen durch die ÖBB-Immobilienmanagement GmbH, eine 100%-Tochter der ÖBB-Infrastruktur AG.

 

Im Jahr 2009 wurde eine gesellschaftsrechtliche Neustrukturierung der beiden ÖBB-Infrastrukturgesellschaften umgesetzt, die seit 2005 als operative Tochtergesellschaften der ÖBB-Holding AG firmierten. Basierend auf einer Novelle des österreichischen Bundesbahngesetzes erfolgte gemäß § 29a dieses Gesetzes die Verschmelzung der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG mit der ÖBB-Infrastruktur Bau AG im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge in die neu gegründete ÖBB Infrastruktur AG. Die Verschmelzung erfolgte rückwirkend auf den 1. Jänner 2009. Wie im §34 Bundesbahngesetz normiert, erfolgte im gleichen Jahr in weiterer Folge die Verschmelzung der Brenner Eisenbahn GmbH mit der ÖBB-Infrastruktur AG ebenfalls im Sinne einer Gesamtrechtsnachfolge.

 

Im Rahmen der Strukturreform 2005 wurden die ÖBB als Konzern definiert, der sich unter dem Dach einer Holding auf vier operative Tochtergesellschaften stützte. Neben der zuvor beschriebenen Verschmelzung der Infrastrukturgesellschaften wurde die Reform weiter fortgesetzt, die Schnittstellen zwischen den Konzerngesellschaften bereinigt bzw. optimiert und ihre Zusammenarbeit mit der ÖBB-Holding AG definiert.

 

Die ÖBB-Holding AG konzentriert sich vor allem auf die zentralen Konzernfunktionen und strategischen Steuerungsaufgaben. Vereinzelte strategische Aufgaben der ÖBB-Dienstleistungs GmbH werden nunmehr von der ÖBB-Holding AG übernommen. Bisher von der ÖBB-Holding AG wahrgenommene operative Aufgaben werden vermehrt durch die Teilkonzerne selbst erbracht, um deren Handlungsfähigkeit und Eigenständigkeit zu stärken. Zudem wurde eine Shared-Service-Gesellschaft gegründet, die Querschnittsfunktionen übernimmt, die von allen Konzerneinheiten genutzt werden.

 

Gemäß § 4 Bundesbahngesetz besteht der gesetzliche Auftrag der ÖBB-Holding AG in der Wahrnehmung ihrer Anteilsrechte an den Gesellschaften, an denen sie unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist. Die wesentlichen Aufgaben der Gesellschaft sind die Gesamtkoordination der Erstellung und Umsetzung der Unternehmensstrategie der Gesellschaften und die Sicherstellung der Transparenz der eingesetzten öffentlichen Mittel.

 

 

II.            ZU DEN IM VERLANGEN DER ABGEORDNETEN DR. GABRIELA MOSER, WOLFGANG ZANGER, GERALD GROSZ, KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN GENANNTEN ANGELEGENHEITEN

 

         Ad a) Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB Holding und den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen, (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit in Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren.

 

 

Bericht des Rechnungshofs

 

Die im Verlangen der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen unter lit. a) genannte Angelegenheit war hinsichtlich der Finanztransaktionen der ÖBB Holding AG und einzelner Konzerngesellschaften mit der Deutschen Bank AG Gegenstand einer Rechnungshofprüfung. Die Überprüfung im Zeitraum Oktober bis Dezember 2008 erfolgte gemäß § 99 Abs. 2 Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates auf Verlangen der Abgeordneten Dr.in Moser, Kogler, Freundinnen und Freunde.

 

Der Rechnungshof stellte in seinem Bericht (Bericht Bund 2010/7) fest, dass den ÖBB-Gesellschaften aus dem derivativen Finanzinstrument (Hybrid-CDO2) mit Stand Ende 2008 Verluste von 578,16 Mio. Euro drohten. Aus Sicht des Rechnungshofs war diese Finanztransaktion von der Organisationseinheit Corporate Treasury der ÖBB-Holding AG eigenmächtig und unter Verstoß gegen bestehende Regelungen abgeschlossen worden.

 

Aufgrund der Auflösung der Hybrid-CDO2-Verträge im Jänner 2010 durch das ÖBB Management wurde der worst case abgewendet und letztlich ein Verlust von 295 Mio. Euro schlagend.

 

Weiters beschränkten aus Sicht des Rechnungshofs die Cross-Border-Leasing-Verträge die ÖBB-Gesellschaften in der freien rechtlichen Verfügung über ihre Anlagen, insbesondere hinsichtlich deren Veräußerung oder Belastung, und erhöhten dadurch das Risiko unwirtschaftlichen Handelns. Die komplexen Vertragswerke enthielten zahlreiche Risiken, die geeignet waren, den ursprünglich zugeflossenen Liquiditätsvorteil von 272,4 Mio. Euro zu reduzieren bzw. im Extremfall einen Verlust zu verursachen. Bis Ende 2008 hatten die ÖBB-Gesellschaften Besicherungskosten und Bewertungsverluste von insgesamt 56,81 Mio. Euro zu tragen.

 

Haltung des bmvit

 

Bereits im Zuge der gegenständlichen Rechnungshof-Prüfung („Finanztransaktionen der Österreichischen Bundesbahnen-Holding AG und einzelner Konzerngesellschaften mit der Deutschen Bank AG“) wurde vom bmvit darauf hingewiesen, dass sich die darin enthaltenen Empfehlungen ausschließlich an die ÖBB-Holding AG, die ÖBB-Infrastruktur Bau AG (nunmehr ÖBB-Infrastruktur AG), die ÖBB-Personenverkehr AG und die Rail Cargo Austria AG richten und in diesem Zusammenhang wurde auf die Zuständigkeit der Organe der diesbezüglichen Aktiengesellschaften verwiesen.

 

Das bmvit nahm daher im Jänner 2010 das Prüfungsergebnis zur Kenntnis.

 

Ad b) Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich des Ankaufs der ungarischen MÁV Cargo, der damit in Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf, sowie des Stands etwaiger damit in Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren.

 

Bislang keine Überprüfung durch den Rechnungshof

 

Der Ankauf der MÁV Cargo durch die Rail Cargo Austria (RCA) AG war nicht Gegenstand einer Rechnungshofprüfung. Somit liegt auch kein Rechnungshofbericht hierzu vor.

 

Beratungsvertrag mit einem ungarischen Consulting-Unternehmen

 

Im Jahr 2007 wurde zwischen der RCA AG und einem ungarischen Consulting-Unternehmen ein Beratungsvertrag zur Erbringung verschiedener Beratungsleistungen betreffend den geplanten Erwerb der ungarischen MÁV Cargo Zrt. abgeschlossen. Dabei wurde die Entrichtung eines monatlichen Fixbetrages sowie einer Erfolgsprämie im Fall des Zustandekommens eines Vertragsabschlusses vereinbart.

 

Derzeit sind Ermittlungsverfahren bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Zusammenhang mit dem Erwerb der ungarischen MÁV Cargo AG anhängig, die insbesondere mit den oben genannten Beratungsleistungen im Zusammenhang stehen.

 

Wie die ÖBB-Holding AG dem bmvit mitteilte, wurde in diesem Zusammenhang der Sachverhalt zum Themenkomplex „Beratungsvertrag mit einem ungarischen Consulting-Unternehmen“ gemeinsam mit der ÖBB Konzernrevision unter Einbindung der Finanzprokuratur aufgearbeitet.

 

Haltung des bmvit

 

Die Angelegenheit des Ankaufs der ungarischen MÁV Cargo AG und der damit in Zusammenhang stehenden Beratungsverträge war bereits Gegenstand einer am 22. November 2010 unter der Anfrage-Nr. 6979/J gestellten schriftlichen parlamentarischen Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Dr.in Moser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend offene Fragen rund um die Causa MÁV-Cargo.

 

In der Anfragebeantwortung des bmvit wurde zu den in der oben genannten Anfrage gestellten Fragen darauf aufmerksam gemacht, dass die angesprochenen Vorgänge nicht in die Ingerenz der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie fallen und es wurde in diesem Zusammenhang auf Artikel 52 Abs. 2 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) sowie auf § 90 Geschäftsordnungsgesetz des Nationalrates (GOG) hingewiesen.

 

Ad c) Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie der nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesondere bei der Beschaffung von Handys und des Abschlusses von Telekomdienstleistungsverträgen.

 

 

 

 

Bericht des Rechnungshofs

 

Die im Verlangen der Abgeordneten Dr.in Moser, Zanger, Grosz Kolleginnen und Kollegen unter lit. c) genannte Angelegenheit war Gegenstand einer Rechnungshofprüfung (Bericht Bund 2009/12, Seiten 159ff)

 

Der Rechnungshof überprüfe von Juni bis August 2008 die Gebarung der ÖBB vor der Strukturreform 2003 (ÖBB-alt) ab dem Jahr 2003 und der ÖBB-Holding AG, der ÖBB-Infrastruktur Betrieb AG sowie der ÖBB-Infrastruktur Bau AG ab 2005 bis Juni 2008 hinsichtlich des Ausbaus des Mobilfunknetzes entlang der Bahnstrecken in Österreich sowie des Bezugs von Mobilfunkleistungen und Mobiltelefonen innerhalb der ÖBB-Unternehmensgruppe.

