Entschließung

 

Die Bundesministerin für Justiz wird ersucht,

 

1.      dem Nationalrat nach Durchführung einer wissenschaftlichen Evaluierung des § 278a StGB darüber zu berichten,

         a.    wie der Tatbestand vor dem Hintergrund seiner Entstehungsgeschichte unter Berücksichtigung   der Zusammenhänge mit den strafprozessualen Entwicklungen, insbesondere hinsichtlich der    Reichweite und der Bestimmtheit der Tatbestandsmerkmale, gemessen an den internationalen              Vorgaben zu bewerten ist;

         b.    ob und welche Beschränkungen des Tatbestandes im materiellen und formellen Recht möglich      und sachgerecht sind;

2.      im Fall eines legistischen Anpassungsbedarfs dem Nationalrat entsprechende Gesetzesvorschläge zu unterbreiten.