 

Ziel der Gebarungsprüfung war die Beurteilung von Strategie und Vorgehen der ÖBB-Unternehmensgruppe beim Ausbau des Mobilfunknetzes entlang der Bahnstrecke und bei der Beschaffung von Mobilfunkdienstleistungen sowie insbesondere von Mobiltelefonen. Der Rechnungshof befasste sich auch mit den aufgetretenen Unregelmäßigkeiten in den Jahren 2002 bis 2005 bei der Beschaffung von Mobiltelefonen in der ÖBB-Infrastruktur Bau AG.

 

Haltung des bmvit

 

Das bmvit hat die Empfehlung des RH-Berichtes an die ÖBB-Unternehmensgruppe zur Kenntnis genommen.

 


Erhebungsbericht des Bundesministeriums für Justiz gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR i.V.m. § 40 Abs. 1 GOG-NR

 

Mit Bezug auf den Beschluss des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses vom 2. Februar 2011 betreffend das Verlangen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz berichte ich nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen wie folgt:

 

Zu Punkt a) des Antrages:

Aufgrund einer Sachverhaltsdarstellung von Frau Abg.z.NR Dr.in Gabriela Moser hat die Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren gegen E*** S***, Dipl. Ing. E*** P*** F*** R***, Univ. Doz. Dipl. Ing. H*** E***, Mag. M*** K***, Dipl. Ing. H*** K***, Dr. L*** S***, Dr. K*** S*** und Mag. M*** H*** sowie gegen unbekannte Täter wegen des Verdachts der Begehung des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 2, zweiter Fall StGB eingeleitet. Die Ermittlungen hatten aufgrund des Schwerpunkts in der Sachverhaltsdarstellung primär die Auflösung des Vorstandsvertrages und den Abschluss des Konsulentenvertrages mit Mag. M*** H*** zum Inhalt. Dieses Verfahren wurde mit Verfügung vom 8. März 2010 eingestellt, weil der Tatverdacht mangels ausreichender Beweise für den damals zuständigen Staatsanwalt nicht erweislich war.

 

Aufgrund der Übermittlung eines Rechnungshofberichtes durch das BZÖ am 7. Juni 2010 wurde von der Staatsanwaltschaft Wien ein Verfahren gegen die ÖBB Holding AG wegen § 4 VbVG und weitere 19 Beschuldigte wegen § 153 StGB und andere strafbare Handlungen eingeleitet. Zunächst kam es zur Kontaktaufnahme und Besprechung der zuständigen Staatsanwältin mit Organen des Rechnungshofes.

 

Da im Rechnungshofbericht auf diverse Unterlagen Bezug genommen wird, hat die Staatsanwaltschaft Wien den darin genannten Gesellschaften vorerst die Sicherstellung der im Rechnungshofbericht zitierten Unterlagen angeordnet. Die bezughabenden Unterlagen wurden der Staatsanwaltschaft Wien im Dezember 2010 vorgelegt. Bis etwa Mitte März 2011 wird es möglich sein, die umfangreichen Unterlagen zu sichten, den Sachverhalt einer ersten rechtlichen Würdigung zu unterziehen, den Sachverhalt allenfalls mit einem in diesen Fragen (neben den üblichen Problemstellungen in derartigen Verfahren vor allem Compliancefragen) spezialisierten Sachverständigen zu erörtern und gegebenenfalls eine Befundaufnahme und Erstattung eines Gutachtens zu beauftragen. Derzeit ist noch nicht absehbar, inwieweit neben umfangreichen Vernehmungen auch Zwangsmaßnahmen zur Aufklärung des Sachverhalts erforderlich sein werden. Der Verdacht in diesem Verfahren gründet sich auf Finanztransaktionen der Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft und einzelner Konzerngesellschaften mit der Deutschen Bank AG und die im Rechnungshofbericht Bund 2008/6 geprüfte Immobiliengebarung der Österreichische Bundesbahnen-Holding Aktiengesellschaft sowie einzelner Konzerngesellschaften.

 

Zu Punkt b) des Antrages kann ich berichten, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft aufgrund eines Rechtshilfeersuchens der Oberstaatsanwaltschaft Budapest im Zusammenhang mit einem bei dieser Behörde geführten Ermittlungsverfahren gegen unbekannte Täter Verantwortliche der G*** KG wegen “Geschäften unter Einflussmissbrauch“ gemäß § 256 ungarisches StGB ein inländisches Ermittlungsverfahren gegen KR G*** P*** wegen §§ 153 Abs. 1 und 2, 307 Abs. 1 und 2 StGB i.e. § 307a Abs. 1 und 2 StGB sowie gegen Mag. G*** L*** und unbekannte Täter wegen § 307 Abs. 1 und 2 StGB i.e. § 307a Abs. 1 und 2 StGB eingeleitet hat, dem zusammenfassend folgender Sachverhalt zugrunde liegt:

 

Im Zuge der Ausschreibung zur Privatisierung der MÁV CARGO AG durch das ungarische Ministerium für Wirtschaft und Verkehrswesen schloss die RAIL CARGO AUSTRIA AG (RCA AG) am 29. Juni 2007 einen Vertrag mit der ungarischen Firma G*** KG ab. Seitens der RCA AG ist dieser Vertrag vom damaligen Vorstandsvorsitzenden KR P*** und dem Prokuristen Mag. L*** unterfertigt worden. Darin verpflichtete sich die G*** KG zur Erbringung verschiedener Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem von der RCA AG geplanten Erwerb der ungarischen MÁV CARGO AG, insbesondere zur – vom Gewinn der Ausschreibung abhängigen – Ausarbeitung mittel- und langfristigen Strategien, zur aufmerksamen Verfolgung der Berichterstattung der ungarischen Presse und Medien, Erstellung von Medienentwürfen für die RCA AG, Unterstützung in logistischen Angelegenheiten und sich im Laufe des Erwerbs ergebenden Fragen. Im Gegenzug sagte die RCA AG eine monatliche Pauschale ab Vertragungsunterzeichnung bis 31. Dezember 2007 von EUR 10.000,- sowie ab 1. Jänner 2008 von nur mehr 50 Prozent davon an die G*** KG zu. Für den Fall eines Vertragsabschlusses sicherte sie überdies eine Erfolgsprämie von 1,75% des einen Betrag von EUR 275 Mio. übersteigenden Kaufpreises zu.

 

Am 27. November 2007 wurde dem Angebot des Konsortiums der RCA AG und der RAAB-ÖDENBURG-EBENFURT-BAHN AG in Höhe von HUF 102,5 Milliarden der Zuschlag erteilt, die Vertragsunterzeichnung über den Kauf der Aktien erfolgte am 2. Jänner 2008. Auf Grund von Bedingungen, welche die Europäische Wettbewerbskommission für eine Genehmigung des geplanten Erwerbs gestellt hatte, wurde der ursprüngliche Aktienkaufvertrag geändert und von einer Beteiligung der RAAB-ÖDENBURG-EBENFURT BAHN AG abgesehen. Die RCA AG erwarb allein 95 % aller Aktien der MÁV CARGO AG zum ursprünglichen Kaufpreis und zahlte am 2. Dezember 2008 HUF 97.375.004.685, an die MÁV AG.

 

In der Zeit zwischen 6. September 2007 und 3. Jänner 2008 tätigte die RCA AG fünf Überweisungen in Höhe von insgesamt HUF 11.358.300,-- auf ein Konto der G*** KG. Am 2. März 2009 erfolgte eine weitere Überweisung mit der Bezeichnung „Rail Cargo Austria AG – Internationale Beratung Dienstleistung“ in Höhe von EUR 5.909.430,- auf ein von A*** G***, Kommanditist der G*** KG, geführtes Konto.

 

Den Erhebungsergebnissen der ungarischen Justiz zufolge (im Zusammenhang mit Verstößen der G*** KG gegen das ungarische Lobbygesetz 2006), bestehe der begründete Verdacht, dass durch Zuwendung eines Teiles der von der RCA AG in Aussicht gestellten Erfolgsprämie an ungarische Amtsträger Einfluss auf das Zustandekommen des schlussendlich erfolgten Verkaufs der MÁV Cargo AG an die RCA AG genommen worden sei.

 

Zudem begründen die bisherigen Ermittlungsergebnisse insbesondere hinsichtlich KR P*** den Verdacht der Untreue nach § 153 Abs. 1 und 3 StGB, weil die Beauftragung der G*** KG am 29. Juni 2007 mit verschiedenen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit dem Erwerb der MÁV Cargo AG seitens KR P*** ohne das dafür erforderliche Einverständnis des Aufsichtsrates und Vorstandes der RCA AG erfolgte, möglicherweise zusätzlich durch Täuschung der für die Genehmigung eines solchen Dienstleistungsvertrages zuständigen Gesellschaftsorgane bzw. seines Gegenzeichners Mag. L***, und weil der Höhe des Honorars keine werthaltige legale Leistung gegenüber stand.

 

Mit den Ermittlungen zur Klärung des Sachverhaltes ist das Bundesamt für Korruptionsbekämpfung und Korruptionsprävention beauftragt. Im Rahmen des Rechtshilfeersuchens und anlässlich eines persönlichen Treffens zwischen Vertretern der ungarischen Behörden, des BAK und der Korruptionsstaatsanwaltschaft fand ein eingehender Informationsaustausch statt. Derzeit werden nach Durchführung umfassender Erhebungen die bei Durchsuchungen in beträchtlichem Ausmaß sichergestellten Daten ausgewertet.

 

Zu den in Punkt c) des Antrages angeführten Sachverhalten gibt es nach dem mir vorliegenden Berichten keine Ermittlungshandlungen bei der Staatsanwaltschaft Wien bzw. bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft.

 

Selbstverständlich bin ich bereit, in der vertraulichen Sitzung des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses am 16. März 2011 im Rahmen der mir vorliegenden Informationen sacheinschlägige Auskunft zu erteilen.

 


In der Sitzung am 2. Februar 2011 erfolgte die Neukonstituierung des Ausschusses sowie die Wahl der Funktionen.

 

Konstituierung des Unterausschusses des Rechnungshofausschusses und Wahl der Funktionen.

 

Zum Obmann des Unterausschusses wird Abg. Wolfgang Zanger gewählt, seine beiden Stellvertreter sind die Abg. Christine Lapp und Abg. Erwin Hornek.

 

Als Schriftführer fungieren die Abgeordneten Johann Hell, Gabriela Moser und Johann Singer.

 

Der Unterausschuss des Rechnungshofausschusses konstituiert sich aufgrund der Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Dr.in Gabriela Moser, Wolfgang Zanger, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen gemäß § 32e (2) GOG auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie, der ÖBB-Holding AG sowie den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns und des Bundesministeriums für Justiz hinsichtlich

 

a)     Der Vorbereitung, Durchführung und Aufarbeitung von Finanztransaktionen der ÖBB Holding und den nachgeordneten Gesellschaften des ÖBB-Konzerns mit der Deutschen Bank und anderen beteiligten Finanzdienstleistern, der im Zusammenhang mit diesen Vorgängen beauftragten Gutachten, der darauf folgenden Auflösung von Managerverträgen inklusive der damit einhergehenden Vereinbarungen (wie beispielsweise Abfertigungen) sowie des Stands etwaiger damit im Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren;

b)     des Ankaufs der ungarischen MÁV Cargo, der damit in Zusammenhang stehenden Beratungsverträge sowie möglicher Provisionszahlungen, der bilanzmäßigen Bewertung im Zeitablauf, sowie des Stands etwaiger damit in Zusammenhang stehender gerichtlicher Verfahren

c)     des Beschaffungswesens innerhalb des ÖBB Konzerns seit dem Jahr 2000, insbesondere der Beschaffung von Handys und des Abschlusses von Telekomdienstleistungsverträgen

 

 

 

In der Sitzung am 16. März 2011 sind BM Mag. Claudia Bandion-Ortner und BM Doris Bures sowie Mag. Oskar Herics dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Mag. Oskar Herics:

 

Oskar Herics beginnt mit einem Überblick über den Bericht zu den Finanztransaktionen. Behandelt werden im Wesentlichen zwei Themen: die Cross-Border-Leasing-Geschäfte sowie der Erwerb des derivativen Finanzinstruments, der Hybrid CDO Squared. Er geht gleich zu den Finanztransaktionen über, die  ja letztlich damit in Zusammenhang standen, dass die Abteilung Corporate Treasury der Holding AG ersucht wurde, Möglichkeiten für einen höheren Ertrag aus den Cross-Border-Leasing-Geschäften zu suchen. Im Frühjahr 2005 wurde mit Verhandlungen mit einer niederländischen Bank begonnen, die auch einen Produktvorschlag vorgelegt hat, der zum einen Prämien für die ÖBB-Gesellschaften vorgesehen hat, und zwar für die Übernahme nicht näher definierter Kreditrisiken. Das heißt, diese waren nicht eindeutig bestimmbar.

 

Die drei betroffenen Gesellschaften – ÖBB-Bau AG, Personenverkehr AG und die Rail Cargo Austria - haben im Juli 2005 entsprechende Beschlüsse im Vorstand gefasst; die Personenverkehr AG, nach der Undurchführbarkeit des ersten Breaks der Niederländischen Bank, dann auf der Grundlage eines Angebotes der Deutschen Bank.

 

In allen drei Fällen war keine Aufsichtsratsgenehmigung eingeholt worden.

 

In weiterer Folge hat die ÖBB-Bau AG vier Mitarbeitern des Corporate Treasury eine Spezialvollmacht erteilt, und zwar zum Abschluss von Finanztransaktionen – und das mit sehr weitreichenden Kompetenzen, das heißt, es waren keine betragsmäßigen Beschränkungen und auch kein Vier-Augen-Prinzip vorgesehen.

 

Am 14. September 2005 ist dann eine Mandatsvereinbarung zwischen der ÖBB-Bau AG und der Deutschen Bank AG abgeschlossen worden, mit dem Ziel, innerhalb von vier Wochen ein spezielles Finanzgeschäft abzuschließen.

 

Der Rechnungshof hat dazu die Position bezogen, dass die Vorstände der drei Gesellschaften ein nicht näher beschriebenes derivates Finanzinstrument, und zwar auf Basis von unbestimmten Angaben und ohne konkrete Vertragsentwürfe, genehmigt haben.

 

Die Corporate Treasury-Mitarbeiter haben dann am 20. September 2005 den Hybrid CDO Squared getätigt.

 

Die ÖBB übernahm so ein Risiko, das sich aus einem sehr komplexen mathematischen Modell auf Basis von Ausfallsrisiken der zugrunde liegenden Unternehmenstitel ergab. Das hieß weiters: Ein Ausfall von 11 bis maximal 20 Papieren dieser insgesamt 205 Unternehmenstitel, die in diesem Portfolio waren, hätten zu einem Totalausfall geführt.

 

Risikotechnisch handelte es sich dabei daher nicht um eine Diversifizierung von Risiken, wie es ursprünglich angedacht war, sondern auf Grund dieser Hebelwirkung, handelte es sich dabei um einen sogenannten Risikomagneten, also etwas, das das Risiko geradezu anzog.

 

Erst nach dem Abschluss am 21. September wurde der Finanzvorstand und in weiterer Folge auch das zweite Vorstandsmitglied darüber informiert, dass das Finanzgeschäft abgeschlossen worden war, und erst dann wurden Informationen über den Risikogehalt und über die Komplexität dieses Produktes eingeholt und nach Möglichkeiten des Ausstiegs gesucht.

 

Daraufhin wurde am 10. November im Vorstand der Holding beschlossen, den Aufsichtsratsvorsitzenden zu informieren

 

Diese Information des Aufsichtsratsvorsitzenden gemäß § 81 Aktiengesetz sei dann am 11. November erfolgt. Schriftliche Aufzeichnungen über den Inhalt des Gesprächs fehlten, und so war auch für den Rechnungshof nicht nachvollziehbar, in welchem Umfang und in welcher Detailliertheit hier berichtet wurde. In weiterer Folge kam es dann bei der nächsten Aufsichtsratssitzung am 15. Dezember zu einer Information des Gesamtaufsichtsrates durch den Holding-Vorstand.

 

Im Juli wurden dann mit der Deutschen Bank 17 sogenannte Absicherungsvereinbarungen abgeschlossen. Es ging um eine Ausfallshaftung für den Fall einer Zahlungsunfähigkeit eines Vertragspartners aus den Cross-Border-Leasing-Geschäften. Der Rechnungshof kam zu dem Schluss, dass hier versucht wurde, nachträglich für die Hybrid CDO Squared eine Verbindung zum Cross-Border-Leasing herzustellen und damit den Verstoß gegen die Konzernrichtlinien durch den Abschluss dieser CDO Squared zu sanieren.

 

Diese Absicherungsvereinbarung war, wie sich dann im Nachhinein auch noch herausgestellt hat, aber auch aus der ex-ante-Betrachtung, weder wirtschaftlich noch risikotechnisch gerechtfertigt.

 

Letztendlich wurde im Jänner 2010 der CDO-Squared-Vertrag mit der Deutschen Bank gegen eine Einmalzahlung in Höhe von 295 Millionen Euro ohne Zinsen aufgelöst, nachdem auch Versuche, die Deutsche Bank zu klagen, nicht zum Erfolg geführt haben.

 

 

Auskunftsperson BM Doris Bures:

 

Der Rechnungshof hat sich den Finanztransaktionen zugewendet. Da die ÖBB ausgegliedert sind, richtet sich die Kritik des RH an die ÖBB und dort liegt auch die Verantwortung. Daneben gibt es noch die politische Verantwortung.

 

Zum Zeitpunkt der Transaktionsgeschäfte waren folgende Personen Mitglieder des AR: Wolfgang Reithofer (Vorsitzender), Franz Rauch (Stellvertreter); Siegfried Dillersberger, Johannes Stromayer, Dieter Böhmdorfer, Hermann Egger, Rudolf Fischer, Kari Kapsch, Fredmund Malik und Karl Sevelda.

 

Als Eigentümervertreterin hat BM Bures bereits 2009 eine Regierungsvorlage zur Umstrukturierung der ÖBB vorgelegt, um solche Geschäfte in Zukunft auszuschließen. Durch Straffung und mehr Transparenz soll in Zukunft kostengünstiger und effizienter gearbeitet werden. Der Aufsichtsrat wurde von BM Bures beauftragt, dass bei allen Finanzierungsgeschäften eine Informationspflicht seitens der Vorstände besteht.

 

Bei den Cross-Border-Leasing-Verträgen verweist BM Bures darauf, dass dies Mitte der 1990er Jahre gängige Praxis war und viele Unternehmen, Institutionen und auch Gebietskörperschaften diese durchgeführt haben.

 

 

Auskunftsperson BM Mag. Claudia Bandion-Ortner:

 

Es gibt bei der Staatsanwaltschaft Wien ein Strafverfahren gegen mehrere Verdächtige auf Grund des Rechnungshofberichts. Die Verdächtigen sind: E.*** S.***, H.*** P.***, F.*** R.***, H.*** E.***, M.*** K.***. H.***K.***, L.*** S.***, K.***S.*** und M.*** H***. Diese Namen beziehen sich auf eine Anzeige der Abg. Moser, die jedoch eingestellt wurde.

 

Im noch anhängigen Verfahren sind weiters als Verdächtige zu nennen: M.***H.***, E.*** S.*** (ÖBB Holding), T.*** T.*** (bereits verstorben), G.*** V.***, G.*** T.***, A.*** M.***, A.*** Z.*** (ÖBB Infrastruktur AG), F.*** S.***, R.*** W.***, S.*** W.***, W.*** G.*** (ÖBB PV), G.*** P.*** (RCA), M.*** S.*** (ÖBB Immobilien Management). Die Unternehmen sind nach dem VerbandsverantwortlichkeitsG ebenfalls angezeigt.

 

Der ÖBB Holding AG und deren Töchtern wird eine fehlende Kosten-Nutzen-Analyse vorgeworfen. Entscheidungen wurden nicht ausreichend begründet und eine langfristige Strategie im Immobilienbereich wurde nicht erstellt. Es laufen Ermittlungen wegen des Verdachtes auf Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2 StGB. Die Sichtung der Unterlagen ist bis Mitte März terminisiert. Anschließend gibt es eine rechtliche Würdigung.

 

Bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft läuft ebenfalls ein Verfahren. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft unterliegt nur der geminderten Berichtspflicht gegenüber dem Ministerium. Daher wird bei einem laufenden Verfahren nicht berichtet. Erst bei Anklageerhebung wird an das Ministerium berichtet. Ermittelt wird gegen G.*** P.*** und G.*** L.*** Gegenstand sind Provisionszahlungen bei der Übernahme der MÁV Cargo an Geuronet. Höhe: 11.358.300 Forint und 5.909.430 Forint. Es besteht der Verdacht der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 3 StGB. Der Verdacht besteht, dass es kein Einverständnis des AR und des Vorstandes der RCA gab. Auch besteht der Verdacht der Täuschung für eine Erlangung einer Genehmigung eines Dienstleistungsvertrages durch G.*** P.***.

 

In Ungarn gibt es ein Strafverfahren gegen Geuronet wegen eines Verstoßes gegen das LobbyG 2006. Es besteht der Verdacht, dass durch Zuwendung eines Teils der in Aussicht gestellten Erfolgsprämie ein ungarischer Amtsträger Einfluss ausgeübt habe.

 

 

 

In der Sitzung am 23. März 2011 sind Mag. Martin Huber, Mag. Erich Söllinger und Dipl-Ing. Peter Klugar dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Mag. Martin Huber:

 

Zu Beginn des Jahres 2005 wurde vom Management der ÖBB der gesetzlich verankerte Auftrag zur Bundesbahnstrukturreform in Angriff genommen. Vorstand und Aufsichtsrat haben in stundenlangen Sitzungen eine umfangreiche Geschäftsordnung erarbeitet und diese regelte klar, wer wofür zuständig war. Insbesondere welche Aktivitäten genehmigungspflichtig waren; welche Aktivitäten vom Vorstand genehmigt werden mussten und welche vom Aufsichtsrat. Auch hinsichtlich Treasuries und Finanzgeschäften war alles in der neuen Geschäftsordnung geregelt. Finanzgeschäfte mit Derivaten waren allerdings nicht in der Geschäftsordnung verankert.

 

Im November 2005 erfuhr Huber zum ersten Mal von den CDO-Transaktionen und beschreibt diese als ziemlich komplex.

 

Angesprochen auf die Finanztransaktionen, bemerkte Martin Huber, dass es Faktum gewesen sei, dass die Transaktionen in den Tochtervorständen Bau AG, Rail-Cargo-Austria und Personenverkehrs AG beschlossen wurden. Weiters soll der Vorstand der Bau AG den Mitarbeitern der Treasury-Abteilung eine Vollmacht gegeben haben, diese Geschäfte abzuschließen und die Mitarbeiter hätten diese Geschäfte ohne sein Wissen und ohne Söllingers Wissen abgeschlossen.

 

Martin Huber meinte zur Ausstellung von Vollmachten und dem Vier-Augen-Prinzip, dass die CDO-Thematik so komplex war, dass dies die Kompetenz der Mitarbeiter von Herrn Trattner offensichtlich überstiegen habe und daher wurde Wanzenböck von Trattner und wahrscheinlich Vavrovsky eine Vollmacht ausgestellt, dieses Geschäft abzuschließen.

 

Die Auskunftsperson sagte zu einer möglichen Rückabwicklung dieser Geschäfte, dass der Ausstieg damals 35 Mio. Euro gekostet hätte und dass die Entscheidung gefallen sei, zum damaligen Zeitpunkt nicht auszusteigen. Außerdem hätten sich die Finanzmärkte bis heute stark erholt und auch die Zinsspreads wären wesentlich geringer geworden.

 

Von Aufsichtsratspräsidenten Pöchhacker sei 2007 eine Untersuchung in Auftrag gegeben worden, in der die komplette Causa durch Deloitte & Touche und durch den Wirtschaftsprüfer Dkfm. Robol geprüft wurde. Dieses Gutachten soll 300 Seiten umfassen und dabei wurden auch einzelne Mitarbeiter und Beteiligte penibelst befragt. Bezeichnenderweise wurde die Auskunftsperson überhaupt nicht befragt, weil eben klar gewesen wäre, dass er nicht dabei gewesen ist.

 

 

Auskunftsperson Mag. Erich Söllinger:

 

Befragt zum Kauf der MÁV-Cargo stellte Erich Söllinger fest, dass der zu zahlende Preis sehr genau evaluiert wurde und der Kaufpreis der MÁV-Cargo sei schlussendlich auch einfach eine Wettbewerbssache gewesen.

Er habe von der Beauftragung der Firma Geuronet erfahren und gebeten, informiert zu werden, was die konkrete Beauftragung und der Hintergrund sei und wer und wo das genehmigt wurde. Ihm wurde mitgeteilt, dass dies im Vorfeld mit dem Aufsichtsratspräsidium abgestimmt war. Soweit er sich erinnere, wurde der Vertrag mit Geuronet von Vorstandskollegen Poschalko und Prokuristen Leitner abgeschlossen.

 

Zu den Finanztransaktionen meinte Söllinger, dass eine Beschlussanalyse gemacht wurde und die Corporate-Treasury-Abteilung zu dem Schluss kam, dass es sich um ein SWAP-Geschäft handle und dieses im Aufsichtsrat nicht zustimmungspflichtig gewesen sei. Das war wohl der erste Trugschluss der Mitarbeiter gewesen.

Der Experte für Cross-Border-Leasing-Geschäfte, Wanzenböck, war ein sehr sorgfältiger und gewissenhafter Mitarbeiter und habe auch geglaubt, die Geschäfte mit den SWAP’s zu verstehen. Erst aufgrund seiner genauen Analyse stellte die Auskunftsperson fest, dass die Treasury-Abteilung den wahren Gehalt des Finanzproduktes überhaupt nicht verstanden habe. Dies habe Wanzenböck nicht erkannt und das war die Hauptursache für die große Fehleinschätzung.

 

Es wurde viel diskutiert und auch gefragt, ob zur Beschlussfassung noch einmal der Aufsichtsrat befasst werden sollte. Die Analyse war jedoch, dass es nach der damaligen Geschäftsordung kein zustimmungspflichtiges Geschäft gewesen sei. In Abstimmung mit dem damaligen Aufsichtsratspräsidenten Reithofer wurde von einer weiteren Befassung des Aufsichtsrates Abstand genommen. Der Aufsichtsrat wurde daher informiert, und es gab keine neuerliche Beschlussfassung, da das Geschäft bereits abgeschlossen war.

 

Die Deutsche Bank AG hat der Corporate-Treasury-Abteilung die ersten Vertragsentwürfe drei oder vier Tage vor Abschluss übermittelt. Das war vor dem 20. September. Ein Rechtsberater machte Söllinger darauf aufmerksam, ob er eigentlich wisse und ihm bewusst sei, was in diesen Verträgen steht. Söllinger bat um weitere Informationen und Besprechungen mit der Corporate-Treasury-Abteilung sowie den involvierten Gesellschaften, auch mit Vorstandskollegen Trattner und dem Finanzexperten Leitner aus der Rail Cargo, der früher Leiter der Treasury-Abteilung war. Laut Aussage der Auskunftsperson haben sich alle Beteiligten auf Wanzenböck verlassen.

 

 

Auskunftsperson Dipl.-Ing. Peter Klugar:

 

Klugar bezeichnet sich als „Alteisenbahner“ mit vielen Dienstjahren in den ÖBB. Ab 2005 war er Vorstand der Infrastruktur Betrieb AG, im Dezember 2007 Mitglied im Vorstand der Holding für den Bereich Infrastruktur und im Frühjahr 2008 Sprecher des Vorstands.

 

Betreffend CDO’s wurden bereits im Jahr 2008 umfangreiche Maßnahmen gesetzt. Ein Gesamtschaden von über 600 Mio. Euro sollte möglichst gering gehalten werden, was auch zum Teil gelungen ist. Zum Beispiel gelang es, Lehman Brothers, kurz vor deren Untergang aus dem Portfolio herauszubringen.

 

Viel getan wurde hinsichtlich interner Richtlinien. So wurde ein Spekulationsverbot erlassen und die Konzernrichtlinien wurden damit massiv verschärft. Im Jahr 2008 wurde auch Klage gegen die Deutsche Bank hinsichtlich deren Beratungsfehler eingebracht. Viele Juristen gaben der Klage durchaus gute Chancen. Ebenso wurden Vorschläge erarbeitet, das Portfolio mit den Derivaten zu stabilisieren. Citibank und Morgan Stanley gingen in die Richtung, das Finanzprodukt umzustrukturieren. Wirkliche Sicherheit konnten die Berater der beiden Finanzinstitute allerdings nicht garantieren.

 

Anfang 2010 wurde auch klar, dass die Klage gegen die Deutsche Bank bei Gericht nicht erfolgreich sein wird; die ÖBB hatten sowohl in erster also auch in zweiter Instanz verloren. Die Deutsche Bank legte dann nach Verhandlungen ein Angebot über 295 Mio. Euro für den Ausstieg aus diesem Produkt vor.

 

Die Bewirtschaftung des Portfolios erfolgte durch die Firma Montana bzw. Ithuba und damit durch Herrn Hemetsberger, der als Experte in diesem Bereich galt.

 

 

 

In der Sitzung am 8. April 2011 sind KR Prof. Friedrich Macher und Dr. Günther Riessland dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson KR Prof. Friedrich Macher:

 

Die Auskunftsperson kam im Februar 2008 ins Unternehmen als alle Verträge zum Kauf der MÁV Cargo unterschrieben waren und das Verfahren bei der EU im Gange war. Das Verfahren zur Preisbildung wurde von Deloitte & Touche und zusätzlichen Rechtsberatern unterstützt. Dabei stellte die Due-Diligence einen Substanzwert in der Höhe von 150 bis 200 Mio. Euro fest und es wurden Synergieeffekte in der Höhe von 20 bis 40 Mio. Euro eingeschätzt.

Macher hält den Kauf der MÁV Cargo für strategisch richtig, da die RCA von der Marktstellung und vom Volumen und von der Art der Geschäfte nur für Österreich zu klein sei.

 

Der Dienstleistungsvertrag mit Geuronet sei im Juni/Juli 2007 abgeschlossen gewesen. Diese Firma sollte den Entscheidungsprozess unterstützen, die Lage vor Ort sondieren und die notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit das Bieterverfahren gewonnen werden konnte.

 

Der Vertrag sei ordnungsgemäß zustande gekommen und auch in einer Holding Aufsichtsratssitzung im Februar 2008 behandelt worden. Es gab drei Rechtsgutachten zu dem Vertrag mit Geuronet, in denen erklärt worden ist, dass der Vertrag verbindlich und einzuhalten sei und der Vertrag in Österreich eingeklagt werden könne.  Nachdem die Leistung erbracht, von Poschalko abgenommen und dokumentiert wurde, gab es von Riessland und Macher die Überweisung der vereinbarten Provision an Geuronet auf Grund der Rechtslage und der Gutachten.

 

Auskunftsperson Dr. Günther Riessland:

 

Die Auskunftsperson trat ebenfalls im  Jänner 2008 ihre Funktion bei der RCA an. Konfrontiert mit dem Geuronet Vertrag aus 2007, kontaktierte Riessland Poschalko und den Aufsichtsrat. Es gab damals bereits ein Gutachten über den Vertrag, der rechtmäßig zustande gekommen wäre und rechtsverbindlich sei. Daraufhin wurde von Seiten der RCA ebenfalls ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben und auch dieses bestätigte die Rechtsverbindlichkeit und die Gültigkeit des Vertrages.

 

Es gab zwei Teile in diesem Vertrag: den Leistungszeitraum, das Jahr 2007, und ein Erfolgshonorar. Das Erfolgshonorar wurde schlagend innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreichem Closing, also nach Abschluss des Vertrages nach der entsprechenden EU-Freigabe. Das Closing war am 1.12.2008 und das Honorar, 5,9 Mio. Euro, wurde dann im Februar 2009 bezahlt. Es gab im August 2009 nach einer weiteren Mahnung eine zweite Zahlungsanweisung in der Höhe von 750.000 Euro.

 

Die Bewertung der MÁV sei durch Kooperationen von Raiffeisen, Deloitte und Holding sowie RCA gemacht worden. Der Kaufpreis von 400 Mio. ist zur Hälfte durch liquide Mittel des Unternehmens und zur anderen Hälfte aus Kontrollbankkrediten über Raiffeisen und der Bank Austria bezahlt worden. Einen Monat nach dem Ankauf habe Riessland eine Wertberichtigung von 60 Mio. Euro gemacht, da die kaufmännische Vorsicht ein wichtiges Grundprinzip sei.

 

 

 

In der Sitzung am 3. Mai 2011 sind Mag. (FH) Franz Wanzenböck, Mag. Wilhelm Hemetsberger, Dkfm. Günter Robol, KR Gustav Poschalko dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Mag. (FH) Franz Wanzenböck:

 

Wanzenböck bearbeitete als Sachbearbeiter die Cross-Border-Leasings der ÖBB, er war dem damaligen ÖBB-Holding Finanzvorstand unterstellt. Ab dem Jahr 2000 gab es die Bestrebung, diese Tilgungsträger mit guter Bonität und schlechter Rendite gegen Tilgungsträger mit etwas schlechterer Bonität, aber höherer Rendite auszutauschen.

 

In den einzelnen Unternehmen war alles im Umbruch, es gab keine ganz klaren Richtlinien, ob die Treasury Abteilung der Infrastruktur AG jetzt reiner Finanzdienstleister für die operativen AGs wäre oder ob sie die Linie der Veranlagungen vorgeben sollte.  Wanzenböck wurde von RCA und Infrastruktur Bau AG aufgefordert, die in diesem Bereich sehr aktiv waren, für eine bessere Veranlagung der Cross Border Leasing Geschäfte zu sorgen.

 

Dazu wurde dann von vorhandenen Geschäftspartnern ein Derivatgeschäft mit der niederländischen Rabobank präsentiert. Im Anschluss stellte sich heraus, dass es keine Vollmacht der Rabobank gab. Bei einer Sitzung der Personenverkehr AG, bei der die Deutsche Bank anwesend war und Modelle zur Finanzierung von Triebwerksgarnituren präsentiert hat, wurde von Seiten der Deutschen Bank gefragt, ob es noch andere Geschäftsmöglichkeiten gäbe.

Die Vorstände der Personenverkehr, der Rail Cargo und der ÖBB Infrastruktur AG haben die entsprechenden Beschlüsse gefasst.

Frau Hauser, die eine Handlungsvollmacht hat, tätigte dann nach Rückversicherung beim Leiter der Finanzabteilung das CDO-Geschäft mit der Deutschen Bank.

 

 

Auskunftsperson Dr. Willi Hemetsberger:

 

Der Managementvertrag mit der Montana Capital AG wurde von den ÖBB 2006 abgeschlossen. Die Montana Capital AG wurde Ende 08/Anfang 09 von Hemetsberger gekauft und dann in Ithuba Capital AG umbenannt. Montana wurde im Jänner 2009 von der ÖBB beauftragt bei der Restrukturierung, Auflösung und beim Verkauf dieser CDO Squareds als wirtschaftlicher Berater zur Seite zu stehen.

 

Im Jänner 2009 waren die CDO Squareds am Markt nicht einmal mehr 10 % des Volumens wert und standen mit insgesamt 560 Mio. Euro Verlust da. Ein Jahr später hat sich der Markt auch ordentlich entwickelt, es hat verschiedene andere Bewegungen gerade auf Seiten der Deutschen Bank gegeben, und es wurde mit einem Verlust von 295 Mio. gegenüber 560 Mio. geschlossen. Die ÖBB hatten das auch im Jahr 2009 abgeschrieben und konnte einen Teil ihrer Rückstellung wieder auflösen.

 

 

Auskunftsperson Dkfm. Günther Robol:

 

Die Auskunftsperson bekam gemeinsam mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche einen Auftrag vom Aufsichtsrat der Holding. Der Auftrag umfasste die Bewertung der Derivate der ÖBB, weiters ging es auch um den Nachvollzug der Verbuchung der Transaktionen, das heißt, ob die Bilanzierung ordnungsgemäß erfolgt sei. Es wurde überprüft, ob diese Geschäfte in Einklang mit den Geschäftsrichtlinien der einzelnen Gesellschaften oder der ÖBB insgesamt waren und ob sie im Rahmen der Geschäftsordnung getätigt wurden. Weiters ging es auch darum, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, also von den Organen im Unternehmen, genehmigt wurden und ob die Organe im Unternehmen rechtzeitig und ordnungsgemäß informiert wurden.

 

Die Geschäfte waren von einer außerordentlichen Natur, die im Grunde genommen nicht zum ordentlichen Geschäftsbetrieb gehörten. Insbesondere der Portfolio Credit Default-Swap war ein Spekulationsgeschäft, das die ÖBB nach ihren Geschäftsbedingungen eigentlich nicht hätte abschließen dürfen. Die ÖBB übernahm  dadurch die Rolle einer Versicherungsgesellschaft, ohne dass dem ein Grundgeschäft gegenübergestanden wäre.

 

Der Aufsichtsrat als Gesamtorgan ist weder im Jahr des Abschlusses noch später informiert worden. Der Aufsichtsratspräsident – damals war das Reithofer – ist allerdings sehr schnell oder rechtzeitig eingebunden worden. Das war gleich im September oder Oktober des Jahres des Abschlusses, schon zu einem Zeitpunkt, zu dem man sich überlegt hat, ob man aus den Verträgen noch rauskommt.

 

Diese Entscheidung, ob geklagt werden sollte oder nicht, ist in Abstimmung mit dem Präsidium des Aufsichtsrates und mit den Kapitalvertretern getroffen worden.

 

Anhand der Prüfungen und ihrer Berichte haben Robol und Deloitte & Touche geraten, dass man versuchen sollte, das Portfolio zu verbessern. Durch den Handel könnten schlechte Unternehmen gegen bessere ausgetauscht werden.

 

 

Auskunftsperson KR Gustav Poschalko:

 

Der Erwerb einer ausländischen Güterverkehrsbahn wurde von allen Entscheidungsträgern mit Nachdruck eingefordert und als Notwendigkeit für die Sicherung der Zukunft der RCA angesehen. Gleichzeitig wurde auch bei der Bemessung der Höhe des Kaufpreisangebots allen Entscheidungsträgern bewusst, dass sich die Höhe des Kaufpreises nicht alleine an der wirtschaftlichen Substanz beziehungsweise an den künftigen Gewinnerwartungen orientieren kann, sondern auch strategische Überlegungen eine Rolle spielten.

 

Der Kaufvertrag wurde am 2. Jänner 2008 unterfertigt, aber das Closing verzögerte sich auf Grund wettbewerbsrechtlicher Bedenken fast um ein ganzes Jahr. Aber nicht nur die Prüfung durch die EU-Kommission benötigte wertvolle Zeit, auch die Unschlüssigkeit des neuen Vorstands, betreffend die ordnungsgemäße Anwendung des EU-Wettbewerbsrechts und seiner Option, sowie die unzutreffende Einschätzung der Behördenzuständigkeit führten zu einer Verzögerung des Closings. Es wurde seitens der RCA eine unrichtige rechtliche Beurteilung hinsichtlich der Zuständigkeit der Kartellbehörde vorgenommen. Nachdem die RCA mehrere Monate damit verbrachte, bei der österreichischen Kartellbehörde eine Genehmigung einzuholen und gleichzeitig auch bei der ungarischen, stellte sich in Folge heraus, dass für die Übernahme vielmehr eine Bewilligung seitens der EU-Kommission erforderlich sei.

 

In der Aufsichtsratssitzung der Rail Cargo am 26. Juni 2007 hat der Vorstand Details zum Akquisitionsprojekt MÁV Cargo im Aufsichtsrat dargestellt und folgende Genehmigungen damit in Zusammenhang stehender Vorbereitungsverhandlungen beantragt:

 

-       Abschluss eines Konsortialvertrages mit der Raaber Bahn; Teilnahme am Privatisierungsprozess MÁV Cargo; Auswahl und Beauftragung von Beratungsunternehmen;

-       Abgabe eines Non-Binding-Offerts und die Durchführung einer umfassenden Due-Diligence-Prüfung.

 

Der Aufsichtsrat genehmigte einstimmig diese Vorhaben unter dem Vorbehalt, dass diese mit dem Präsidium des Aufsichtsrates abzustimmen sind.

 

Es war neben den übrigen Beratern bei einem Geschäft solcher Größenordnung auch ein Unternehmen beizuziehen, um den Verkaufsprozess mit internen Informationen zu begleiten.

 

 

 

In der Sitzung am 10. Mai 2011 sind Dipl-Ing. Horst Pöchhacker, Dr. Wolfgang Reithofer, Mag. Gilbert Trattner und Mag. Nikolaus Schaffer dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Dipl.-Ing. Horst Pöchhacker:

 

Die Auskunftsperson wurde bei der Übernahme des Aufsichtsratsvorsitzes im Jahr 2007 nicht über die  CDOs informiert. Nachdem die Tragweite der CDOs im neuen Aufsichtsrat im Dezember 2007 bekannt wurde, wurde die Deutsche Bank beim Wiener Handelsgericht geklagt. Die ÖBB verlor allerdings die ersten beiden Instanzen.

Durch eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof konnte erreicht werden, dass die Deutsche Bank weiter unter Druck gehalten wurde. Es gab bei den CDOs damals bereits neun Ausfälle, bei 13 drohte der Totalverlust. Andere Investmenthäuser wären in der Lage gewesen, das Portfolio zu verändern. Dabei wollten alle möglichen Investmenthäuser weitere 100 Millionen Euro zusätzlich, ohne das Endrisiko von 712 Mio. Euro in Abrede zu stellen.

 

Zur Beauftragung der Firma Geuronet betonte die Auskunftsperson, dass es fahrlässig sei, wenn ein österreichisches Unternehmen einen Zukauf im Ausland tätigt, sich nicht über die Gepflogenheiten und die Art, wie Entscheidungen fallen, ausreichend informierte.

Herr Gulya sei eine von mehreren Möglichkeiten gewesen. Diese Entscheidung, das zu untersuchen und vorzuschlagen, sei Vorstandsangelegenheit gewesen. Am 26. Juni 2007 wurde in einer Sitzung der RCA, bei der erstmalig Pöchhacker anwesend war, darüber gesprochen und drei Tage später gab es einen Vorschlag über den Vertrag mit Geuronet.

 

 

Auskunftsperson Dr. Wolfgang Reithofer:

 

Dem damaligen Aufsichtsratspräsidenten wurde von Generaldirektor und Finanzvorstand eröffnet, dass ein Finanzgeschäft ohne deren Wissen abgeschlossen worden sei. Dieses hatte seinen Ursprung in Swaps und stand mit Cross-Border-Leasing in Zusammenhang, hätte sich dann aber verselbstständigt. Der Mitarbeiter der das gemacht hat, unterstand zwar dem Finanzvorstand, habe aber für alle Gesellschaften agiert und die Zustimmung der Vorstände der involvierten Gesellschaften – sprich: Personenverkehr, Güterverkehr, Infrastruktur-Bau – eingeholt, wobei sich diese offensichtlich darauf verlassen haben, dass es von der Holding komme. In der Folge gab es ein Gespräch mit Vertretern der Deutschen Bank, um das Geschäft rückgängig zu machen. Die ÖBB hätte der Ausstieg rund 20 Millionen Euro gekostet.

 

Nachdem dann nach langen Diskussionen mit Präsidiumsmitgliedern und auch Gesprächen mit der Deutschen Bank das Risiko gemeinsam gering eingeschätzt wurde, habe dann der Vorstand davon Abstand genommen, es rückgängig zu machen.

Zum damaligen Zeitpunkt, im Jahr 2005 sei dieses Geschäft sicher nicht als hoch spekulativ einzuschätzen gewesen. Die Kapitalvertreter im Aufsichtsrat wurden dann bei der Dezember-Sitzung informiert.  Das Geschäft sei nicht unbedingt berichtspflichtig gewesen, zumal damals das Risiko nicht absehbar war.

 

 

Auskunftsperson Mag. Gilbert Trattner:

 

Die ÖBB-Holding habe vorgegeben, dass alle Finanztransaktionen konzentriert in der Holding abgewickelt werden sollen. Von Seiten der Bau AG wurden dann diese Geschäfte via Vollmacht einbezogen, um tägliche Geschäfte abwickeln zu können.

Von der Holding wurde über einen Vorstandsantrag an die BauAG der Auftrag erteilt, dass das Risiko eines bestehenden Einzelinvestments der Bau AG gegen das Risiko eines Portfolioinvestments der Rabobank getauscht werden soll. Zusätzlich erhielt die Bau AG eine jährliche Zahlung, welche der höheren Rendite des Bonds entsprach.

Dieses Produkt sollte der ÖBB ein höheres Kreditrisiko und mit gleicher Kreditwürdigkeit einen höheren Gewinn aus dem Sekundärmarkt realisieren. Als Grundlage für einen Antrag in der Vorstandssitzung vom 28.7.2005 wurde festgehalten und einstimmig beschlossen, dass bei gleicher Bonität eine höhere Rendite möglich wäre. Das Klumpenrisiko wurde gegen ein passendes Portfoliorisiko gestreut.

Im September 2005 gab es dann Umlaufbeschlüsse der Vorstände des Personenverkehrs beziehungsweise des Güterverkehrs, das Geschäft mit der Deutschen Bank zu beschließen, obwohl vorher mit der Rabobank verhandelt wurde.

Dazu bekam die Auskunftsperson vom Finanzvorstand der Holding die Auskunft, dass dazu kein neuer Vorstandsantrag gebraucht werde.

Es sei das Geschäft von der Holding mit der Deutschen Bank ohne Auftrag der Bau AG, aber über die Bau AG abgeschlossen worden.

 

Auskunftsperson Mag. Nikolaus Schaffer:

 

Im Dezember 2007 wurde die Beauftragung durch den Aufsichtsratspräsidenten und seinen beiden  Stellvertretern zu einem Gutachten betreffend der wirtschaftlichen Gesamtbeurteilung der CDO Geschäfte erteilt. Die Konzernrichtlinien, die in allen Tochtergesellschaften einzuhalten gewesen wären, wurden nicht eingehalten.

 

 

 

In der Sitzung am 9. Juni 2011 sind  Rudolf Fischer, Mag. Christian Kern, Friedrich Schmidt dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und haben umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Mag. Rudolf Fischer:

 

Die Auskunftsperson begann seine Ausführungen damit, nicht für die Mobilkommunikation bei der Telekom Austria zuständig gewesen zu sein. Sein Kompetenzbereich war die Festnetzsparte und Fischer war auch im Aufsichtsrat bei den ÖBB mit dem Thema der Mobilfunk-Kommunikation überhaupt nicht befasst.

 

Fischer führte aber aus, dass es von grundsätzlicher Natur sei, dass der Bahnbetreiber versucht, ein Mobilfunk-Netz oder eine Mobilfunk-Versorgung in seinen Zügen sicherzustellen, speziell auf jenen Strecken, die berufsbedingt wahrscheinlich häufig gefahren werden.

 

Ursprünglich waren die Mobilfunkgeräte auf Einzelvertragsbasis gestellt, was für ein Unternehmen dieser Größe eigentlich nicht der Normalfall ist. Unternehmen haben grundsätzlich einen Gesamtvertrag, der dann inkludiert, wie viele Mobiltelefone ausgegeben werden. Fischer konnte sich noch erinnern, dass aufgrund des Verschwindens von Mobilfunkgeräten Änderungen innerhalb des ÖBB-Konzerns vorgenommen wurden.

 

Bezüglich der Geschäfte der ÖBB mit der Deutschen Bank zu den Finanztransaktionen erwähnte Fischer, dass es ein ausführlicheres Gespräch bei einer Kapitalvertretervorbesprechung gab. Er war damals allerdings entschuldigt und somit nicht anwesend. Fischer kann sich durch Gespräche mit anderen Vorstandskollegen erinnern, dass das Thema behandelt wurde, weil die Geschäftsordnung der ÖBB mit ihren Tochtergesellschaften aufgrund dieser Derivatgeschäfte abgeändert werden musste. Im Holding-Vorstand wurde dann sozusagen gemeinsam, also auch gültig für alle Tochtergesellschaften, der Antrag gestellt, dass die Geschäftsordnung entsprechend angepasst wurde und zukünftig alle Finanzgeschäfte, speziell auch diese derivativen Geschäfte, aufsichtsratspflichtig sind. Ausgenommen davon waren damals, so Fischer, nur Zinsswaps.

 

 

Auskunftsperson Mag. Christian Kern:

 

Bezüglich der Zahlung von 7,1 Mill. Euro an die Firma Geuronet von Herrn András Gulya und damit in Zusammenhang stehenden Tonband-Aufzeichnungen einer Vorstandssitzung aus dem Jahre 2008 bemerkte Kern, dass der Fall bei der Staatsanwaltschaft anhängig sei. Das werde dort verfolgt.

 

Generell bemerkte die Auskunftsperson zum Güterverkehrs-Geschäft, dass man sich vergegenwärtigen muss, dass Österreich natürlich einen sehr beschränkten Heimmarkt hat. Güterverkehrstransporte werden interessant, wenn man sie über eine Distanz von mehr als 300 Kilometer führt, besser noch über 500 Kilometer. Je länger man Güter mit eigenen Lokomotiven transportieren kann, desto höher sei die Wertschöpfung.

 

Das bedeutet, dass die ÖBB in einem relativ kleinen Land mit einer für den Güterverkehr ungünstigen Geographie gezwungen sind, ihr Marktgebiet auszuweiten. Die Strategie muss sein, das Marktgebiet zu vergrößern. Das ist der Grund, warum die RCA heute eigentlich schon eine international agierende Gesellschaft ist. Zwei Drittel des Geschäfts ist kein Binnenmarktgeschäft.

 

Vor diesem Hintergrund war die Expansion nach Ungarn - strategisch betrachtet - mit Sicherheit ein richtiger Schritt. Heute hat die ÖBB-Tochter RCA eine interessante Marktposition, die es ermöglicht, Verkehre weiter Richtung Südosten zu verteilen. Insbesondere Richtung Türkei, ein boomender Markt, der berechtigte Hoffnung gibt, diesen Bereich einmal positiv bewerten zu können. Die Güterverkehrsströme zwischen der Türkei und Zentraleuropa wachsen zunehmend. Daran wollen die ÖBB einen etwas höheren Marktanteil haben.

 

Rund um den Kauf der MÁV-Cargo seien sicher Management-Fehler passiert, so Kern. Mit dem Wissen, das die ÖBB heute nach der Finanz- und Wirtschaftskrise habe, muss der Kaufpreis als zu hoch betrachtet werden. Da sei die ÖBB aber in bester Gesellschaft.

Dann sei allerdings etwas passiert, was die ganze Geschichte wirklich zu einem Problem gemacht hat. Es gab keine Integration der Unternehmensteile. Bei der Akquisition eines Nachbarmarktes müssten Synergien konsequent genutzt werden.

 

Die RCA hat im Güterverkehr insgesamt 108 Beteiligungen gesammelt, die alle relativ selbstständig gearbeitet haben. Diese hatten ihr eigenes Rechnungswesen, ihre eigenen Wirtschaftsprüfer, sogar ihre eigene Lohnverrechnung. Alle wesentlichen Auslandsbeteiligungen wurden einer Sonderprüfung durch Price-Waterhouse-Coopers unterzogen.

 

Die ÖBB hatte von der MÁV weder die Traktion, noch die notwendigen Lokomotivführer bekommen. Ein Großteil der Kosten für die MÁV-Cargo wurde von der ungarischen Regierung bzw. von der ehemaligen Muttergesellschaft MÁV verursacht. Dazu kam noch das ungarische Schienenbenützungsentgelt. In Summe waren das 60 Prozent der Kosten.

 

Laut Christian Kern hat man sich betreffend die Finanzgeschäfte der ÖBB natürlich ausführlich mit dieser Thematik beschäftigt. Das ist die Vergangenheit gewesen. Der Rechnungshofpräsident hat den ÖBB am ersten Arbeitstag der Auskunftsperson diesen Bericht über die CDO’s auf den Schreibtisch gelegt.

 

Zu den Spekulationen stellte die Auskunftsperson fest, dass in einem Unternehmen im öffentlichen Besitz Spekulation in jeder Hinsicht inakzeptabel sei. Der Zusammenhang, der zwischen den Cross-Border-Leasing-Nettozuflüssen und diesem CDO-Geschäft herzustellen versucht worden ist, war seiner Meinung nach aus professioneller Perspektive einfach unsinnig.

 

Die neue Geschäftsordnung der ÖBB sieht folgende Maßnahmen vor:

* keine Derivatgeschäfte ohne zugrundeliegendem Basisgeschäft mehr.

* Transparenzkriterien und Berichtswesen wurden massiv erhöht

* Investitionen in IT-Systeme, um alle Deals und Produkte abbilden zu können

* Zusammenziehung der gesamten Treasury-Abteilungen im Konzern

 

Ferner gibt es bei der Führung der Kassa keinen Diskussionsspielraum mehr. Dies wird nun zentral und rigide gemacht. Die entsprechenden Schritte wurden bereits nach 2008 eingeleitet. Weiters wurden Berichtspflichten und Unterzeichnungsregeln neu aufgesetzt und Beschaffung und Einkauf neu organisiert. Diese beiden Bereiche wurden auf eine völlig neue Basis gestellt und es gibt mittlerweile einen zentralen strategischen Einkauf.

 

Die ÖBB hat jüngst eine Antikorruptionsstelle – eine Empfehlung des Rechnungshofes – eingerichtet.

 

Die gesamte Strukturfrage der ÖBB sei natürlich ein besonders wichtiger Themenkomplex, so die Auskunftsperson. Die alte Strukturreform zerteilte das Unternehmen in viele  Teilgesellschaften, was dazu führte, dass Kompetenzen und Verantwortungen umverteilt wurden.

 

Kern erwähnt das Beispiel Schweiz: dort gäbe es einen nationalen Konsens, und dort wird auch die Bahn anders behandelt, und deshalb ist sie dort auch erfolgreicher.

 

Die Deutsche Bahn und die Schweizer Bahn tragen nicht die Finanzierung der Infrastruktur. Das passiert in der Schweiz außerhalb des Unternehmens in Fonds, und in Deutschland gehen 80 Prozent direkt über das Bundesbudget, weil dort die Politik sagt: Wir stehen zu unserer Verantwortung!

 

In der Schweiz und in Deutschland sind die Bahnunternehmen entschuldet worden. Das sei in Österreich nicht passiert.

 

 

Auskunftsperson Ferdinand Schmidt:

 

Die Auskunftsperson bemerkte zu den Spekulationsgeschäften, dass die RCA einen Dreiervorstand hatte und im Zuge der gesamten Treasury- und Veranlagungsproblematik wenig unmittelbaren Zugang vorfand. Die RCA hatte im Dreiervorstand Kollegen Söllinger, der in einer Doppelfunktion tätig und verantwortlich war.

 

Die Auskunftsperson bestätigte betreffend MÁV-Cargo den Kaufvertrag unterzeichnet zu haben. Den Vertrag mit der Geuronet habe Schmidt allerdings nicht unterschrieben.

 

Das Projekt zum Kauf der MÁV Cargo war auf eine breite Basis gestellt. Drei renommierte Beratungsunternehmen berieten die RCA. Dies waren Lloyd, Raiffeisen Investment AG und die Rechtsanwaltskanzlei Eisenberger & Herzog.

 

Der Kaufpreis hat im Wesentlichen aus drei Teilen bestanden: Der eine Teil war der Wert des Unternehmens MÁV Cargo, der zweite Teil war die Abwendung eines Bedrohungspotentials, und der dritte Teil waren die Synergien, für die RCA einen Produktionsverbund mit Ungarn zu bilden.

 

Vor dem Hintergrund und der Einbeziehung der unterschiedlichen Berater aber auch sämtlicher Gremien der ÖBB – nicht nur des Aufsichtsrates der RCA, sondern auch des Aufsichtsrates der Holding – ist man zu einem Kaufpreis gekommen, der auf einer Bewertung des Unternehmens im Ausmaß von zirka 150 bis 250 Millionen Euro basierte, der Abwehr eines Drohpotenzials von zirka 120 bis 150 Millionen Euro, und der Hebung von Synergien aus einer gemeinsamen Produktion von 50 bis 70 Millionen Euro. Das wurde von allen Gremien nachvollzogen.

 

Beim ursprünglich geplanten Kaufvertrag sollte die Raab-Ödenburger-Bahn mit 25 Prozent beteiligt werden. Diesem Konsortium musste allerdings die EU-Wettbewerbsbehörde zustimmen.

 

Am 2. Jänner 2008 wurde dieser Kaufvertrag unterzeichnet und kurz darauf der Zusammenschluss bei der österreichischen Bundeswettbewerbsbehörde angemeldet. Zur selben Zeit sind von der EU-Kommission bereits die klaren Signale gekommen, dass die Zuständigkeit nicht bei der nationalen Behörde, sondern in Brüssel liege.

 

Die wesentliche Auflage war, dass die Republik Österreich sich aus ihrem Beteiligungsverhältnis mit der Raaberbahn betreffend den Güterverkehr zurückziehe. Auch der ungarische Staat hat eine Erklärung abgeben müssen. Und die RCA hat die Auflagen bekommen, die Speditionsgesellschaften, die im gemeinsamen Eigentum mit der Raaberbahn und RCA waren, zu bereinigen und entweder die Anteile an die Raaberbahn abzutreten oder von der Raaberbahn zu übernehmen.

Zum Zustand der angekauften Waggons von der MÁV-Cargo bemerkte die Auskunftsperson dass von insgesamt12 000 Waggons ungefähr 9 000 einsatzfähig waren.

Zum Themenbereich Geuronet führte Schmidt aus, dass er nicht informiert gewesen sei. Zur Person András Guyla konnte er keine Angaben machen, da er die Person nicht kenne.

 

 

 

In der Sitzung am 28. Juni 2011 ist  Gerhard Leitgeb dem Ständigen Unterausschuss als Auskunftspersonen zur Verfügung gestanden und hat umfassend Auskunft gegeben. Zusammenfassend kann festgehalten werden:

 

 

Auskunftsperson Gerhard Leitgeb (ÖBB Holding):

 

Die Auskunftsperson war Leiter der Finanzabteilung der ÖBB bzw. beratend für diese bis Ende 2009 tätig und ging mit 1. Jänner 2010 in den Ruhestand.

 

Aufgrund des Bundesbahnstrukturgesetzes wurde 2005 ein neues Treasury aufgebaut, wobei die Struktur im Unternehmen dazu erst im Dezember 2004 geschaffen wurde. Durch die zusätzlichen Finanzvorstände in den Aktiengesellschaften musste der Gesamtablauf organisiert und organisatorische Maßnahmen getroffen werden. Die Treasury-Abteilung handelte im Namen und auf Rechnung der jeweiligen Gesellschaft , also für die Personenverkehr AG, für die Infrastruktur AG, für die Holding AG und für alle anderen Gesellschaften. Die Treasury-Abteilung war demnach eine Art Service Center.

 

Bei den Cross-Border Leasing-Geschäften hielt Söllinger direkt zu Wanzenböck Kontakt, da es um Nettobarwertvorteile von rund 270 Millionen Euro ging. Herr Wanzenböck war bis Ende 2004 Sachbearbeiter für die Cross-Border-Leasing-Geschäfte und ab 1. Jänner 2005 Bereichsverantwortlicher im Corporate Treasury der Holding AG.

 

Zu den  CDO-Spekulationen meinte Leitgeb, dass diese für die ÖBB kein Standardgeschäft waren, denn die Grundaufgabe der Treasury-Abteilung war, für ausreichend Liquidität zur sorgen.

Auf die Frage nach dem Risiko und ab wann dieses bekannt war, erklärte die Auskunftsperson, dass das Risiko dieser CDO-Geschäfte im Oktober 2005 bekannt wurde. Die ÖBB hatte dasselbe Risikomanagementsystem zur Messung gehabt wie die Bundesfinanzierungsagentur. Bei Verbindlichkeiten von 11bis 12 Milliarden Euro allein in der Bau AG sei Leitgeb das sehr wichtig gewesen.

Ferner war die Auskunftsperson der Meinung, dass das Problem mit der Deutschen Bank war, dass die ÖBB von dieser nicht richtig informiert worden ist und die Deutsche Bank ihrer entsprechenden Verpflichtung zur Information nicht nachgekommen sei. Betreffend einer eventuellen Schadenersatzklage gegen die Deutsche Bank meinte Leitgeb, dass der Vorstand sicher daran gedacht habe, aber er nicht die Überlegungen des Vorstands gekannt habe und deshalb nicht darüber Auskunft geben konnte.

 

Befragt nach der Kenntnis des Gutachtens der Rechtsanwaltskanzlei Binder-Grösswang bezüglich eines Ausstiegs aus den CDOs sagte die Auskunftsperson, dass er dieses, ebenso wie jenes von Deloitte&Touche nicht kannte.

 

Weiters verneinte Leitgeb die Auszahlung von Boni für diese Geschäfte an MitarbeiterInnen der ÖBB und schloss derartige Zahlungen zu 100 Prozent aus.

 

 

 

5. Abstimmung und Antrag an den Rechnungshofausschuss

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag.a Christine Lapp und Erwin Hornek einen Entwurf für diesen Bericht des Ständigen Unterausschusses eingebracht, der bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: S, V, dagegen: F, G, B) beschlossen wurde.

 

Ein im Zuge der Debatte von den Abgeordneten Wolfgang Zanger und Mag. Roman Haider eingebrachter Entwurf für den Bericht des Ständigen Unterausschusses fand keine Mehrheit (dafür: F, dagegen: S, V, G, B).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag.a Christine Lapp gewählt.

 

Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuss wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2011 07 05

                            Mag.a Christine Lapp                                                           Wolfgang Zanger

                                 Berichterstatterin                                                                          Obmann